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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Hamburg

Gründling wird in der Fischereiverordnung von Hamburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Gründling in Hamburg nicht.

Gründling in Hamburg: keine Landesregelung
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Hamburg
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandHamburg
Schonzeitkeine Landesregelung
Mindestmaßkeine Landesregelung
FundstelleHmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der gewöhnliche Gründling (Gobio gobio) ist in Hamburg landesrechtlich nicht geregelt. Sehr praxisrelevant ist jedoch die Schwesterart: Der Stromgründling (Romanogobio belingi) kommt in der Tideelbe vor, ist nach § 6 Abs. 1 Nr. 18 ganzjährig geschützt und im Feld nur schwer vom Gründling zu unterscheiden. Wer Gründlinge als Köderfische entnehmen will, sollte deshalb besonders sorgfältig bestimmen und im Zweifel zurücksetzen.

Abweichende Regeln in Hamburg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Hamburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Gründling etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi): § 6 Abs. 1 Nr. 18: darf nicht gezielt befischt und nicht getötet werden; Fänge sind nach § 6 Abs. 2 zurückzusetzen.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Hamburg arbeitet durchgängig mit ENTNAHMEFENSTERN (Anlage 1): Neben einem Mindest- gilt für die meisten Arten auch ein Höchstmaß — Fische außerhalb des Fensters sind zurückzusetzen. Die Schonzeiten stehen in Anlage 2. Für einzelne Arten gelten in den Freien Gewässern zusätzliche Tageshöchstfangmengen. Das EU-Aalfangverbot der Freizeitfischerei betrifft Meeres- und Brackgewässer, nicht die Hamburger Binnen-Angelgewässer der Tide-Elbe.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Hamburg?

Das Landesrecht von Hamburg sieht für Gründling keine Schonzeit vor (HmbFAnGDVO, Gründling (Gobio gobio) in Anlage 1, Anlage 2 und § 6 Abs. 1 nicht aufgeführt; § 6 Abs. 1 Nr. 18 schützt nur den Stromgründling (Romanogobio belingi)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Hamburg?

Nein. In Hamburg gelten für Gründling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Stromgründling / Weißflossengründling (Romanogobio belingi). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Hamburg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Hamburg.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Hamburg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Hamburg im Überblick