Faktencheck · Veraltete Fassung
Zährte in Sachsen-Anhalt: befischbar mit Mindestmaß
Die Art wird vielfach noch als ganzjährig geschützt geführt — die geltende Fassung sieht das anders.
Die verbreitete Angabe
Die Zährte gilt in vielen Artenübersichten pauschal als geschützt und nicht befischbar.
Was im Verordnungstext steht
| Art | Bundesland | Schonzeit | Maß | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Zährte (Rußnase) | Sachsen-Anhalt | keine Schonzeit | 30 cm | FischO LSA, § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“ |
Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Warum die Angaben auseinandergehen
Veraltete Fassung: Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.
In Sachsen-Anhalt führt die Verordnung die Art mit einem Mindestmaß und ohne Schonzeitraum. Das ist ein gutes Beispiel dafür, dass sich Schutzstatus über die Jahre ändern — und dass Artenlisten, die einmal erstellt und nicht gepflegt werden, still veralten.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Fischereiordnung des Landes Sachsen-Anhalt (FischO LSA)
- Fundstelle
- § 4 Abs. 1 Nr. 19 — „Zährte (Vimba vimba) 30 cm“
- Fassung
- Vom 11. Januar 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. März 2013; §§ 2–4 gültig ab 16. März 2013
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
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