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Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern

Schonzeit Brasse (Brachsen) in Mecklenburg-Vorpommern

Brasse (Brachsen) wird in der Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Brasse (Brachsen) in Mecklenburg-Vorpommern nicht.

Brasse (Brachsen) in Mecklenburg-Vorpommern: keine Landesregelung
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Brasse (Brachsen) (Abramis brama), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Brasse (Brachsen) — wissenschaftlich Abramis brama
AngabeWert
FischartBrasse (Brachsen) (Abramis brama)
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Die verwandte Zope (Abramis ballerus) ist mit Schonzeit gelistet, die Brasse selbst nicht.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
in der BiFVO M-V nicht aufgeführt
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Brasse in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Brasse (Brachsen) keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, in der BiFVO M-V nicht aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Brasse sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Brasse (Brachsen) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Brasse (Brachsen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Brasse in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.

Brasse in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Brasse Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick