Schonzeit · Hamburg
Schonzeit Zander in Hamburg
Die Schonzeit für Zander in Hamburg läuft vom 01.02. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Beim Maß gilt ein Entnahmefenster von 45 bis 75 Zentimetern: Zu kleine und zu große Exemplare sind gleichermaßen zurückzusetzen.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Zander (Sander lucioperca) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | 01.02.–31.05. |
| Entnahmefenster | 45–75 cm |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Entnahmefenster 45–75 cm, Tageshöchstfangmenge 2. Während der Schonzeit sind tote Köderfische, Fischfetzen und Kunstköder untersagt (§ 8 Abs. 2), mit Ausnahmen für bestimmte Elbe-, Bille- und Alster-Abschnitte.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Zander in Hamburg?
Vom 01.02. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Welches Entnahmefenster gilt für Zander in Hamburg?
Entnommen werden dürfen Exemplare zwischen 45 und 75 Zentimetern. Fische unterhalb und oberhalb dieses Fensters sind zurückzusetzen — große Laichtiere werden damit bewusst geschont.
Was passiert, wenn ich Zander in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Zander gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Zander in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
Zander in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Zander Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Zander Schonzeit Baden-Württemberg
- Zander Schonzeit Bayern
- Zander Schonzeit Berlin
- Zander Schonzeit Brandenburg
- Zander Schonzeit Bremen
- Zander Schonzeit Hessen
- Zander Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Zander Schonzeit Niedersachsen
- Zander Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Zander Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Zander Schonzeit Saarland
- Zander Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Zander Schonzeit Schleswig-Holstein
- Zander Schonzeit Thüringen
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