Schonzeit · Brandenburg
Schonzeit Döbel (Aitel) in Brandenburg
Döbel (Aitel) wird in der Fischereiverordnung von Brandenburg nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Döbel (Aitel) in Brandenburg nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Döbel (Aitel) (Squalius cephalus) |
| Bundesland | Brandenburg |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Der Döbel war bis 2009 gelistet (30 cm) und wurde dann gestrichen. In der geltenden Fassung besteht weder Schonzeit noch Mindestmaß.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt
- Fassung
- Fassung vom 14. November 1997, zuletzt geändert durch Artikel 81 des Gesetzes vom 5. März 2024
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
§ 2 Abs. 1 verbietet das Nachstellen nur für die in der Anlage genannten Arten — Arten ohne Eintrag unterliegen landesrechtlich keiner Schonzeit und keinem Mindestmaß. Bei Hecht und Zander unterscheidet die Anlage ausdrücklich zwischen Handangel (feste Kalenderschonzeit) und Erwerbsfischerei (vier Wochen nach Hegeplan).
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Döbel in Brandenburg?
Das Landesrecht von Brandenburg sieht für Döbel (Aitel) keine Schonzeit vor (BbgFischO, § 2 Abs. 1 — in der aktuellen Fassung nicht mehr aufgeführt). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Döbel sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Döbel (Aitel) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Döbel (Aitel) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Döbel in Brandenburg steht auf einer eigenen Seite.
Döbel in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Döbel Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Döbel Schonzeit Baden-Württemberg
- Döbel Schonzeit Bayern
- Döbel Schonzeit Berlin
- Döbel Schonzeit Bremen
- Döbel Schonzeit Hamburg
- Döbel Schonzeit Hessen
- Döbel Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Döbel Schonzeit Niedersachsen
- Döbel Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Döbel Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Döbel Schonzeit Saarland
- Döbel Schonzeit Sachsen
- Döbel Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Döbel Schonzeit Schleswig-Holstein
- Döbel Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Brandenburg
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