Schonzeit Gründling in Hamburg
Gründling wird in der Fischereiverordnung von Hamburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Gründling in Hamburg nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Gründling (Gobio gobio) |
| Bundesland | Hamburg |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der gewöhnliche Gründling (Gobio gobio) ist in Hamburg landesrechtlich nicht geregelt. Sehr praxisrelevant ist jedoch die Schwesterart: Der Stromgründling (Romanogobio belingi) kommt in der Tideelbe vor, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 18 ganzjährig geschützt und im Feld nur schwer vom Gründling zu unterscheiden. Wer Gründlinge als Köderfische entnehmen will, sollte deshalb besonders sorgfältig bestimmen und im Zweifel zurücksetzen.
Abweichende Regeln in Hamburg
Die oben genannten Werte sind die Regel für Hamburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Gründling etwas anderes:
| Gilt für | Schonzeit | Maß |
|---|---|---|
| Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi) | ganzjährig geschont | kein Mindestmaß |
Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi): § 6 Abs. 1 Nr. 18: darf nicht gezielt befischt und nicht getötet werden; Fänge sind nach § 6 Abs. 2 zurückzusetzen.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
- Fundstelle
- Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)
- Fassung
- Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Hamburg?
Das Landesrecht von Hamburg sieht für Gründling keine Schonzeit vor (HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Gilt die Regel in ganz Hamburg?
Nein. In Hamburg gelten für Gründling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hamburg.
Gründling in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Gründling Schonzeit Baden-Württemberg
- Gründling Schonzeit Bayern
- Gründling Schonzeit Berlin
- Gründling Schonzeit Brandenburg
- Gründling Schonzeit Bremen
- Gründling Schonzeit Hessen
- Gründling Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Gründling Schonzeit Niedersachsen
- Gründling Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Gründling Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Gründling Schonzeit Saarland
- Gründling Schonzeit Sachsen
- Gründling Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Gründling Schonzeit Schleswig-Holstein
- Gründling Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Hamburg
- Hecht Schonzeit Hamburg
- Zander Schonzeit Hamburg
- Barsch Schonzeit Hamburg
- Bachforelle Schonzeit Hamburg
- Regenbogenforelle Schonzeit Hamburg
- Meerforelle Schonzeit Hamburg
- Aal Schonzeit Hamburg
- Karpfen Schonzeit Hamburg
- Wels Schonzeit Hamburg
- Schleie Schonzeit Hamburg
- Rotauge Schonzeit Hamburg
- Brasse Schonzeit Hamburg
- Döbel Schonzeit Hamburg
- Äsche Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Barbe Schonzeit Hamburg
- Lachs Schonzeit Hamburg
- Renke Schonzeit Hamburg
- Seeforelle Schonzeit Hamburg
- Seesaibling Schonzeit Hamburg
- Bachsaibling Schonzeit Hamburg
- Quappe Schonzeit Hamburg
- Nase Schonzeit Hamburg
- Aland Schonzeit Hamburg
- Zährte Schonzeit Hamburg
- Rotfeder Schonzeit Hamburg
- Hasel Schonzeit Hamburg
- Karausche Schonzeit Hamburg
- Stint Schonzeit Hamburg