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Renke Schonzeit

Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Bremen

Renke (Maräne, Felchen) wird in der Fischereiverordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Renke (Maräne, Felchen) in Bremen nicht.

Renke (Maräne, Felchen) in Bremen: keine Landesregelung
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Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit in Bremen
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
FischartRenke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.)
BundeslandBremen
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleBremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Bremen kennt KEINE Sammelbezeichnung „Coregonen“. Die einzige Coregonus-Art in der Verordnung ist der Nordseeschnäpel in § 2 Nummer 8 (ganzjähriges Entnahmeverbot). Für eine allgemeine „Renke/Maräne/Felchen“ trifft die Verordnung keine eigene Aussage. Achtung: Die in § 4 Absatz 1 Nummer 2 verwendete Sammelüberschrift „Salmoniden“ ist eine reine Gliederungsüberschrift über einer abschließenden Aufzählung (Äsche, Bachforelle, Lachs, Meerforelle) — sie erfasst Renken NICHT. Wegen der Namensüberschneidung mit Coregonus maraena ist der Status praktisch unklar; im Zweifel zurücksetzen.

Abweichende Regeln in Bremen

Die oben genannten Werte sind die Regel für Bremen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena): § 2 Nummer 8: absolutes Entnahmeverbot. Die Verordnung schreibt den Doppelnamen „Coregonus oxyrhynchus / maraena“ — Coregonus maraena ist zugleich der wissenschaftliche Name, der für Maräne/Schnäpel verwendet wird. Wer in Bremen einen Coregonen fängt, sollte ihn daher grundsätzlich als geschützt behandeln und zurücksetzen (§ 5 Absatz 1).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke in Bremen?

Das Landesrecht von Bremen sieht für Renke (Maräne, Felchen) keine Schonzeit vor (Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Bremen?

Nein. In Bremen gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Bremen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bremen.

Renke in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Bremen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bremen im Überblick