Mindestmaß · alle Bundesländer

Mindestmaß Seesaibling: alle Bundesländer im Vergleich
Das Mindestmaß für Seesaibling reicht von 25 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 5 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 25 cm | 01.10.–28.02. | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 |
| Sachsen | 28 cm | 01.10.–30.04. | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 38 |
| Bayern | 30 cm | 01.10.–31.12. | AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49 |
| Nordrhein-Westfalen | 30 cm | 20.10.–15.03. | LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“) |
| Berlin | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischO Bln, weder in Anlage 1 (§ 8 Abs. 1) noch in Anlage 2 (§ 8 Abs. 4) aufgeführt |
| Brandenburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt |
| Hessen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | HFischV, — |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO |
| Rheinland-Pfalz | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | keine Landesregelung | FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt |
| Schleswig-Holstein | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt |
Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.
Was die Spanne praktisch bedeutet
Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 5 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Seesaibling von 30 Zentimetern darf in 4 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 25 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Seesaibling kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.
Richtig messen
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Steckbrief: Seesaibling
- Wiss. Name
- Salvelinus alpinus
- Familie
- Lachsfische (Salmonidae), Gattung Saiblinge (Salvelinus)
- Groesse
- in mitteleuropäischen Seen meist 25–50 cm; große Seeformen und Wanderfische bis über 80 cm, kleinwüchsige Schwarzreuter bleiben unter 25 cm
- Gewicht
- überwiegend 0,3–1 kg; kapitale Seeformen 3–5 kg, ausnahmsweise deutlich darüber
- Laichzeit
- Uferlaicher September bis Januar in Ufernähe; Grundlaicher im Sommer (Juli/August) über Kies- und Steingrund in 20–80 m Tiefe
- Nahrung
- Planktonkrebse, Insektenlarven, Bachflohkrebse, Schnecken und weitere Bodentiere; größere Exemplare zusätzlich Elritzen und andere Kleinfische
Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Seesaibling.
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 25 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (2 von 4 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?
Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wie alt ist ein Seesaibling beim Erreichen des Mindestmaßes?
Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.
Weiter prüfen
Die Schonzeiten für Seesaibling im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Seesaibling fängst, steht im Seesaibling-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.
Mindestmaß Seesaibling nach Bundesland
- Mindestmaß Seesaibling Baden-Württemberg
- Mindestmaß Seesaibling Bayern
- Mindestmaß Seesaibling Berlin
- Mindestmaß Seesaibling Brandenburg
- Mindestmaß Seesaibling Bremen
- Mindestmaß Seesaibling Hamburg
- Mindestmaß Seesaibling Hessen
- Mindestmaß Seesaibling Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestmaß Seesaibling Niedersachsen
- Mindestmaß Seesaibling Nordrhein-Westfalen
- Mindestmaß Seesaibling Rheinland-Pfalz
- Mindestmaß Seesaibling Saarland
- Mindestmaß Seesaibling Sachsen
- Mindestmaß Seesaibling Sachsen-Anhalt
- Mindestmaß Seesaibling Schleswig-Holstein
- Mindestmaß Seesaibling Thüringen
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