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Änderungen

Fischereiverordnung Bayern: Fassung & Änderungen

Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).

Aktuelle Fassung

VerordnungVerordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)
KurzformAVBayFiG
Fassung / StandFassung der Bekanntmachung vom 10. Mai 2004, Anlage in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung
Amtlicher Volltexthttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayAVFiG-ANL_1

Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Bayern

Der räumliche Geltungsbereich jeder Art ist an die Flussgebietseinheiten Donau (D), Elbe (E), Rhein (R) und Weser (W) gebunden — mehrere Arten gelten NICHT in ganz Bayern. Gemessen wird von der Kopfspitze bis zum Körperende einschließlich der zusammengelegten Schwanzflosse. Bezirksfischereiverordnungen und Gewässerordnungen dürfen strenger sein.

Geprüfte Änderungen & Klarstellungen

  1. Novelle

    Bayern: neue Anlage zur AVBayFiG (ab 01.06.2025)

    Die Anlage zur Ausführungsverordnung des Bayerischen Fischereigesetzes gilt in der ab 1. Juni 2025 geltenden Fassung. Der räumliche Geltungsbereich ist an die Flussgebietseinheiten gebunden: Die Aal-Regelung greift für Elbe, Rhein und Weser — nicht für das Donaugebiet und damit nicht für den größten Teil Bayerns.

Weiter

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Bayern stehen in der Übersicht Bayern. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.