Fischereiverordnung Bayern: Fassung & Änderungen
Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).
Aktuelle Fassung
| Verordnung | Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) |
| Kurzform | AVBayFiG |
| Fassung / Stand | Fassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung |
| Amtlicher Volltext | https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-ANL_1 |
Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Besonderheiten in Bayern
Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.
Geprüfte Änderungen & Klarstellungen
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Bayern: neue Anlage zur AVBayFiG (ab 01.06.2025)
Die Anlage zur Ausführungsverordnung des Bayerischen Fischereigesetzes gilt in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung. Der räumliche Geltungsbereich ist an die Flussgebietseinheiten gebunden: Die Aal-Regelung greift für Elbe, Rhein und Weser — nicht für das Donaugebiet und damit nicht für den größten Teil Bayerns.
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Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern stehen in der Übersicht Bayern. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.