Mindestmaß · alle Bundesländer

Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen): alle Bundesländer im Vergleich
Das Mindestmaß für Renke (Maräne, Felchen) reicht von 25 bis 30 Zentimetern — ein Unterschied von 5 Zentimetern, je nachdem, in welchem Bundesland du angelst.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Rheinland-Pfalz | 25 cm | keine Schonzeit | LFischVO RLP, § 17 LFischVO RLP |
| Baden-Württemberg | 30 cm | 15.10.–10.01. | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 |
| Bayern | 30 cm | 15.10.–31.12. | AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.44 |
| Berlin | 30 cm | 01.10.–31.12. | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“ |
| Brandenburg | 30 cm | 01.10.–31.12. | BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“ |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 cm | 01.10.–31.12. | BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 9 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 30 cm“) und § 5 Nr. 10 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 1. Oktober bis 31. Dezember“) |
| Sachsen | 30 cm | 01.10.–31.12. | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 17 |
| Sachsen-Anhalt | 30 cm | keine Schonzeit | FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 7 — „Große Maräne (Coregonus nasus) 30 cm“ (Kleine Maräne: § 4 Abs. 1 Nr. 11) |
| Schleswig-Holstein | 30 cm | keine Schonzeit | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“ |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | HmbFAnGDVO, weder in Anlage 1 noch in Anlage 2 aufgeführt; § 6 Abs. 1 nennt nur zwei Coregonen-Arten (Nr. 15 Nordseeschnäpel, Nr. 16 Ostseeschnäpel) |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | HFischV, § 1 HFischV |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“ |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt |
Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.
Was die Spanne praktisch bedeutet
Zwischen dem strengsten und dem mildesten Land liegen 5 Zentimeter. Für dich heißt das: Ein Renke von 30 Zentimetern darf in 9 der erfassten Länder entnommen werden, ein Fisch von 25 Zentimetern dagegen nur in 1. Wer im Urlaub oder in Grenznähe angelt, prüft deshalb das Land, in dem das Gewässer liegt.
In Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Thüringen sieht das Landesrecht für Renke (Maräne, Felchen) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.
Richtig messen
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Steckbrief: Renke (Maräne, Felchen)
- Wiss. Name
- Coregonus spec.
- Familie
- Lachsfische (Salmonidae), Unterfamilie Coregoninae, Gattung Coregonus
- Groesse
- meist 25–45 cm, ausnahmsweise bis rund 70 cm; die Kleine Maräne bleibt bei etwa 25 cm (maximal 35 cm)
- Gewicht
- überwiegend 300 g bis 1,5 kg; große Bodenrenken und Große Maränen erreichen mehrere Kilogramm
- Laichzeit
- November bis Januar bei den Alpenseepopulationen, Oktober bis Dezember bei den norddeutschen Maränen
- Nahrung
- Zooplankton bei den Schwebrenken; Insektenlarven, Würmer und Schnecken bei den Bodenrenken
Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Renke (Maräne, Felchen).
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das hängt vom Bundesland ab: Die Mindestmaße reichen von 25 bis 30 Zentimetern. Am häufigsten sind 30 Zentimeter (8 von 9 Ländern). Die Tabelle oben nennt jeden Wert mit Fundstelle.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?
Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wie alt ist ein Renke beim Erreichen des Mindestmaßes?
Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.
Weiter prüfen
Die Schonzeiten für Renke im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Renke fängst, steht im Renke-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.
Mindestmaß Renke nach Bundesland
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- Mindestmaß Renke Bayern
- Mindestmaß Renke Berlin
- Mindestmaß Renke Brandenburg
- Mindestmaß Renke Bremen
- Mindestmaß Renke Hamburg
- Mindestmaß Renke Hessen
- Mindestmaß Renke Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestmaß Renke Niedersachsen
- Mindestmaß Renke Nordrhein-Westfalen
- Mindestmaß Renke Rheinland-Pfalz
- Mindestmaß Renke Saarland
- Mindestmaß Renke Sachsen
- Mindestmaß Renke Sachsen-Anhalt
- Mindestmaß Renke Schleswig-Holstein
- Mindestmaß Renke Thüringen
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