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Änderungen

Fischereiverordnung Hessen: Fassung & Änderungen

Der aktuelle Rechtsstand für Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen — mit dem Fassungsstand der Verordnung und den Änderungen, die wir am amtlichen Volltext geprüft haben (Stand 19. Juli 2026).

Aktuelle Fassung

VerordnungHessische Fischereiverordnung (HFischV)
KurzformHFischV
Fassung / StandVom 14. April 2023 (GVBl. Nr. 15 vom 28. April 2023, S. 318), zuletzt geändert am 16. Dezember 2025 (Änderung betrifft die Schonzeiten-Tabelle nicht)
Amtlicher Volltexthttps://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-FischSchutzVHE2023pP2

Fassungsangabe nach dem amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Besonderheiten in Hessen

Hessen arbeitet seit 2023 mit ENTNAHMEFENSTERN: neun Arten haben ein Mindest- UND ein Höchstmaß — auch große Fische oberhalb des Fensters sind zu schonen. Nach § 2 Abs. 4 dürfen Fischereiberechtigte Schonzeiten und Entnahmemaße nicht verkürzen, wohl aber verlängern. § 14 Abs. 6 verbietet reines Catch-and-Release als Ordnungswidrigkeit.

Geprüfte Änderungen

Für Hessen liegen aktuell keine gesonderten Korrektur-Hinweise vor — die Werte entsprechen der oben genannten geltenden Fassung. Sobald eine Novelle in Kraft tritt, ergänzen wir sie hier.

Weiter

Alle Schonzeiten und Mindestmaße in Hessen stehen in der Übersicht Hessen. Den bundesweiten Verlauf zeigt der Änderungs-Überblick.