Zum Inhalt springen

Mindestmaß · Sachsen-Anhalt

Mindestmaß Döbel (Aitel) in Sachsen-Anhalt

Döbel (Aitel) ist in der Fischereiverordnung von Sachsen-Anhalt nicht mit einem Mindestmaß geführt. Die Art kommt im Regelwerk nicht vor.

Döbel (Aitel) (Squalius cephalus), Seitenansicht — Mindestmaß in Sachsen-Anhalt
Döbel (Aitel) — wissenschaftlich Squalius cephalus
AngabeWert
Mindestmaßkeine Landesregelung
Schonzeitkeine Landesregelung
MesspunktKopfspitze bis Ende der Schwanzflosse
FundstelleFischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt

Werte nach Landesrecht. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Sachsen-Anhalt

Kommt in keinem Katalog vor.

Döbel: Mindestmaße im Ländervergleich

Mindestmaße sind Landesrecht — dieselbe Art wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geschützt. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Döbel von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. Ausführlich mit Messregeln und Entnahmefenstern steht das in der Übersicht „Mindestmaß Döbel".

BundeslandMaßSchonzeit
Baden-Württemberg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bayern kein Mindestmaß keine Schonzeit
Berlin 30 cm keine Schonzeit
Brandenburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Bremen 30 cm keine Schonzeit
Hamburg keine Landesregelung keine Landesregelung
Hessen keine Landesregelung keine Landesregelung
Mecklenburg-Vorpommern keine Landesregelung keine Landesregelung
Niedersachsen kein Mindestmaß keine Schonzeit
Nordrhein-Westfalen keine Landesregelung keine Landesregelung
Rheinland-Pfalz kein Mindestmaß keine Schonzeit
Saarland kein Mindestmaß keine Schonzeit
Sachsen keine Landesregelung keine Landesregelung
Sachsen-Anhalt keine Landesregelung keine Landesregelung
Schleswig-Holstein kein Mindestmaß keine Schonzeit
Thüringen 20 cm keine Schonzeit

Erfasst sind alle 16 Bundesländer. Ohne Gewähr.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Häufige Fragen

Wie groß muss ein Döbel in Sachsen-Anhalt sein?

Das Landesrecht von Sachsen-Anhalt setzt für Döbel (Aitel) kein Mindestmaß fest (FischO LSA, in §§ 2–4 FischO LSA nicht aufgeführt). Vereine und Pächter regeln das häufig selbst — die Erlaubniskarte ist maßgeblich.

Wie wird das Maß richtig gemessen?

Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Ende der Schwanzflosse. Die Verordnungen der Länder unterscheiden sich im Detail: Manche stellen auf die natürlich ausgebreitete, andere auf die zusammengelegte Schwanzflosse ab — Letzteres ergibt ein etwas größeres Maß. Miss im Zweifel auf einer Messmatte und setze grenzwertige Fische zurück.

Gilt das Mindestmaß für Döbel in ganz Deutschland gleich?

Nein. Mindestmaße sind Landesrecht und unterscheiden sich deutlich. Im Ländervergleich reicht die Spanne für Döbel von 20 bis 30 Zentimetern — ein Fisch, der in einem Bundesland maßig ist, kann im Nachbarland untermaßig sein. In 13 der hier erfassten Bundesländer gibt es für Döbel überhaupt kein landesweites Mindestmaß.

Weiter prüfen

Die Schonzeit für Döbel in Sachsen-Anhalt steht mit allen Details auf einer eigenen Seite. Für ein konkretes Datum beantwortet der Fang-erlaubt-Checker die Frage direkt.