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Renke Schonzeit

Schonzeit Renke (Maräne, Felchen) in Hessen

Renke (Maräne, Felchen) ist in Hessen ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Renke (Maräne, Felchen) in Hessen nicht festgesetzt.

Renke (Maräne, Felchen) in Hessen: ganzjährig geschont
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Renke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.), Seitenansicht — Schonzeit in Hessen
Renke (Maräne, Felchen) — wissenschaftlich Coregonus spec.
AngabeWert
FischartRenke (Maräne, Felchen) (Coregonus spec.)
BundeslandHessen
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleHFischV, § 1 HFischV

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

§ 1 listet 'Rheinfelchen — Coregonus spec. (HECKEL, 1843)'. Der wissenschaftliche Name Coregonus spec. erfasst alle Coregonen (Renke/Maräne/Felchen). Ganzjähriges Fang- UND Entnahmeverbot; ein Entnahmemaß entfällt dadurch. Lebend gefangene Tiere sind nach § 2 Abs. 3 unverzüglich und sorgfältig zurückzusetzen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Hessische Fischereiverordnung (HFischV)
Fundstelle
§ 1 HFischV
Fassung
Vom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Renke in Hessen?

Renke (Maräne, Felchen) ist in Hessen ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist HFischV, § 1 HFischV.

Wie groß muss ein Renke sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Renke (Maräne, Felchen) in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Renke (Maräne, Felchen) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Renke in Hessen steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Renke: der Renke-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hessen.

Renke in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Renke Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Hessen

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen im Überblick