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Seeforelle Mindestmaß

Mindestmaß Seeforelle in Bayern

Das Mindestmaß für Seeforelle beträgt in Bayern 60 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Mindestmaß in Bayern
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
Mindestmaß60 cm
Schonzeit01.10.–15.03.
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleAVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.48

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Bayern

„Seeforelle, Salmo trutta forma lacustris“ (Nr. 2.48), Gruppe „Fische mit Schonbestimmungen“ — gilt nur im Donau- und Rheingebiet.

Seeforelle: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Seeforelle".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 50 cm 01.10.–28.02.
Bayern 60 cm 01.10.–15.03.
Berlin 60 cm 01.10.–31.05.
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–60 cm 01.10.–31.03.
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Nordrhein-Westfalen 50 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz 60 cm keine Schonzeit
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 60 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein keine Landesregelung keine Landesregelung
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
Fundstelle
§ 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.48
Fassung
Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Seeforelle in Bayern sein?

Mindestens 60 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.48.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Seeforelle in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seeforelle von 25 bis 60 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Seeforelle überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Wie alt ist ein Seeforelle mit 60 Zentimetern?

Ein Seeforelle von 60 Zentimetern ist typischerweise 5–7 Jahre alt (Längen-/Alterstabelle Fischereirevier Pucking). Das Wachstum hängt stark von Gewässer, Nahrungsangebot und Wassertemperatur ab — in kargen Gewässern brauchen Fische für dieselbe Länge deutlich länger. Das Mindestmaß ist so gewählt, dass die Tiere vorher mindestens einmal ablaichen können.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Seeforelle in Bayern steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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