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Nase Mindestmaß

Mindestmaß Nase in Niedersachsen

Das Mindestmaß für Nase beträgt in Niedersachsen 25 Zentimeter. Kleinere Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.

Nase (Chondrostoma nasus), Seitenansicht — Mindestmaß in Niedersachsen
Nase — wissenschaftlich Chondrostoma nasus
AngabeWert
Mindestmaß25 cm
Schonzeitganzjährig geschont
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleBiFischO, § 2 Abs. 1 BiFischO (ganzjähriges Fangverbot), § 2 Abs. 2 (Ausnahme Besatzgewässer), § 3 Abs. 1 (Mindestmaß 25 cm, nur soweit der Fang nach § 2 Abs. 2 zulässig ist)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Niedersachsen

Wichtig: Der Regelfall in Niedersachsen ist das ganzjährige Fangverbot nach § 2 Abs. 1 BiFischO („Es ist verboten, Fische folgender Arten zu fangen: … Nase (Chondrostoma nasus)“). Das Mindestmaß von 25 cm ist im Verordnungstext ausdrücklich mit dem Zusatz „(soweit der Fang nach § 2 Abs. 2 zulässig ist)“ versehen und gilt damit ausschließlich in den ausgewiesenen Besatzgewässern — es ist keine allgemeine Regel. Lebend gefangene Nasen sind nach § 5 Abs. 1 unverzüglich wieder einzusetzen; nach § 5 Abs. 3 dürfen sie nicht als Köder verwendet werden. Ausnahmen für Wissenschaft, nachhaltige Bewirtschaftung und Hegemaßnahmen kann der Fischereikundliche Dienst nach § 6 zulassen.

Nase: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Nase von 25 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Nase".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 35 cm 15.03.–31.05.
Bayern 30 cm 01.03.–30.04.
Berlin kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Brandenburg kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Bremen keine Landesregelung keine Landesregelung
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen 25–40 cm 15.03.–30.04.
Mecklenburg-Vorpommern kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Niedersachsen 25 cm ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen 30 cm 01.03.–30.04.
Rheinland-Pfalz 30 cm 15.03.–30.04.
Saarland 35 cm 15.03.–15.06.
Sachsen 40 cm ganzjährig geschont
Sachsen-Anhalt kein Mindestmaß ganzjährig geschont
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung über die Fischerei in Binnengewässern (Binnenfischereiordnung – BiFischO)
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFischO (ganzjähriges Fangverbot), § 2 Abs. 2 (Ausnahme Besatzgewässer), § 3 Abs. 1 (Mindestmaß 25 cm, nur soweit der Fang nach § 2 Abs. 2 zulässig ist)
Fassung
Vom 6. Juli 1989, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Dezember 2005 (Novellierung zuletzt im November 2023 vertagt)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Nase in Niedersachsen sein?

Mindestens 25 Zentimeter. Rechtsgrundlage ist BiFischO, § 2 Abs. 1 BiFischO (ganzjähriges Fangverbot), § 2 Abs. 2 (Ausnahme Besatzgewässer), § 3 Abs. 1 (Mindestmaß 25 cm, nur soweit der Fang nach § 2 Abs. 2 zulässig ist).

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Nase in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Nase von 25 bis 40 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 8 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Nase überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Nase in Niedersachsen steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.