Schonzeit · Sachsen
Schonzeit Rapfen (Schied) in Sachsen
Die Schonzeit für Rapfen (Schied) in Sachsen läuft vom 01.01. bis zum 31.05. In diesem Zeitraum darf der Fisch nicht entnommen werden. Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter, gemessen von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius) |
| Bundesland | Sachsen |
| Schonzeit | 01.01.–31.05. |
| Mindestmaß | 40 cm |
| Fundstelle | SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 30 |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
In der Anlage als „Aspius aspius“ geführt.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 30
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Zusätzlich zu den Artenschonzeiten gilt nach § 4 Abs. 5 ein allgemeines Verbot: Vom 1. Februar bis 30. April darf nicht mit einem zum Fang von Raubfischen geeigneten Köder gefischt werden. Das betrifft faktisch auch Arten ohne eigene Schonzeit wie Barsch und Wels.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Rapfen in Sachsen?
Vom 01.01. bis zum 31.05. Rechtsgrundlage ist SächsFischVO, § 2 Abs. 1 i. V. m. Anlage Nr. 30. In der Schonzeit gefangene Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Wie groß muss ein Rapfen sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Das Mindestmaß beträgt 40 Zentimeter. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Untermaßige Fische sind unverzüglich zurückzusetzen.
Was passiert, wenn ich Rapfen (Schied) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Rapfen (Schied) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Rapfen in Sachsen steht auf einer eigenen Seite.
Rapfen in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Rapfen Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Rapfen Schonzeit Baden-Württemberg
- Rapfen Schonzeit Bayern
- Rapfen Schonzeit Berlin
- Rapfen Schonzeit Brandenburg
- Rapfen Schonzeit Bremen
- Rapfen Schonzeit Hamburg
- Rapfen Schonzeit Hessen
- Rapfen Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Rapfen Schonzeit Niedersachsen
- Rapfen Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Rapfen Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Rapfen Schonzeit Saarland
- Rapfen Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Rapfen Schonzeit Schleswig-Holstein
- Rapfen Schonzeit Thüringen
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