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Faktencheck · Verwechselte Art

Zander in Baden-Württemberg: eigener Zeitraum, nicht der des Hechts

Beide Arten stehen im selben Paragraphen — mit unterschiedlichen Zeiträumen.

Die verbreitete Angabe

Für den Zander in Baden-Württemberg wird vielfach derselbe Zeitraum angegeben wie für den Hecht.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Zander Baden-Württemberg 01.04.–15.05. 45 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO
Hecht Baden-Württemberg 15.02.–15.05. 50 cm LFischVO BW, § 1 Abs. 1 LFischVO

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Detail

Zander in Baden-Württemberg:

Hecht in Baden-Württemberg:

Warum die Angaben auseinandergehen

Verwechselte Art: Zwei Arten stehen im selben Paragraphen mit unterschiedlichen Zeiträumen. Wird eine Zeile verrutscht übernommen, wandert die Schonzeit zur falschen Art.

Die Landesfischereiverordnung führt beide Arten mit eigenen Zeiträumen. Die Tabelle unten stellt sie direkt nebeneinander — der Unterschied betrifft vor allem den Beginn. Wer sich auf den Hechtzeitraum verlässt, schont den Zander länger als nötig oder entnimmt ihn zu früh.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum zur Durchführung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (Landesfischereiverordnung – LFischVO)
Fundstelle
§ 1 Abs. 1 LFischVO
Fassung
Fassung vom 3. April 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Januar 2022 (GBl. S. 50)
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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