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Schonzeit · Brandenburg

Schonzeit Brasse (Brachsen) in Brandenburg

Brasse (Brachsen) wird in der Fischereiverordnung von Brandenburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Brasse (Brachsen) in Brandenburg nicht.

Brasse (Brachsen) in Brandenburg: keine Landesregelung
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Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Brasse (Brachsen) — wissenschaftlich Abramis brama
AngabeWert
FischartBrasse (Brachsen) (Abramis brama)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 — nicht in der Anlage aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Gelistet ist nur die verwandte Zope (Abramis ballerus), nicht die Brasse.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 — nicht in der Anlage aufgeführt
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Brasse in Brandenburg?

Das Landesrecht von Brandenburg sieht für Brasse (Brachsen) keine Schonzeit vor (BbgFischO, § 2 Abs. 1 — nicht in der Anlage aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Brasse sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Brasse (Brachsen) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Brasse (Brachsen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Brasse in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

Brasse in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Brasse Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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