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Schonzeit · alle Bundesländer

Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Seesaibling · Salvelinus alpinus

Seesaibling: Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Seesaibling gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von 25 bis 30 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg 01.10.–28.02. 25 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern 01.10.–31.12. 30 cm AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.49
Berlin keine Landesregelung keine Landesregelung LFischO Bln, weder in Anlage 1 (§ 8 Abs. 1) noch in Anlage 2 (§ 8 Abs. 4) aufgeführt
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der Anlage nicht aufgeführt
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 und in der Anlage zu § 11 Absatz 2 nicht aufgeführt
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt
Hessen keine Schonzeit kein Mindestmaß HFischV, —
Mecklenburg-Vorpommern keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO M-V / KüFVO M-V, in §§ 3, 4 und 5 BiFVO M-V nicht genannt
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO
Nordrhein-Westfalen 20.10.–15.03. 30 cm LFischVO NRW, § 2 Nr. 1 LFischVO („Seeforellen, Bachforellen und Seesaiblinge vom 20. Oktober bis 15. März“) i. V. m. § 3 („Seesaibling (Salvelinus alpinus L.) 30 cm“)
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO RLP, LFischVO RLP — Art nicht aufgeführt
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen 01.10.–30.04. 28 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 38
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung FischO LSA, in §§ 2 bis 4 FischO LSA nicht aufgeführt
Schleswig-Holstein keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Seesaibling legen 4 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 20.10. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBerlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Beim Maß bedeutet die Spanne von 25 bis 30 Zentimeter konkret: Ein Seesaibling, der in einem Land maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Wer über Landesgrenzen angelt, prüft deshalb besser das Land, in dem das Gewässer liegt — und nicht das, in dem er wohnt.

In Baden-Württemberg, Bayern gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Seesaibling

Wiss. Name
Salvelinus alpinus
Familie
Lachsfische (Salmonidae), Gattung Saiblinge (Salvelinus)
Groesse
in mitteleuropäischen Seen meist 25–50 cm; große Seeformen und Wanderfische bis über 80 cm, kleinwüchsige Schwarzreuter bleiben unter 25 cm
Gewicht
überwiegend 0,3–1 kg; kapitale Seeformen 3–5 kg, ausnahmsweise deutlich darüber
Laichzeit
Uferlaicher September bis Januar in Ufernähe; Grundlaicher im Sommer (Juli/August) über Kies- und Steingrund in 20–80 m Tiefe
Nahrung
Planktonkrebse, Insektenlarven, Bachflohkrebse, Schnecken und weitere Bodentiere; größere Exemplare zusätzlich Elritzen und andere Kleinfische

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Der Seesaibling hat einen langgestreckten, torpedoförmigen Körper mit sehr kleinen Schuppen und der für alle Lachsfische typischen Fettflosse. Kennzeichnend für die Gattung Salvelinus ist die Farbverteilung: helle Tupfen auf dunklem Grund. Der Rücken erscheint grünlich braun bis blaugrau, die Flanken schimmern goldgelb bis silbrig und tragen rötliche bis cremefarbene Flecken — das genaue Gegenteil der dunklen Punkte auf hellem Grund, wie sie Forellen zeigen.

Das zweite sichere Merkmal steht unten am Fisch: Die Bauchseite reicht von gelblich bis kräftig rötlich orange, und Bauch-, Brust- sowie Afterflossen tragen einen deutlich abgesetzten weißen Vorderrand. Bei laichreifen Milchnern verstärkt sich das Orange bis zu einem leuchtenden Rot, das den Fisch im Herbst unverwechselbar macht. Das Maul ist endständig bis leicht unterständig und mit vielen kleinen Zähnen besetzt; die Schnauze läuft konisch zu.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Der Seesaibling ist ein Relikt der Eiszeit und in Mitteleuropa auf tiefe, kalte und sauerstoffreiche Seen beschränkt — vor allem in den Alpen sowie im nördlichen und südlichen Alpenvorland. Er besiedelt Gebirgsseen bis in Höhen von rund 2.500 Metern und hält sich bevorzugt unterhalb der Sprungschicht auf, wo das Wasser ganzjährig zwischen etwa 7 und 12 Grad liegt. Nachweise aus mehr als 100 Metern Tiefe zeigen, wie weit er in die kalte Tiefenzone vordringt.

Innerhalb eines Sees bildet die Art häufig mehrere Formen nebeneinander aus, die sich in Größe, Nahrung und Laichverhalten unterscheiden: der Normalsaibling von etwa 50 Zentimetern, der kleinwüchsige Schwarzreuter unter 25 Zentimetern und tief lebende Zwergformen. Im Norden Europas leben zusätzlich anadrome Wandersaiblinge, die zwischen Meer und Süßwasser pendeln. Diese Vielfalt macht die Art zu einem empfindlichen Anzeiger für Wassertemperatur und Sauerstoffgehalt im Tiefenwasser.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Beim Seesaibling gibt es zwei Fortpflanzungstypen. Uferlaicher ziehen von September bis Januar in flaches, steiniges Uferwasser und legen ihre Eier bei Wassertemperaturen um 5 bis 10 Grad über Kiesgrund ab. Grundlaicher dagegen laichen im Sommer, meist im Juli und August, über Kiesel- und Steinböden in 20 bis 80 Metern Tiefe. In manchen Seen kommen beide Formen nebeneinander vor, sodass sich die Laichaktivität über einen großen Teil des Jahres verteilt.

Zum Schutz der Laichfische gelten in mehreren Bundesländern Schonzeiten und Mindestmaße: Baden-Württemberg schont vom 1. Oktober bis 28. Februar bei einem Mindestmaß von 25 Zentimetern, Bayern vom 1. Oktober bis 31. Dezember bei 30 Zentimetern, Nordrhein-Westfalen vom 20. Oktober bis 15. März bei 30 Zentimetern und Sachsen vom 1. Oktober bis 30. April bei 28 Zentimetern. Viele weitere Bundesländer beschränken ihre Listen auf die dort heimischen Arten und lassen den Seesaibling aus; in diesen Ländern gibt die jeweilige Gewässerordnung den Rahmen vor. Die aktuelle Länderübersicht findest du unter /schonzeit/seesaibling/ und /mindestmass/seesaibling/ (Angaben ohne Gewähr).

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Weil der Seesaibling seinem Temperaturfenster von etwa 7 bis 12 Grad folgt, entscheidet die Tiefe über den Erfolg. Im Frühjahr nach der Eisschmelze steigt er auf und lässt sich mit der Hegene vom Boot, mit dem Sbirolino oder mit weit geworfenen Blinkern vom Ufer erreichen. Im Sommer steht er im Freiwasser am unteren Rand der Sprungschicht, wo das Schleppen mit Downrigger oder Tiefenseehund die passende Antwort ist. Ein Echolot und eine mehrfarbig markierte Schnur helfen dir, eine gefundene Fangtiefe exakt zu wiederholen.

Die besten Tageszeiten sind der frühe Morgen und die Stunden bis zur Dämmerung. Als Köder tragen Nymphen an der Hegene, schlanke Perlmutt- und Silberblinker von 60 bis 70 Millimetern beim Schleppen sowie Maden und Köcherfliegenlarven am feinen Vorfach; kapitale Fische nehmen daumenlange Elritzen und Lauben. Der Seesaibling nimmt meist sehr vorsichtig, deshalb zahlen sich feine Vorfächer und eine sensible Rutenspitze aus. Vor dem Ansitz lohnt der Blick in Schonzeit, Mindestmaß und Gewässerordnung des jeweiligen Sees, da diese Vorgaben regional deutlich voneinander abweichen.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Am häufigsten wird der Seesaibling mit dem aus Nordamerika stammenden Bachsaibling verwechselt, weil beide helle Tupfen auf dunklem Grund und weiße Flossensäume tragen. Zwei Merkmale trennen sie sicher: Der Bachsaibling zeigt eine kräftig marmorierte, wurmartig gemusterte Rückenpartie samt Rückenflosse, während der Rücken des Seesaiblings einfarbig dunkel bleibt. Außerdem trägt der Bachsaibling auf den Flanken rote Punkte mit blauem Hof, und auf seinen weißen Flossensaum folgt ein deutliches schwarzes Band — beim Seesaibling geht der weiße Rand unmittelbar in das Orange der Flosse über. Der Bachsaibling hat zudem eine tiefe Maulspalte, die weit hinter das Auge reicht. Kreuzungen beider Arten, die Elsässer Saiblinge, liegen in ihrem Erscheinungsbild zwischen den Eltern und sind entsprechend schwerer anzusprechen.

Von der Seeforelle unterscheidet sich der Seesaibling schon durch die umgekehrte Zeichnung: Die Seeforelle hat einen blaugrauen bis grünlichgrauen Rücken, silbrige Flanken und darauf viele unregelmäßige, teils x-förmige schwarze Flecken, also dunkle Punkte auf hellem Grund. Ihre Flossen bleiben schlicht und gleichfarbig, während beim Seesaibling der weiße Saum an Bauch- und Afterflosse sofort ins Auge fällt. Dazu kommen die orange bis rot getönte Bauchseite und die sehr feinen Schuppen des Saiblings. Beide Arten teilen sich in tiefen Voralpenseen den Lebensraum, sodass ein prüfender Blick auf Flossenränder und Fleckenmuster vor jeder Entnahme sinnvoll ist.

Fischkundliche Quellen: Wikipedia – Seesaibling (Salvelinus alpinus): Färbung, weiße Flossenränder, Größe 40–75 cm, Laichen auf Kies in 30–120 m, Nahrung, Verbreitung im AlpenraumSportanglerbund Vöcklabruck – Der Seesaibling: Formen (Normalsaibling, Schwarzreuter, Tiefseesaibling, Wildfangsaibling), Laichen Sept.–Nov. bei 5–10 °C, NahrungLfL Bayern – Saiblinge und Saiblingskreuzungen: Unterscheidungsmerkmale Bachsaibling (Marmorierung, weiß-schwarze Flossenränder, tiefe Maulspalte), Elsässer SaiblingFischlexikon.eu – Seesaibling: Familie Salmonidae, Maximalgrößen und Alter, Laichplätze unterhalb der Sprungschicht, Verbreitung bis ca. 2.600 m Höhe, anadrome Wandersaiblinge

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Seesaibling?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 4 der 16 hier erfassten Länder legen für Seesaibling eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 20.10. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Seesaibling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von 25 bis 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Seesaibling im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Baden-Württemberg, Bayern gelten für Seesaibling in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Seesaibling am besten?

Weil der Seesaibling seinem Temperaturfenster von etwa 7 bis 12 Grad folgt, entscheidet die Tiefe über den Erfolg. Im Frühjahr nach der Eisschmelze steigt er auf und lässt sich mit der Hegene vom Boot, mit dem Sbirolino oder mit weit geworfenen Blinkern vom Ufer erreichen.

Wie unterscheide ich Seesaibling von ähnlichen Arten?

Am häufigsten wird der Seesaibling mit dem aus Nordamerika stammenden Bachsaibling verwechselt, weil beide helle Tupfen auf dunklem Grund und weiße Flossensäume tragen.

Weiter prüfen

Wie du Seesaibling fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Seesaibling-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Seesaibling im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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