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Seeforelle Mindestmaß

Mindestmaß Seeforelle in Brandenburg

Für Seeforelle ist in Brandenburg ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Mindestmaß in Brandenburg
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Brandenburg

Die Wildform ist ganzjährig geschont; die Anlage führt „-“ als Mindestmaß. Nur als Satzfisch eingebrachte Seeforellen sind entnehmbar (16.10.–15.04. geschont, 60 cm).

Seeforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Seeforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 01.10.–28.02.
Bayern 60 cm 01.10.–15.03.
Berlin 60 cm 01.10.–31.05.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 50 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz 60 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Seeforelle in Brandenburg sein?

Das Landesrecht von Brandenburg setzt für Seeforelle kein Mindestmaß fest (BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Seeforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Seeforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Seeforelle in Brandenburg steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.