Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Bremen
Renke (Maräne, Felchen) wird in der Fischereiverordnung von Bremen nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Renke (Maräne, Felchen) in Bremen nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.) |
| Bundesland | Bremen |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Bremen kennt KEINE Sammelbezeichnung „Coregonen“. Die einzige Coregonus-Art in der Verordnung ist der Nordseeschnäpel in § 2 Nummer 8 (ganzjähriges Entnahmeverbot). Für eine allgemeine „Renke/Maräne/Felchen“ trifft die Verordnung keine eigene Aussage. Achtung: Die in § 4 Absatz 1 Nummer 2 verwendete Sammelüberschrift „Salmoniden“ ist eine reine Gliederungsüberschrift über einer abschließenden Aufzählung (Äsche, Bachforelle, Lachs, Meerforelle) — sie erfasst Renken NICHT. Wegen der Namensüberschneidung mit Coregonus maraena ist der Status praktisch unklar; im Zweifel zurücksetzen.
Abweichende Regeln in Bremen
Die oben genannten Werte sind die Regel für Bremen. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Renke (Maräne, Felchen) etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena) | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena): § 2 Nummer 8: absolutes Entnahmeverbot. Die Verordnung schreibt den Doppelnamen „Coregonus oxyrhynchus / maraena“ — Coregonus maraena ist zugleich der wissenschaftliche Name, der für Maräne/Schnäpel verwendet wird. Wer in Bremen einen Coregonen fängt, sollte ihn daher grundsätzlich als geschützt behandeln und zurücksetzen (§ 5 Absatz 1).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Bremische Binnenfischereiverordnung
- Fundstelle
- in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel
- Fassung
- Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische mit einer gemeinsamen Schonzeit vom 1. Februar bis 15. Mai zusammen; in diesem Zeitraum ist jegliche Spinnfischerei und das Fischen mit Köderfisch verboten (§ 4 Abs. 2). Die Verordnung gilt in den Binnengewässern; die Küstengewässer Bremerhavens sind nach § 10 des Bremischen Fischereigesetzes fischereifrei. Die tideabhängige Weser in der Stadtgemeinde Bremen zählt als Binnengewässer.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Renke in Bremen?
Das Landesrecht von Bremen sieht für Renke (Maräne, Felchen) keine Schonzeit vor (Bremische Binnenfischereiverordnung, in §§ 2 bis 4 nicht als „Renke/Maräne/Felchen“ aufgeführt; § 2 Nummer 8 nennt ausschließlich den Nordseeschnäpel). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Gilt die Regel in ganz Bremen?
Nein. In Bremen gelten für Renke (Maräne, Felchen) abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Nordseeschnäpel (Coregonus oxyrhynchus / maraena). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Bremen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Bremen.
Renke in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Renke Schonzeit Baden-Württemberg
- Renke Schonzeit Bayern
- Renke Schonzeit Berlin
- Renke Schonzeit Brandenburg
- Renke Schonzeit Hamburg
- Renke Schonzeit Hessen
- Renke Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Renke Schonzeit Niedersachsen
- Renke Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Renke Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Renke Schonzeit Saarland
- Renke Schonzeit Sachsen
- Renke Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Renke Schonzeit Schleswig-Holstein
- Renke Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Bremen
- Hecht Schonzeit Bremen
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