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Aland Mindestmaß

Mindestmaß Aland (Nerfling) in Schleswig-Holstein

Für Aland (Nerfling) ist in Schleswig-Holstein ausdrücklich kein Mindestmaß festgesetzt — die Art ist in der Verordnung gelistet, die Maß-Spalte trägt aber einen Strich.

Aland (Nerfling) (Leuciscus idus), Seitenansicht — Mindestmaß in Schleswig-Holstein
Aland (Nerfling) — wissenschaftlich Leuciscus idus
AngabeWert
Mindestmaßkein Mindestmaß
Schonzeitkeine Schonzeit
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Schleswig-Holstein

Der Aland (Nerfling) ist in Anlage 1 ausdrücklich als heimische Art gelistet, jedoch mit „-“ in beiden Spalten: kein gesetzliches Mindestmaß, keine gesetzliche Schonzeit. In der KüFVO SH kommt der Aland nicht vor, an der Küste gilt für ihn also ebenfalls keine landesrechtliche Beschränkung. Zu beachten bleibt die Winterschonzeit nach § 5 BiFVO in den Gewässern der Anlage 3 (1. Oktober bis 31. Dezember, dort jeder Fischfang verboten).

Aland: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Aland".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 25 cm 01.04.–31.05.
Bayern 30 cm 01.03.–30.04.
Berlin 30 cm keine Schonzeit
Brandenburg 30 cm keine Schonzeit
Bremen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Mecklenburg-Vorpommern 25 cm keine Schonzeit
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen 25 cm keine Schonzeit
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 20 cm keine Schonzeit
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Aland in Schleswig-Holstein sein?

Das Landesrecht von Schleswig-Holstein setzt für Aland (Nerfling) kein Mindestmaß fest (BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Aland (Leuciscus idus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „-“). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Aland in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Aland von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 9 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Aland überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Aland in Schleswig-Holstein steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.

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