Mindestmaß · alle Bundesländer

Mindestmaß Zährte (Rußnase): alle Bundesländer im Vergleich
Für Zährte (Rußnase) gilt in allen hier erfassten Bundesländern ein Mindestmaß von 30 Zentimetern.
| Bundesland | Mindestmaß | Schonzeit | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Sachsen-Anhalt | 30 cm | keine Schonzeit | FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“ |
| Baden-Württemberg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | LFischVO BW, § 1 Abs. 2 |
| Bayern | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | AVBayFiG, § 11 Abs. 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.66 |
| Berlin | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — „Zährte (Vimba vimba)“ |
| Brandenburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Zährte (Vimba vimba)“ |
| Bremen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | Bremische Binnenfischereiverordnung, § 2 Nummer 14 — „Zährte (Vimba vimba)“ |
| Hamburg | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | HmbFAnGDVO, § 6 Abs. 1 Nr. 20 — „Zährte (Vimba vimba)“ |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | HFischV, § 1 HFischV |
| Mecklenburg-Vorpommern | kein Mindestmaß | 01.05.–31.07. | BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 5 Nr. 15 BiFVO M-V („Zährte (Vimba vimba) 1. Mai bis 31. Juli“) |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit | BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO; nur Anlage zu § 12 Abs. 3 (besatzfähige Art) |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — nicht aufgeführt |
| Rheinland-Pfalz | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung | LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt |
| Sachsen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 43 |
| Schleswig-Holstein | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Zährte (Vimba vimba)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“ |
| Thüringen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 |
Nach Maß sortiert; Länder ohne Maßregelung stehen am Ende. Angaben in Zentimetern, Stand Juli 2026. Ohne Gewähr.
Was die Spanne praktisch bedeutet
Die Maße für Zährte (Rußnase) fallen in den erfassten Ländern einheitlich aus. Das ist die Ausnahme — bei den meisten Arten unterscheiden sich die Werte deutlich.
In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen sieht das Landesrecht für Zährte (Rußnase) kein Maß vor. Das bedeutet selten, dass jede Größe entnommen werden darf: Vereine und Pächter setzen dort in ihrer Gewässerordnung meist eigene Werte an, und die sind auf der Erlaubniskarte vermerkt.
Richtig messen
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Im Detail unterscheiden sich die Verordnungen: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — die zusammengelegte ergibt ein etwas größeres Maß. Praktisch heißt das: Eine Messmatte gehört ins Gepäck, der Fisch wird nass gemessen und bei Grenzfällen zurückgesetzt. Ein zurückgesetzter maßiger Fisch kostet nichts, ein entnommener untermaßiger kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
Steckbrief: Zährte (Rußnase)
- Wiss. Name
- Vimba vimba
- Familie
- Karpfenfische (Cyprinidae), Gattung Vimba
- Groesse
- meist 20–35 cm, selten bis 50 cm
- Gewicht
- meist 0,3–1 kg, maximal rund 1,4 kg
- Laichzeit
- Mai bis Juli (Laichwanderung ab Mitte April)
- Nahrung
- Insektenlarven, Würmer, Schnecken, kleine Muscheln, Kleinkrebse, dazu pflanzlicher Aufwuchs
Erkennungsmerkmale, Lebensraum, Laichzeit, die besten Köder und ähnliche Arten stehen ausführlich im Steckbrief Zährte (Rußnase).
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Zährte sein, damit man ihn mitnehmen darf?
In allen hier erfassten Bundesländern gilt einheitlich ein Mindestmaß von 30 Zentimetern. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Länder unterscheiden sich im Detail: Manche Verordnungen stellen auf die natürlich ausgebreitete Schwanzflosse ab, andere auf die zusammengelegte — Letzteres ergibt ein leicht größeres Maß. Am Bodensee beginnen und enden Schonzeiten zudem jeweils um 12 Uhr mittags. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Warum unterscheiden sich die Mindestmaße zwischen den Bundesländern?
Weil die Fischerei Ländersache ist: Jedes Bundesland erlässt eine eigene Fischereiverordnung und setzt die Maße nach den Verhältnissen in seinen Gewässern — Bestandsentwicklung, Wachstum und Bewirtschaftungsziele fallen regional unterschiedlich aus. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Wie alt ist ein Zährte beim Erreichen des Mindestmaßes?
Dazu lässt sich keine belastbare allgemeine Zahl nennen — und wir nennen deshalb keine. Das Wachstum hängt stark vom Gewässer ab: Nahrungsangebot, Wassertemperatur, Bestandsdichte und Länge der Wachstumsperiode unterscheiden sich erheblich. Dieselbe Art erreicht ein Maß in einem nährstoffreichen See deutlich schneller als in einem kalten Fließgewässer. Verlässliche Angaben liefern nur Altersbestimmungen aus dem jeweiligen Bestand.
Weiter prüfen
Die Schonzeiten für Zährte im Ländervergleich stehen auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker Maß und Schonzeit in einem Schritt. Wie du Zährte fängst, steht im Zährte-Angeln-Guide. Passende Angelgewässer zeigt die Karte.
Mindestmaß Zährte nach Bundesland
- Mindestmaß Zährte Baden-Württemberg
- Mindestmaß Zährte Bayern
- Mindestmaß Zährte Berlin
- Mindestmaß Zährte Brandenburg
- Mindestmaß Zährte Bremen
- Mindestmaß Zährte Hamburg
- Mindestmaß Zährte Hessen
- Mindestmaß Zährte Mecklenburg-Vorpommern
- Mindestmaß Zährte Niedersachsen
- Mindestmaß Zährte Nordrhein-Westfalen
- Mindestmaß Zährte Rheinland-Pfalz
- Mindestmaß Zährte Saarland
- Mindestmaß Zährte Sachsen
- Mindestmaß Zährte Sachsen-Anhalt
- Mindestmaß Zährte Schleswig-Holstein
- Mindestmaß Zährte Thüringen
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