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Schonzeit · Mecklenburg-Vorpommern

Schonzeit Zander in Mecklenburg-Vorpommern

Zander wird in der Fischereiverordnung von Mecklenburg-Vorpommern nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Zander in Mecklenburg-Vorpommern: keine Landesregelung
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Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit in Mecklenburg-Vorpommern
Zander — wissenschaftlich Sander lucioperca
AngabeWert
FischartZander (Sander lucioperca)
BundeslandMecklenburg-Vorpommern
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaß45 cm
FundstelleBiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Für Binnengewässer enthält § 5 BiFVO M-V KEINE Zander-Schonzeit — die Fischereiberechtigten legen in der Regel eigene fest. Auch hier geben Angelportale meist fälschlich die Küsten-Schonzeit als Binnenregel an.

Abweichende Regeln in Mecklenburg-Vorpommern

Die oben genannten Werte sind die Regel für Mecklenburg-Vorpommern. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Zander etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Küstengewässer 23.04.–22.05. 45 cm
Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette 23.04.–22.05. 40 cm

Küstengewässer: Nach § 5 Nr. 7 KüFVO M-V; höchstens 3 Zander je Angeltag.

Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette: Gestaffeltes Küsten-Mindestmaß nach § 4 Nr. 14 KüFVO M-V.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO M-V) vom 15. August 2005; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V) vom 28. November 2006
Fundstelle
§ 4 Nr. 16 BiFVO M-V
Fassung
BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

M-V hat ZWEI getrennte Regelwerke für Binnen- und Küstengewässer. Wichtig: In Binnengewässern legen die Fischereiberechtigten für Wirtschaftsfischarten wie Hecht und Zander in der Regel eigene Schonzeiten fest — der Aufdruck auf der Angelerlaubnis ist maßgeblich. An der Ostsee gelten zusätzlich EU-Regeln (2026: Freizeitfischerei auf Dorsch verboten, auf Aal ganzjährig untersagt, Lachs max. 1 Fisch pro Tag) sowie Laichschonbezirke vom 1. April bis 31. Mai.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander in Mecklenburg-Vorpommern?

Das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern sieht für Zander keine Schonzeit vor (BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Das Mindestmaß beträgt 45 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.

Gilt die Regel in ganz Mecklenburg-Vorpommern?

Nein. In Mecklenburg-Vorpommern gelten für Zander abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Küstengewässer, Stettiner Haff, Peenestrom und Darßer Boddenkette. Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Mecklenburg-Vorpommern steht auf einer eigenen Seite.

Zander in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Mecklenburg-Vorpommern

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick