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Gründling Schonzeit

Schonzeit Gründling in Brandenburg

Gründling ist in Brandenburg ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Gründling in Brandenburg nicht festgesetzt.

Gründling in Brandenburg: ganzjährig geschont
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Gründling (Gobio gobio), Seitenansicht — Schonzeit in Brandenburg
Gründling — wissenschaftlich Gobio gobio
AngabeWert
FischartGründling (Gobio gobio)
BundeslandBrandenburg
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Gründling (Gobio gobio)“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Praxisrelevant: Der Gründling ist in Brandenburg ganzjährig geschont und darf daher auch als Köderfisch nicht verwendet werden (§ 6 Abs. 1 Satz 1 verbietet Fische, die einem Fangverbot nach § 2 unterliegen, als Köder).

Abweichende Regeln in Brandenburg

Die oben genannten Werte sind die Regel für Brandenburg. In den folgenden Gewässern beziehungsweise Gebieten gilt für Gründling etwas anderes:

Gilt fürSchonzeitMaß
Weißflossengründling (Romanogobio belingi) ganzjährig geschont kein Mindestmaß

Weißflossengründling (Romanogobio belingi): Eigene Tabellenzeile, ebenfalls ganzjährig geschont.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Gründling (Gobio gobio)“
Fassung
Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Gründling in Brandenburg?

Gründling ist in Brandenburg ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BbgFischO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage zu § 2 — „Gründling (Gobio gobio)“.

Wie groß muss ein Gründling sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Gilt die Regel in ganz Brandenburg?

Nein. In Brandenburg gelten für Gründling abweichende Regeln in bestimmten Gewässern oder Gebieten: Weißflossengründling (Romanogobio belingi). Die Einzelheiten stehen auf dieser Seite unter „Abweichende Regeln“.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Gründling gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Gründling in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Gründling: der Gründling-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Brandenburg.

Angelgewässer in Brandenburg mit Gründling: Motzener SeeZeesener SeeSchwedtseeRoofenseeDreetzer Seealle auf der Karte.

Gründling in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Gründling Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Brandenburg

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Brandenburg im Überblick