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Mindestmaß · alle Bundesländer

Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Mindestmaße im Ländervergleich
Renke (Maräne, Felchen) · Coregonus spec.

Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen): alle Bundesländer im Vergleich

Das Mindestmaß für Renke (Maräne, Felchen) reicht von 25 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 5 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.

Bundesland Mindestmaß Schonzeit Fundstelle
Rheinland-Pfalz 25 cm keine Schonzeit LFischVO RLP, § 17 LFischVO RLP
Baden-Württemberg 30 cm 15.10.–10.01. LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern 30 cm 15.10.–31.12. AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.44
Berlin 30 cm 01.10.–31.12. LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“
Brandenburg 30 cm 01.10.–31.12. BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm 01.10.–31.12. BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 9 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 30 cm“) und § 5 Nr. 10 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 1. Oktober bis 31. Dezember“)
Sachsen 30 cm 01.10.–31.12. SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 17
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 7 — „Große Maräne (Coregonus nasus) 30 cm“ (Kleine Maräne: § 4 Abs. 1 Nr. 11)
Schleswig-Holstein 30 cm keine Schonzeit BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, weder in Anlage 1 noch in Anlage 2 aufgeführt; § 6 Abs. 1 nennt nur zwei Coregonen-Arten (Nr. 15 Nordseeschnäpel, Nr. 16 Ostseeschnäpel)
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont HFischV, § 1 HFischV
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.

Was die Spanne praktisch bedeutet

Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 5 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Renke von 30 Zentimetern darf in 9 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 25 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.

In Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen sieht das Landesrecht für Renke (Maräne, Felchen) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.

Richtig messen

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Steckbrief: Renke (Maräne, Felchen)

Wiss. Name
Coregonus spec.
Familie
Lachsfische (Salmonidae), Unterfamilie Coregoninae, Gattung Coregonus
Groesse
meist 25–45 cm, ausnahmsweise bis rund 70 cm; die Kleine Maräne bleibt bei etwa 25 cm (maximal 35 cm)
Gewicht
überwiegend 300 g bis 1,5 kg; große Bodenrenken und Große Maränen erreichen mehrere Kilogramm
Laichzeit
November bis Januar bei den Alpenseepopulationen, Oktober bis Dezember bei den norddeutschen Maränen
Nahrung
Zooplankton bei den Schwebrenken; Insektenlarven, Würmer und Schnecken bei den Bodenrenken

Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Renke (Maräne, Felchen).

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 25 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (8 von 9 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?

Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.

Wie alt ist ein Renke beim Erreichen des Mindestmaßes?

Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.

Weiter prüfen

Die Schonzeiten für Renke im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Renke fängst, steht im Renke-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.

Mindestmaß Renke nach Bundesland

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