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Mindestmaß · Saarland

Mindestmaß Rapfen (Schied) im Saarland

Rapfen (Schied) ist in der Fischereiverordnung von Saarland nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Rapfen (Schied) (Leuciscus aspius), Seitenansicht — Mindestmaß im Saarland
Rapfen (Schied) — wissenschaftlich Leuciscus aspius
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleLFO SL, in der LFO SL nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten im Saarland

Kommt im gesamten Verordnungstext nicht vor (Volltextsuche: „aspius“-Treffer nur als Teil von „Leucaspius delineatus“ = Moderlieschen).

Rapfen: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Rapfen".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg 40 cm 01.03.–31.05.
Bayern 40 cm 01.03.–30.04.
Berlin 40 cm 01.04.–30.06.
Brandenburg 40 cm 01.04.–30.06.
Bremen 40 cm keine Schonzeit
Hamburg 50–70 cm keine Schonzeit
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern 35 cm keine Schonzeit
Niedersachsen 40 cm ganzjährig geschont
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz keine Landesregelung keine Landesregelung
Saarland keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen 40 cm 01.01.–31.05.
Sachsen-Anhalt 40 cm keine Schonzeit
Schleswig-Holstein 50 cm keine Schonzeit
Thüringen kein Mindestmaß ganzjährig geschont

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
Fundstelle
in der LFO SL nicht aufgeführt
Fassung
Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Rapfen im Saarland sein?

Das Landesrecht von Saarland setzt für Rapfen (Schied) kein Mindestmaß fest (LFO SL, in der LFO SL nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Rapfen in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Rapfen von 35 bis 50 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 5 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Rapfen überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Rapfen im Saarland steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.