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Mindestmaß · alle Bundesländer

Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Seesaibling · Salvelinus alpinus

Mindestmaß Seesaibling: alle Bundesländer im Vergleich

Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 5 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Baden-Württemberg 25 cm 01.10.–28.02. LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Sachsen 28 cm 01.10.–30.04. SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 38
Bayern 30 cm 01.10.–31.12. AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49
Nordrhein-Westfalen 30 cm 20.10.–15.03. LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“)
Berlin keine Landesregelung keine Landesregelung LFischO Bln, weder in Anlage 1 (§ 8 Abs. 1) noch in Anlage 2 (§ 8 Abs. 4) aufgeführt
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit HFischV, —
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 5 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Seesaibling von 30 Zentimetern darf in 4 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 25 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.

In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Seesaibling kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Seesaibling

Wiss. Name
Salvelinus alpinus
Familie
Lachsfische (Salmonidae), Gattung Saiblinge (Salvelinus)
Groesse
in mitteleuropäischen Seen meist 25–50 cm; große Seeformen und Wanderfische bis über 80 cm, kleinwüchsige Schwarzreuter bleiben unter 25 cm
Gewicht
überwiegend 0,3–1 kg; kapitale Seeformen 3–5 kg, ausnahmsweise deutlich darüber
Laichzeit
Uferlaicher September bis Januar in Ufernähe; Grundlaicher im Sommer (Juli/August) über Kies- und Steingrund in 20–80 m Tiefe
Nahrung
Planktonkrebse, Insektenlarven, Bachflohkrebse, Schnecken und weitere Bodentiere; größere Exemplare zusätzlich Elritzen und andere Kleinfische

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Seesaibling.

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 25 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (2 von 4 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Seesaibling beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Seesaibling im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Seesaibling fängst, steht im Seesaibling-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.

Mindestmaß Seesaibling nach Bundesland

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