Schonzeit Aland (Nerfling) im Saarland
Aland (Nerfling) wird in der Fischereiverordnung von Saarland nicht mit einer Schonzeit geführt. Das ist etwas anderes als eine ausdrücklich aufgehobene Schonzeit: Die Art kommt im Regelwerk gar nicht vor. Ein Mindestmaß nach Landesrecht besteht für Aland (Nerfling) im Saarland nicht.

| Angabe | Wert |
|---|---|
| Fischart | Aland (Nerfling) (Leuciscus idus) |
| Bundesland | Saarland |
| Schonzeit | keine Landesregelung |
| Mindestmaß | keine Landesregelung |
| Fundstelle | LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste) |
Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.
Was du dazu wissen solltest
Die LFO SL setzt für den Aland weder Schonzeit noch Mindestmaß fest. Gewässerspezifische Bestimmungen des Erlaubnisscheins können strenger sein.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Fischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFO)
- Fundstelle
- § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)
- Fassung
- Vom 5. Februar 2020, gültig ab 28. Februar 2020; am 19. Juli 2026 in Kraft
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
Schonzeiten und Mindestmaße gelten ausdrücklich für alle offenen und geschlossenen Gewässer. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende des längsten Teils der Schwanzflosse (§ 2). Reines Fangen und Zurücksetzen ist verboten (§ 10 Abs. 1 Nr. 6), und es gilt ein Nachtangelverbot. Für Besatzfische aus Zuchtanstalten gilt nach § 3 kein Mindestmaß. Die Saar hat keine gesonderten Regeln — die Landeswerte gelten dort.
Häufige Fragen
Wann ist die Schonzeit bei Aland im Saarland?
Das Landesrecht von Saarland sieht für Aland (Nerfling) keine Schonzeit vor (LFO SL, § 1 Abs. 1 (nur Artenliste)). Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann trotzdem eine festlegen.
Wie groß muss ein Aland sein, damit man ihn mitnehmen darf?
Nach Landesrecht besteht kein Mindestmaß. Viele Vereine und Pächter setzen in ihrer Gewässerordnung dennoch eines fest — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.
Was passiert, wenn ich Aland (Nerfling) in der Schonzeit fange?
Der Fisch ist unverzüglich und schonend zurückzusetzen. Ihn zu entnehmen, zu verwerten oder zu verkaufen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wer regelmäßig an einem Gewässer angelt, sollte Schonzeiten und Maße vorher prüfen — sie ändern sich mit jeder Novelle der Verordnung.
Was ist das Schonmaß?
Schonmaß ist ein anderes Wort für Mindestmaß: die Länge, die ein Fisch erreicht haben muss, bevor er entnommen werden darf. Der Sinn dahinter ist, dass jeder Fisch mindestens einmal ablaichen kann. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Einige Bundesländer — Hessen etwa — arbeiten inzwischen mit einem Entnahmefenster und schützen zusätzlich die besonders großen Laichtiere über einem Höchstmaß.
Weiter prüfen
Mit dem Fang-erlaubt-Checker prüfst du für ein konkretes Datum, ob Aland (Nerfling) gerade entnommen werden darf — inklusive Maß und Fundstelle. Das Mindestmaß für Aland im Saarland steht auf einer eigenen Seite.
So fängst du Aland: der Aland-Angeln-Guide mit Methoden, Ködern und Montage. Wie die Bedingungen gerade stehen, zeigt der Beiß-Index für Saarland.
Aland in anderen Bundesländern
Alle Länder nebeneinander stehen in der Übersicht „Aland Schonzeit" — dort siehst du auch, wo die Art heute geschont ist.
- Aland Schonzeit Baden-Württemberg
- Aland Schonzeit Bayern
- Aland Schonzeit Berlin
- Aland Schonzeit Brandenburg
- Aland Schonzeit Bremen
- Aland Schonzeit Hamburg
- Aland Schonzeit Hessen
- Aland Schonzeit Mecklenburg-Vorpommern
- Aland Schonzeit Niedersachsen
- Aland Schonzeit Nordrhein-Westfalen
- Aland Schonzeit Rheinland-Pfalz
- Aland Schonzeit Sachsen
- Aland Schonzeit Sachsen-Anhalt
- Aland Schonzeit Schleswig-Holstein
- Aland Schonzeit Thüringen
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