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Renke Mindestmaß

Mindestmaß Renke (Maräne, Felchen) in Brandenburg

Das Mindestmaß für Renke (Maräne, Felchen) beträgt in Brandenburg 30 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Mindestmaß in Brandenburg
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
Mindestmaß30 cm
Schonzeit01.10.–31.12.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Brandenburg

Brandenburg führt die Coregonen in drei getrennten Tabellenzeilen. Die Basiswerte oben gelten für die Große Maräne in stehenden Gewässern nach Besatz (1. Oktober bis 31. Dezember, 30 cm) — die für Angler häufigste Konstellation der „großen“ Renke. Für Kleine Maräne und für Fließgewässer gelten abweichende Werte (siehe Varianten). Ergänzend: § 7 Abs. 1 erlaubt die Hegene mit bis zu sechs einschenkligen Haken nur in Gewässern mit nachgewiesenem Maränenbestand (Bekanntgabe durch das LELF); § 11 Abs. 2 verbietet das Hältern von Maränen.

Renke: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Renke".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 30 cm 15.10.–10.01.
Bayern 30 cm 15.10.–31.12.
Berlin 30 cm 01.10.–31.12.
Brandenburg 30 cm 01.10.–31.12.
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Mecklenburg-Vorpommern 30 cm 01.10.–31.12.
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz 25 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 30 cm 01.10.–31.12.
Sachsen-Anhalt 30 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 30 cm keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Renke in Brandenburg sein?

Mindestens 30 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Renke in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Renke von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 7 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Renke überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Renke in Brandenburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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