Mindestmaß · alle Bundesländer

Mindestmaß Bachsaibling: alle Bundesländer im Vergleich
Für Bachsaibling gilt in allen hier erfassten Bundesländern ein Mindestmaß von 25 Zentimetern.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Berlin | 25 cm | 01.10.–30.04. | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Bachsaibling (Salvelinus fontinalis)“ |
| Sachsen | 25 cm | 01.10.–30.04. | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 8 |
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | 01.10.–28.02. | LFischVO BW, § 1 Abs. 1 |
| Bayern | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.52 |
| Brandenburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung | HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt |
| Hessen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | HFischV, — |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art) |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt |
| Rheinland-Pfalz | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO RLP, § 33 Abs. 1 LFischVO RLP (nur Besatzregelung) |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFO SL, § 1 Abs. 4 (nur Besatzregelung) |
| Sachsen-Anhalt | keine Landesregelung | keine Landesregelung | FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt |
| Schleswig-Holstein | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt; § 6 Abs. 2 (Anlandegebot) |
Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.
Was die Spanne praktisch bedeutet
Die Maße für Bachsaibling fallen in den erfassten Ländern einheitlich aus. Das ist die Ausnahme — bei den meisten Arten unterscheiden sich die Werte deutlich.
In Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Bachsaibling kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.
Richtig messen
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Steckbrief: Bachsaibling
- Wiss. Name
- Salvelinus fontinalis
- Familie
- Lachsfische (Salmonidae), Gattung Saiblinge (Salvelinus)
- Groesse
- in Deutschland meist 20–40 cm, gut abgewachsen bis rund 55 cm; in Nordamerika deutlich größer
- Gewicht
- meist 0,3–1,0 kg; in nahrungsreichen Gewässern mehrere Kilogramm
- Laichzeit
- Oktober bis Januar, Schwerpunkt November und Dezember; in sehr kalten Gewässern bis in den März
- Nahrung
- Insekten und deren Larven, Bachflohkrebse und andere Kleinkrebse, Anflugnahrung; größere Fische auch Kleinfische und Fischbrut
Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Bachsaibling.
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Bachsaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
In allen hier erfassten Bundesländern gilt einheitlich ein Mindestmaß von 25 Zentimetern. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?
Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wie alt ist ein Bachsaibling beim Erreichen des Mindestmaßes?
Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.
Weiter prüfen
Die Schonzeiten für Bachsaibling im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Bachsaibling fängst, steht im Bachsaibling-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.
Mindestmaß Bachsaibling nach Bundesland
- Mindestmaß Bachsaibling Baden-Württemberg
- Mindestmaß Bachsaibling Bayern
- Mindestmaß Bachsaibling Berlin
- Mindestmaß Bachsaibling Brandenburg
- Mindestmaß Bachsaibling Bremen
- Mindestmaß Bachsaibling Hamburg
- Mindestmaß Bachsaibling Hessen
- Mindestmaß Bachsaibling Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestmaß Bachsaibling Niedersachsen
- Mindestmaß Bachsaibling Nordrhein-Westfalen
- Mindestmaß Bachsaibling Rheinland-Pfalz
- Mindestmaß Bachsaibling Saarland
- Mindestmaß Bachsaibling Sachsen
- Mindestmaß Bachsaibling Sachsen-Anhalt
- Mindestmaß Bachsaibling Schleswig-Holstein
- Mindestmaß Bachsaibling Thüringen
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