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Schonzeit · alle Bundesländer

Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit und Mindestmaß im Überblick
Renke (Maräne, Felchen) · Coregonus spec.

Renke (Maräne, Felchen): Schonzeit und Mindestmaß in allen Bundesländern

Schonzeiten sind Landesrecht — für Renke (Maräne, Felchen) gilt in jedem Bundesland etwas anderes. Beim Mindestmaß reicht die Spanne von 25 bis 30 Zentimeter. Diese Übersicht stellt alle 16 erfassten Länder nebeneinander, jeweils mit Paragraph und Fassungsstand.

Heute

Die tagesaktuelle Auswertung wird beim Laden berechnet.

Bundesland Schonzeit Mindestmaß Fundstelle
Baden-Württemberg 15.10.–10.01. 30 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1
Bayern 15.10.–31.12. 30 cm AVBayFiG, § 11 Abs. 3 und 4 i. V. m. Anlage Nr. 2.44
Berlin 01.10.–31.12. 30 cm LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO — Zeile „als Satzfisch eingebrachte Große Maräne (Coregonus nasus und C. lavaretus)“
Brandenburg 01.10.–31.12. 30 cm BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Große Maräne (Coregonus lavaretus) … in stehenden Gewässern nach Besatz“
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung HmbFAnGDVO, weder in Anlage 1 noch in Anlage 2 aufgeführt; § 6 Abs. 1 nennt nur zwei Coregonen-Arten (Nr. 15 Nordseeschnäpel, Nr. 16 Ostseeschnäpel)
Hessen ganzjährig geschont kein Mindestmaß HFischV, § 1 HFischV
Mecklenburg-Vorpommern 01.10.–31.12. 30 cm BiFVO M-V / KüFVO M-V, § 4 Nr. 9 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 30 cm“) und § 5 Nr. 10 BiFVO M-V („Große Maräne (Coregonus lavaretus) 1. Oktober bis 31. Dezember“)
Niedersachsen keine Schonzeit kein Mindestmaß BiFischO, nicht aufgeführt in §§ 2, 3, 4 BiFischO
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung LFischVO NRW, §§ 1–3 LFischVO NRW — Renke/Große Maräne/Felchen (Coregonus lavaretus / C. maraena) kommen im Verordnungstext nicht vor; § 1 nennt ausschließlich „Nordseeschnäpel, Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.)“
Rheinland-Pfalz keine Schonzeit 25 cm LFischVO RLP, § 17 LFischVO RLP
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung LFO SL, LFO SL — Art nicht aufgeführt
Sachsen 01.10.–31.12. 30 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 17
Sachsen-Anhalt keine Schonzeit 30 cm FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 7 — „Große Maräne (Coregonus nasus) 30 cm“ (Kleine Maräne: § 4 Abs. 1 Nr. 11)
Schleswig-Holstein keine Schonzeit 30 cm BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Große Maräne (Coregonus spp.)“ — Mindestmaß 30 cm, Schonzeit „-“
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung ThürFischAVO, § 1 Abs. 1 – Art in der Tabelle nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht, Stand Juli 2026. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was der Vergleich zeigt

Eine befristete Schonzeit für Renke (Maräne, Felchen) legen 6 von 16 Ländern fest — die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 15.10. Ganzjährig geschont und damit gar nicht entnehmbar ist die Art in Hessen. Ohne landesweite Schonzeit bleibenBremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen — dort regelt in der Praxis die Gewässerordnung.

Beim Maß bedeutet die Spanne von 25 bis 30 Zentimeter konkret: Ein Renke, der in einem Land maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Wer über Landesgrenzen angelt, prüft deshalb besser das Land, in dem das Gewässer liegt — und nicht das, in dem er wohnt.

In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein gelten nicht überall im Land dieselben Werte. Je nach Gewässer oder Gebiet weichen Schonzeit oder Maß ab — die Landesseiten führen die Abweichungen einzeln auf.

Steckbrief: Renke (Maräne, Felchen)

Wiss. Name
Coregonus spec.
Familie
Lachsfische (Salmonidae), Unterfamilie Coregoninae, Gattung Coregonus
Groesse
meist 25–45 cm, ausnahmsweise bis rund 70 cm; die Kleine Maräne bleibt bei etwa 25 cm (maximal 35 cm)
Gewicht
überwiegend 300 g bis 1,5 kg; große Bodenrenken und Große Maränen erreichen mehrere Kilogramm
Laichzeit
November bis Januar bei den Alpenseepopulationen, Oktober bis Dezember bei den norddeutschen Maränen
Nahrung
Zooplankton bei den Schwebrenken; Insektenlarven, Würmer und Schnecken bei den Bodenrenken

Erkennungsmerkmale

Merkmale

Die Renke hat einen schlanken, seitlich abgeflachten Körper mit heringsartigem Umriss, kleinem, spitz zulaufendem Kopf und großen, leicht ablösbaren Schuppen. Der Rücken ist blaugrün bis dunkelgrün gefärbt, Flanken und Bauch glänzen silbrig-weiß. Als Salmonide trägt sie zwischen Rücken- und Schwanzflosse eine Fettflosse, die sie sicher von Heringen und Weißfischen abgrenzt.

Die Maulstellung variiert je nach ökologischer Form: Schwebrenken haben ein end- bis oberständiges Maul, das zum Aufnehmen von Plankton im Freiwasser passt, Bodenrenken ein unterständiges Maul für die Nahrungssuche am Grund. Zur sicheren Artbestimmung dienen die Kiemenreusendornen, deren Anzahl, Form und Anordnung von Art zu Art abweichen. Die Große Maräne trägt am ersten Kiemenbogen 20 bis 29 dieser kurzen Dornen.

Lebensraum & Verhalten

Lebensraum

Renken besiedeln große, tiefe, klare und nährstoffarme Seen. Im Süden sind das die Alpen- und Voralpenseen wie Bodensee, Chiemsee, Ammersee, Starnberger See, Kochelsee und Schluchsee, dazu tiefe Talsperren im Mittelgebirge. Im Norden und Osten leben Kleine und Große Maräne in den Seen Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs und Schleswig-Holsteins, im Leipziger Neuseenland auch in gefluteten Tagebauseen.

Innerhalb des Sees teilen sich zwei ökologische Formen den Raum: Schwebrenken ziehen als Schwarm durchs Freiwasser und folgen dem Plankton, Bodenrenken halten sich in Grundnähe auf und suchen dort nach Insektenlarven und Kleintieren. Einzelne Formen stehen bis in Tiefen von über hundert Metern. Die Große Maräne kommt außerdem als Wanderform im Brackwasser der Ostsee vor und steigt zum Laichen in Flüsse auf.

Laichzeit & Schonung

Laichzeit

Die Alpenseepopulationen laichen von November bis Januar, die norddeutschen Maränen von Oktober bis Dezember. Die Kleine Maräne beginnt meist im November und Dezember, sobald das Wasser auf vier bis sieben Grad abgekühlt ist. Die Fische sammeln sich dazu in großen Schwärmen und geben ihre Eier über Kies- und Sandgrund ab, je nach Art in flachem Uferwasser oder in mehreren Dutzend Metern Tiefe.

Die Eier entwickeln sich über den Winter am Grund, die Brut schlüpft im zeitigen Frühjahr. Geschlechtsreif werden Renken früh, die Kleine Maräne bereits mit zwei bis drei Jahren. Weil die Laichzeit in den Spätherbst und Winter fällt, greifen in den meisten Bundesländern in diesem Zeitraum Schonzeiten; die genauen Termine je Bundesland findest du unter /schonzeit/renke/.

Fangen: Zeit, Koeder, Methode

Fangen

Die Hauptmethode ist das Angeln mit der Hegene, einem Paternostersystem mit drei bis fünf kurzen Seitenarmen und kleinen Nymphen auf Haken der Größen 12 bis 16. Gefischt wird überwiegend vertikal vom Boot oder unter einer Laufpose, ergänzt durch Steg- und Uferstellen mit schnellem Tiefenabfall. Ein Echolot verkürzt die Suche nach dem Schwarm erheblich. Die besten Zeiten liegen im Frühjahr ab dem Zuckmückenschlupf, im Frühsommer und noch einmal im September.

Rechtlich ist die Renke in vielen Bundesländern geschützt: Schonzeiten bestehen in Baden-Württemberg (15.10.–10.01.), Bayern (15.10.–31.12.) sowie in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen (jeweils 01.10.–31.12.). In Hessen ist die Art ganzjährig geschont. Das Mindestmaß liegt in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein bei 30 cm, in Rheinland-Pfalz bei 25 cm; alle Werte im Detail stehen unter /mindestmass/renke/. Am Bodensee gilt zusätzlich das seit 2024 laufende Felchen-Moratorium der Internationalen Bevollmächtigtenkonferenz, das bis Ende 2026 wirkt und ab Mai 2027 eine eng begrenzte Entnahme vorsieht.

Verwechslungsarten

Verwechslung

Innerhalb der Gattung Coregonus sind Verwechslungen die Regel, weil sich die Arten äußerlich stark ähneln. Am Bodensee erreichen Blaufelchen rund 50 cm, während der Gangfisch bei etwa 32 cm bleibt; im Norden unterscheidet man Kleine und Große Maräne unter anderem an der Größe und am leicht vorstehenden Unterkiefer der Kleinen Maräne. Sicher trennen lassen sich die Arten über die Kiemenreusendornen, weshalb regionale Bestimmungshilfen deiner Fischereibehörde die beste Grundlage bilden.

Gegenüber anderen Familien ist die Renke gut abzugrenzen: Die Fettflosse trennt sie eindeutig von Heringen, Weißfischen und Barschartigen. Von Forelle, Saibling und Äsche unterscheidet sie der einheitlich silbrige Körper ohne kräftige Punktzeichnung sowie die kleine, kurze Rückenflosse; die Äsche trägt zusätzlich ihre auffällig große Fahne. Junge Renken werden gelegentlich mit Ukelei oder jungen Maifischen verwechselt, doch beiden fehlt die Fettflosse.

Fischkundliche Quellen: LFV Bayern – FischlexikonWikipedia – Coregonus (Renken)Wikipedia – Kleine MaräneMüritzeum – Große Maräne

Quellen je Bundesland

BundeslandVerordnungFassung
Baden-Württemberg LFischVO BW Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Bayern AVBayFiG Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Berlin LFischO Bln Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
Brandenburg BbgFischO Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Bremen Bremische Binnenfischereiverordnung Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Hamburg HmbFAnGDVO Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Hessen HFischV Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Mecklenburg-Vorpommern BiFVO M-V / KüFVO M-V BiFVO zuletzt geändert am 27. Januar 2011; KüFVO zuletzt geändert am 21. Januar 2022
Niedersachsen BiFischO Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Nordrhein-Westfalen LFischVO NRW Vom 9. März 2010 (GV. NRW. S. 172), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Juli 2026 (GV. NRW. S. 414), Fassung gültig ab 3. Juli 2026
Rheinland-Pfalz LFischVO RLP Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Saarland LFO SL Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Sachsen SächsFischVO Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Sachsen-Anhalt FischO LSA Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Schleswig-Holstein BiFVO SH / KüFVO SH BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Thüringen ThürFischAVO Vom 11. August 2020, in Kraft seit 25. September 2020; § 1 seither unverändert

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke?

Das hängt vom Bundesland ab — Schonzeiten sind Landesrecht. 6 der 16 hier erfassten Länder legen für Renke (Maräne, Felchen) eine befristete Schonzeit fest; die Startdaten reichen vom 01.10. bis zum 15.10. In 1 Land ist die Art ganzjährig geschont. Die Tabelle oben nennt jeden Zeitraum mit Fundstelle.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Auch das Mindestmaß ist Landesrecht und reicht über die erfassten Länder von 25 bis 30 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

Gilt die Schonzeit für Renke im ganzen Bundesland?

Nicht überall. In Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein gelten für Renke (Maräne, Felchen) in bestimmten Gewässern oder Gebieten abweichende Regeln — etwa an der Küste, in einzelnen Flusssystemen oder in Gewässern mit eigenem Regelwerk. Die jeweilige Landesseite führt die Abweichungen einzeln auf. Genau diese Einschränkungen fehlen in vielen Schonzeiten-Tabellen.

Wann und womit fängt man Renke am besten?

Die Hauptmethode ist das Angeln mit der Hegene, einem Paternostersystem mit drei bis fünf kurzen Seitenarmen und kleinen Nymphen auf Haken der Größen 12 bis 16. Gefischt wird überwiegend vertikal vom Boot oder unter einer Laufpose, ergänzt durch Steg- und Uferstellen mit schnellem Tiefenabfall.

Wie unterscheide ich Renke von ähnlichen Arten?

Innerhalb der Gattung Coregonus sind Verwechslungen die Regel, weil sich die Arten äußerlich stark ähneln. Am Bodensee erreichen Blaufelchen rund 50 cm, während der Gangfisch bei etwa 32 cm bleibt; im Norden unterscheidet man Kleine und Große Maräne unter anderem an der Größe und am leicht vorstehenden Unterkiefer der Kleinen Maräne.

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Wie du Renke fängst — Methoden, Köder und Montage — steht im Renke-Angeln-Guide. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage in einem Schritt. Das Mindestmaß für Renke im Ländervergleich steht auf einer eigenen Seite.

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