Schonzeit Seeforelle in Sachsen
Die Schonzeit für Seeforelle in Sachsen läuft vom 01.10. bis zum 30.04. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 60 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Seeforelle (Salmo trutta lacustris) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | 01.10.–30.04. |
| Mindestmaß | 60 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 37 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Gleiche Schonzeit wie Meerforelle und Atlantischer Lachs (jeweils 1. Oktober bis 30. April, Mindestmaß 60 cm).
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 37
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Seeforelle in Sachsen?
Vom 01.10. bis zum 30.04. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 37. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Seeforelle sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 60 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Seeforelle in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Wie alt ist ein Seeforelle mit 60 Zentimetern?
Ein Seeforelle von 60 Zentimetern — dem in Sachsen geltenden Mindestmaß — ist typischerweise 5–7 Jahre alt (Längen-/Alterstabelle Fischereirevier Pucking). Das Wachstum schwankt stark mit Gewässer, Nahrung und Temperatur. Schonzeit und Maß greifen ineinander: Beide sorgen dafür, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Seeforelle gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Seeforelle in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Seeforelle: der Seeforelle-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Sachsen.
Seeforelle in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Seeforelle Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Seeforelle Schonzeit Baden-Württemberg
- Seeforelle Schonzeit Bayern
- Seeforelle Schonzeit Berlin
- Seeforelle Schonzeit Brandenburg
- Seeforelle Schonzeit Bremen
- Seeforelle Schonzeit Hamburg
- Seeforelle Schonzeit Hessen
- Seeforelle Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Seeforelle Schonzeit Niedersachsen
- Seeforelle Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Seeforelle Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Seeforelle Schonzeit Saarland
- Seeforelle Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Seeforelle Schonzeit Schleswig-Holstein
- Seeforelle Schonzeit Thüringen
Andere Fischarten in Sachsen
- Hecht Schonzeit Sachsen
- Zander Schonzeit Sachsen
- Barsch Schonzeit Sachsen
- Bachforelle Schonzeit Sachsen
- Regenbogenforelle Schonzeit Sachsen
- Meerforelle Schonzeit Sachsen
- Aal Schonzeit Sachsen
- Karpfen Schonzeit Sachsen
- Wels Schonzeit Sachsen
- Schleie Schonzeit Sachsen
- Rotauge Schonzeit Sachsen
- Brasse Schonzeit Sachsen
- Döbel Schonzeit Sachsen
- Äsche Schonzeit Sachsen
- Rapfen Schonzeit Sachsen
- Barbe Schonzeit Sachsen
- Lachs Schonzeit Sachsen
- Renke Schonzeit Sachsen
- Seesaibling Schonzeit Sachsen
- Bachsaibling Schonzeit Sachsen
- Quappe Schonzeit Sachsen
- Nase Schonzeit Sachsen
- Aland Schonzeit Sachsen
- Zährte Schonzeit Sachsen
- Rotfeder Schonzeit Sachsen
- Hasel Schonzeit Sachsen
- Karausche Schonzeit Sachsen
- Gründling Schonzeit Sachsen
- Stint Schonzeit Sachsen