Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern
Schonzeit Wels (Waller) in Mecklenburg-Vorpommern
Die Schonzeit für Wels (Waller) in Mecklenburg-Vorpommern läuft vom 01.05. bis zum 30.06. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 70 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Wels (Waller) (Silurus glanis) |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
| Schonzeit | 01.05.–30.06. |
| Mindestmaß | 70 cm |
| Fundstelle | BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 15 und § 5 Nr. 14 BiFVO M-V |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Nur für Binnengewässer geregelt. In der Küstenfischereiverordnung nicht aufgeführt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
- Fundstelle
- § 4 Nr. 15 und § 5 Nr. 14 BiFVO M-V
- Fassung
- BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Wels in Mecklenburg-Vorpommern?
Vom 01.05. bis zum 30.06. Rechtsgrundlage ist BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 15 und § 5 Nr. 14 BiFVO M-V. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Wels sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 70 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Wels (Waller) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Wels (Waller) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Wels in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.
Wels in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Wels Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Wels Schonzeit Baden-Württemberg
- Wels Schonzeit Bayern
- Wels Schonzeit Berlin
- Wels Schonzeit Brandenburg
- Wels Schonzeit Bremen
- Wels Schonzeit Hamburg
- Wels Schonzeit Hessen
- Wels Schonzeit Niedersachsen
- Wels Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Wels Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Wels Schonzeit Saarland
- Wels Schonzeit Sachsen
- Wels Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Wels Schonzeit Schleswig-Holstein
- Wels Schonzeit Thüringen
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