Zum Inhalt springen

Seeforelle Schonzeit

Schonzeit Seeforelle in Brandenburg

Seeforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Seeforelle in Brandenburg nicht festgesetzt.

Seeforelle in Brandenburg: ganzjährig geschont
Der Tagesstatus wird beim Laden der Seite berechnet.
Seeforelle (Salmo trutta lacustris), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Seeforelle — wissenschaftlich Salmo trutta lacustris
AngabeWert
FischartSeeforelle (Salmo trutta lacustris)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die Wildform ist ganzjährig geschont; die Anlage führt „-“ als Mindestmaß. Nur als Satzfisch eingebrachte Seeforellen sind entnehmbar (16.10.–15.04. geschont, 60 cm).

Abweichende Regeln in Brandenburg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Brandenburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Seeforelle etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
als Satzfisch eingebrachte Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris) 16.10.–15.04. 60 cm

als Satzfisch eingebrachte Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris): Eigene Tabellenzeile für Besatzfische.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle in Brandenburg?

Seeforelle ist in Brandenburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris)“.

Wie groß muss ein Seeforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Brandenburg?

Nein. In Brandenburg gelten für Seeforelle abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: als Satzfisch eingebrachte Seeforelle (Salmo trutta f. lacustris). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seeforelle in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Seeforelle: der Seeforelle-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Brandenburg.

Seeforelle in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Brandenburg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg im Überblick