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Schonzeit · Rheinland-Pfalz

Schonzeit Flussbarsch in Rheinland-Pfalz

Für Flussbarsch ist in Rheinland-Pfalz ausdrücklich keine Schonzeit festgelegt — die Art steht mit einem Strich in der Schonzeit-Spalte der Verordnung. Ein Mindestmaß ist für Flussbarsch in Rheinland-Pfalz nicht festgesetzt.

Flussbarsch in Rheinland-Pfalz: keine Schonzeit
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Flussbarsch (Perca fluviatilis), Seitenansicht — Schonzeit in Rheinland-Pfalz
Flussbarsch — wissenschaftlich Perca fluviatilis
AngabeWert
FischartFlussbarsch (Perca fluviatilis)
BundeslandRheinland-Pfalz
Schonzeitkeine Schonzeit
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleLFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 LFischVO (nur § 33 Besatz)

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Weder Mindestmaß noch Artenschonzeit. Es greifen nur die gewässerbezogenen Frühjahrs- und Winterschonzeiten (§§ 18, 19).

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
nicht in § 17 und § 20 LFischVO (nur § 33 Besatz)
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Für die Grenzgewässer Mosel, Sauer und Our gilt nicht diese Verordnung, sondern die eigene Grenzgewässer-Fischereiverordnung mit abweichenden Schonzeiten (Mosel und Sauer 1. März bis 14. Juni, Our 1. Januar bis 31. März). Zusätzlich gelten gewässerbezogene Pauschalschonzeiten: eine Frühjahrsschonzeit (§ 18, 15. April bis 31. Mai, u. a. Rhein und Lahn) und eine Winterschonzeit (§ 19, 15. Oktober bis 15. März) für Gewässer ohne Frühjahrsschonzeit.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Barsch in Rheinland-Pfalz?

Das Landesrecht von Rheinland-Pfalz sieht für Flussbarsch keine Schonzeit vor (LFischVO RLP, nicht in § 17 und § 20 LFischVO (nur § 33 Besatz)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.

Wie groß muss ein Barsch sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Flussbarsch in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Flussbarsch gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Barsch in Rheinland-Pfalz steht auf einer eigenen Seite.

Barsch in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Barsch Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

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