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Hasel Schonzeit

Schonzeit Hasel in Schleswig-Holstein

Hasel ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont. Es gibt kein Zeitfenster, in dem eine Entnahme nach Landesrecht zulässig wäre. Ein Mindestmaß ist für Hasel in Schleswig-Holstein nicht festgesetzt.

Hasel in Schleswig-Holstein: ganzjährig geschont
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Hasel (Leuciscus leuciscus), Seitenansicht — Schonzeit in Schleswig-Holstein
Hasel — wissenschaftlich Leuciscus leuciscus
AngabeWert
FischartHasel (Leuciscus leuciscus)
BundeslandSchleswig-Holstein
Schonzeitganzjährig geschont
Mindestmaßkein Mindestmaß
FundstelleBiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Hasel (Leuciscus leuciscus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Was du dazu wissen solltest

Der Hasel ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont — auch als Köderfisch. Nach § 2 Abs. 2 BiFVO sind Aneignung, Anlandung, Beförderung, Verkauf und Töten verboten; gefangene Tiere sind nach § 2 Abs. 3 BiFVO unverzüglich zurückzusetzen. Verwechslungsgefahr mit dem Döbel (Leuciscus cephalus), der weder Maß noch Schonzeit hat, und mit dem Aland (Leuciscus idus) — bei Unsicherheit zurücksetzen. In der KüFVO SH kommt der Hasel nicht vor.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Binnenfischereiverordnung (BiFVO) vom 29. Juni 2016; für Küstengewässer: Küstenfischereiverordnung (KüFVO) vom 3. Dezember 2018
Fundstelle
§ 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Hasel (Leuciscus leuciscus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“
Fassung
BiFVO: Anlage 1 neu gefasst durch Verordnung vom 26. Mai 2021, gültig ab 9. Juli 2021. KüFVO: zuletzt geändert am 16. Dezember 2025
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

SH unterscheidet strikt zwischen Binnengewässern (BiFVO) und Küstengewässern (KüFVO); für dieselbe Art gelten teils unterschiedliche Maße und Schonzeiten. § 1 Satz 2 KüFVO stellt klar, dass EU-Recht vorgeht — praktisch relevant beim Aal (ganzjähriges Freizeitfischerei-Verbot in Nord- und Ostsee), beim Dorsch und beim Wolfsbarsch.

Häufige Fragen

Wann ist die Schonzeit bei Hasel in Schleswig-Holstein?

Hasel ist in Schleswig-Holstein ganzjährig geschont — eine Entnahme ist zu keiner Zeit zulässig. Rechtsgrundlage ist BiFVO SH / KüFVO SH, § 2 Abs. 1 BiFVO i. V. m. Anlage 1, Eintrag „Hasel (Leuciscus leuciscus)“ — Mindestmaß „-“, Schonzeit „ganzjährig“.

Wie groß muss ein Hasel sein, damit man ihn mitnehmen darf?

Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Was passiert, wenn ich Hasel in der Schonzeit fange?

Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.

Was ist das Schonmaß?

Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.

Weiter prüfen

Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Hasel gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Hasel in Schleswig-Holstein steht auf einer eigenen Seite.

So fängst du Hasel: der Hasel-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Schleswig-Holstein.

Hasel in anderen Bundesländern

Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Hasel Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.

Andere Fischarten in Schleswig-Holstein

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Schleswig-Holstein im Überblick