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Faktencheck · Veraltete Fassung

Zährte in Sachsen-Anhalt: befischbar mit Mindestmaß

Die Art wird vielfach noch als ganzjährig geschützt geführt — die geltende Fassung sieht das anders.

Die verbreitete Angabe

Die Zährte gilt in vielen Artenübersichten pauschal als geschützt und nicht befischbar.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Zährte (Rußnase) Sachsen-Anhalt keine Schonzeit 30 cm FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Warum die Angaben auseinandergehen

Veraltete Fassung: Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.

In Sachsen-Anhalt führt die Verordnung die Art mit einem Mindestmaß und ohne Schonzeitraum. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich Schutzstatus über die Jahre ändern — und dass Artenlisten, die einmal erstellt und nicht gepflegt werden, still veralten.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“
Fassung
Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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