Faktencheck · Veraltete Fassung
Zander in Berlin: Es gibt eine Schonzeit
Entgegen vieler Übersichten führt die Berliner Landesfischereiordnung für den Zander einen Schonzeitraum.
Die verbreitete Angabe
In zahlreichen Übersichten steht für den Berliner Zander keine Schonzeit — teils mit dem ausdrücklichen Hinweis, es gebe keine.
Was im Verordnungstext steht
| Art | Bundesland | Schonzeit | Maß | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Zander | Berlin | 01.01.–31.05. | 45 cm | LFischO Bln, § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO |
Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Warum die Angaben auseinandergehen
Veraltete Fassung: Im Netz kursieren ältere Fassungen der Verordnung weiter. Sie sehen amtlich aus, sind aber überholt — geändert wurde seither still und ohne Aufsehen.
Die Landesfischereiordnung nennt einen Schonzeitraum samt Mindestmaß. Wer sich auf die Angabe „keine Schonzeit" verlässt, riskiert eine Entnahme mitten in der Schonzeit. Berlin hat die Verordnung zudem zuletzt novelliert — ältere Zusammenstellungen bilden den Stand nicht mehr ab.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Berliner Landesfischereiordnung (LFischO)
- Fundstelle
- § 8 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 LFischO
- Fassung
- Vom 12. Dezember 2001, zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Oktober 2025, gültig ab 21. November 2025
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
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