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Schonzeit · alle Bundesländer

Zander (Sander lucioperca), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Zander · Sander lucioperca

Zander: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Zander gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von 35 bis 50 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Maß / Fenster Fundstelle
Baden-Württemberg 01.04.–15.05. 45 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO
Bayern 15.02.–30.04. 50 cm AVBayFiG, § 11 i. V. m. Anlage Nr. 2.50
Berlin 01.01.–31.05. 45 cm LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
Brandenburg 01.04.–31.05. 45 cm BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2
Bremen 01.02.–15.05. 40 cm Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 c (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 9 (Mindestmaß)
Hamburg 01.02.–31.05. 45–75 cm HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2
Hessen keine Schonzeit 50 cm HFischV, § 2 Abs. 1 HFischV
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung 45 cm BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 16 BiFVO M-V
Niedersachsen 15.03.–30.04. 35 cm BiFischO, § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BiFischO
Nordrhein-Westfalen 01.04.–31.05. 40 cm LFischVO NRW, § 2 Nr. 4 (Schonzeit) und § 3 (Mindestmaß) LFischVO
Rheinland-Pfalz 15.03.–15.05. 45 cm LFischVO RLP, § 20 Abs. 1 Nr. 4 (Schonzeit); § 17 (Mindestmaß) LFischVO RLP
Saarland 15.02.–31.05. 45 cm LFO SL, § 4 (Schonzeit); § 2 (Mindestmaß) LFO SL
Sachsen 01.02.–31.05. 50 cm SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 44
Sachsen-Anhalt 15.02.–31.05. 50 cm FischO LSA, § 3 Abs. 1 Nr. 8 (Schonzeit); § 4 Abs. 1 Nr. 20 (Mindestmaß) FischO LSA
Schleswig-Holstein 15.03.–15.05. 45 cm BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 BiFVO
Thüringen 01.04.–31.05. 45 cm ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 ThürFischAVO

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Zander legen 14 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.01. bis zum 01.04. Ohne landesweite Schonzeit bleibenHessen, Mecklenburg-Vorpommern — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Beim Maß bedeutet die Spanne von 35 bis 50 Zentimeter konkret: Ein Zander, der in einem Land maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Wer über Landesgrenzen angelt, prüft deshalb besser das Land, in dem das Gewässer liegt — und nicht das, in dem er wohnt.

Eine Besonderheit: In Hamburg (45–75 cm) gilt ein Entnahmefenster. Dort sind auch besonders große Exemplare zu schonen, weil sie die laichstärksten Tiere im Bestand sind.

In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Zander

Wiss. Name
Sander lucioperca
Familie
Echte Barsche (Percidae)
Groesse
typisch 40-70 cm, in großen Gewässern ausnahmsweise über 1 m
Gewicht
typisch 1-4 kg, kapitale Fische erreichen 8-12 kg und mehr
Laichzeit
April bis Juni (Deutschland), bei etwa 12-15 °C Wassertemperatur
Nahrung
kleine Schwarmfische wie Rotauge, Ukelei, Barsch und Güster

Erkennungsmerkmale

Erkennungsmerkmale des Zanders

Der Zander hat einen langgestreckten, schlanken Körper mit spitzem Kopf und wirkt insgesamt hechtähnlich, gehört aber zu den Barschen. Im Oberkiefer sitzen zwei auffällige, lange Fangzähne (Hundszähne) zwischen kleineren Bürstenzähnen, mit denen er seine Beute sicher packt.

Charakteristisch sind die zwei deutlich voneinander getrennten Rückenflossen: die vordere trägt harte Stachelstrahlen, die hintere weiche Gliederstrahlen. Über den grünlich-grauen Rücken ziehen sich mehrere dunkle Querbinden, während der Bauch silbrig-weiß glänzt.

Die großen, glasig-milchig schimmernden Augen fallen sofort auf. Sie enthalten eine reflektierende Schicht (Tapetum lucidum), die dem Zander auch bei wenig Licht und in trübem Wasser ausgezeichnetes Sehen ermöglicht.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum und Verhalten

Der Zander bevorzugt große, tiefe und eher trübe Gewässer: langsam fließende Flüsse, Kanäle, Baggerseen und Talsperren mit sandigem oder kiesigem Grund. In klarem Wasser hält er sich meist in tieferen, schattigen Zonen auf und meidet grelles Licht.

Als dämmerungs- und nachtaktiver Raubfisch geht er vor allem in den frühen Morgen- und Abendstunden auf Jagd, wenn seine lichtstarken Augen ihm gegenüber der Beute einen Vorteil verschaffen. Tagsüber steht er oft in Bodennähe, an Kanten, Löchern oder versunkenen Strukturen.

Jungfische leben gesellig in Schwärmen und jagen gemeinsam Kleinfische. Größere, kapitale Zander werden zunehmend zu Einzelgängern, die feste Standplätze beziehen und von dort aus ihre Beute anfallen.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit und Grund für die Schonzeit

Der Zander ist ein Frühjahrslaicher und legt seine Eier von April bis Juni ab, sobald sich das Wasser auf etwa 12 bis 15 °C erwärmt hat. Das Männchen fegt am Grund eine Laichgrube an Wurzeln, Steinen oder Hartsubstrat frei, an der das Weibchen die klebrigen Eier anheftet.

Nach dem Ablaichen übernimmt das Männchen die Brutpflege: Es bewacht das Gelege oft ein bis zwei Wochen lang, fächelt den Eiern mit den Flossen frisches, sauerstoffreiches Wasser zu und verteidigt sie gegen Fressfeinde.

Genau hier liegt der Grund für die Schonzeit. Wird ein wachendes Männchen während der Brutpflege entnommen, bleibt das Gelege ungeschützt und geht meist vollständig verloren. Die Schonzeit sichert damit den Nachwuchs und einen gesunden Bestand. Die konkreten Schonzeiten und Mindestmaße legen die Bundesländer fest.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Beste Fangzeit, Köder und Methode

Die besten Fangchancen bieten die Dämmerung und die Nacht sowie trübe, leicht angetrübte Wasserbedingungen, in denen der Zander aktiv jagt. Auch die kühleren Monate im Herbst und frühen Winter gelten als ergiebige Zanderzeit.

Bewährte Köder sind Gummifische am Jigkopf, die dicht über Grund geführt werden, sowie tote und lebende Köderfische. Naturgetreue, schlanke Profile und dezente Farben passen gut zur bevorzugten Beute.

Als Methoden haben sich das Spinnangeln mit Gummifisch (Faulenzer- oder Jig-Führung entlang von Kanten und Löchern) und das Vertikalangeln vom Boot direkt über den Fischen etabliert. Ein feines Gespür für den oft vorsichtigen Biss und ein zügiger, konsequenter Anschlag sind entscheidend.

Verwechslungsarten

Verwechslungsarten

Am ehesten wird der Zander mit dem Flussbarsch verwechselt, da beide zu den Echten Barschen zählen und zwei Rückenflossen sowie dunkle Querbinden tragen. Der Flussbarsch ist jedoch deutlich hochrückiger und kürzer, meist kräftig gebändert und leuchtet an Bauch- und Afterflosse oft rötlich. Zudem fehlen ihm die langen Fangzähne, die für den schlanken Zander typisch sind.

Auch der kleine Kaulbarsch stammt aus derselben Familie, bleibt aber deutlich kleiner und besitzt eine einzige, durchgehend verbundene Rückenflosse statt zwei getrennter. Sein Körper ist gedrungen, schleimig und braun marmoriert, während der Zander schlank, hell und klar quergebändert erscheint.

Das sicherste Unterscheidungsmerkmal bleiben die zwei kräftigen Fangzähne im Oberkiefer und der langgestreckte, hechtähnliche Körperbau, die den Zander eindeutig von Flussbarsch und Kaulbarsch abheben.

Ähnliche Arten im Steckbrief: BarschHecht

Fischkundliche Quellen: Wikipediazanderfang.deav-nds.de

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Zander?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 14 der 16 hier erfassten Länder legen für Zander eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.01. bis zum 01.04. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Zander sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von 35 bis 50 Zentimeter. In Hamburg gilt zusätzlich ein Höchstmaß — dort darf nur entnommen werden, was in das Entnahmefenster fällt. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Zander im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein gelten für Zander in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Zander am besten?

Die besten Fangchancen bieten die Dämmerung und die Nacht sowie trübe, leicht angetrübte Wasserbedingungen, in denen der Zander aktiv jagt. Auch die kühleren Monate im Herbst und frühen Winter gelten als ergiebige Zanderzeit.

Wie unterscheide ich Zander von ähnlichen Arten?

Am ehesten wird der Zander mit dem Flussbarsch verwechselt, da beide zu den Echten Barschen zählen und zwei Rückenflossen sowie dunkle Querbinden tragen. Der Flussbarsch ist jedoch deutlich hochrückiger und kürzer, meist kräftig gebändert und leuchtet an Bauch- und Afterflosse oft rötlich.

Weiter prüfen

Wie du Zander fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Zander-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Zander im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

Zander nach Bundesland

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