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Seesaibling Mindestmaß

Mindestmaß Seesaibling in Schleswig-Holstein

Für Seesaibling ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Seesaibling (Salvelinus alpinus), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Seesaibling — wissenschaftlich Salvelinus alpinus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Der Seesaibling (Salvelinus alpinus) steht nicht in Anlage 1 BiFVO. Da Mindestmaße und Schonzeiten nach § 2 Abs. 1 BiFVO ausschließlich über diese Anlage festgesetzt werden, besteht landesrechtlich weder ein Mindestmaß noch eine Schonzeit. Zu beachten: § 3 Abs. 1 BiFVO verbietet, in Anlage 1 nicht aufgeführte Arten in offene Binnengewässer auszusetzen — Seesaiblingbestände sind in Schleswig-Holstein daher auf geschlossene Gewässer beschränkt, wo die Regeln des Bewirtschafters gelten.

Seesaibling: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seesaibling von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Seesaibling".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 01.10.–28.02.
Bayern 30 cm 01.10.–31.12.
Berlin keine Landesregelung keine Landesregelung
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 30 cm 20.10.–15.03.
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 28 cm 01.10.–30.04.
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen keine Landesregelung keine Landesregelung

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Seesaibling in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Seesaibling kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, in Anlage 1 BiFVO nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Seesaibling in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Seesaibling von 25 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 12 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Seesaibling überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Seesaibling in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

Angelgewässer in Schleswig-Holstein mit Seesaibling: Warderseealle auf der Karte.