Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern
Schonzeit Zander in Mecklenburg-Vorpommern
Zander wird in der Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Bundesland | Mecklenburg-Vorpommern |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | 45 cm |
| Fundstelle | BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Für Binnengewässer enthält § 5 BiFVO M-V KEINE Zander-Schonzeit — die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene fest. Auch hier geben Angelportale meist fälschlich die Küsten-Schonzeit als Binnenregel an.
Abweichende Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Die oben genannten Werte sind die Regel für Mecklenburg-Vorpommern. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zander etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Küstengewässer | 23.04.–22.05. | 45 cm |
| Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette | 23.04.–22.05. | 40 cm |
Küstengewässer: Nach § 5 Nr. 7 KüFVO M-V; höchstens 3 Zander je Angeltag.
Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette: Gestaffeltes Küsten-Mindestmaß nach § 4 Nr. 14 KüFVO M-V.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
- Fundstelle
- § 4 Nr. 16 BiFVO M-V
- Fassung
- BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zander in Mecklenburg-Vorpommern?
Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Zander keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Gilt die Regel in ganz Mecklenburg-Vorpommern?
Nein. In Mecklenburg-Vorpommern gelten für Zander abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer, Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.
Zander in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zander Schonzeit Baden-Württemberg
- Zander Schonzeit Bayern
- Zander Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Bremen
- Zander Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Niedersachsen
- Zander Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zander Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zander Schonzeit Saarland
- Zander Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zander Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zander Schonzeit Thüringen
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