Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen) in Thüringen
Renke (Maräne, Felchen) ist in der Fischereiverordnung von Thüringen nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Messpunkt | Kopfspitze bis Ende der Schwanzflosse |
| Fundstelle | ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Thüringen
Coregonen (Renke, Maräne, Felchen; Gattung Coregonus) kommen in der Tabelle des § 1 Abs. 1 ThürFischAVO an keiner Stelle vor – weder als Große Maräne noch als Kleine Maräne oder Felchen. Landesweit setzt die Verordnung damit weder Schonzeit noch Mindestmaß fest. Vorgaben aus Erlaubnisschein, Pachtvertrag oder Hegeplan des jeweiligen Gewässers können strenger sein und gehen vor.
Renke: Mindestmaße im Ländervergleich
Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Renke".
| Bundesland | Maß | Schonzeit |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 30 cm | 15.10.–10.01. |
| Bayern | 30 cm | 15.10.–31.12. |
| Berlin | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Brandenburg | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Bremen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hamburg | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Hessen | kein Mindestmaß | ganzjährig geschont |
| Mecklenburg-Vorpommern | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Niedersachsen | kein Mindestmaß | keine Schonzeit |
| Nordrhein-Westfalen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Rheinland-Pfalz | 25 cm | keine Schonzeit |
| Saarland | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
| Sachsen | 30 cm | 01.10.–31.12. |
| Sachsen-Anhalt | 30 cm | keine Schonzeit |
| Schleswig-Holstein | 30 cm | keine Schonzeit |
| Thüringen | keine Landesregelung | keine Landesregelung |
Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Ausführungsverordnung zum Thüringer Fischereigesetz (Thüringer Fischereiausführungsverordnung – ThürFischAVO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt
- Fassung
- Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Häufige Fragen
Wie groß muss ein Renke in Thüringen sein?
Das Landesrecht von Thüringen setzt für Renke (Maräne, Felchen) kein Mindestmaß fest (ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Wie wird das Maß richtig gemessen?
Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.
Gilt das Mindestmaß für Renke in ganz Deutschland gleich?
Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 7 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Renke überhaupt kein landesweites Mindestmaß.
Weiter prüfen
Die Schonzeit für Renke in Thüringen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.
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