Zum Inhalt springen

Faktencheck · Ausnahme als Regel

Bremen: Hecht, Zander und Barsch werden gemeinsam geschont

Eine Barsch-Schonzeit ist bundesweit die Ausnahme — Bremen hat sie.

Die verbreitete Angabe

Für den Barsch wird fast überall „keine Schonzeit" angegeben — eine Angabe, die für die meisten Länder stimmt.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Flussbarsch Bremen 01.02.–15.05. 15 cm Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 3 (Mindestmaß)
Hecht Bremen 01.02.–15.05. 60 cm Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 b (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 6 (Mindestmaß) Bremische Binnenfischereiverordnung
Zander Bremen 01.02.–15.05. 40 cm Bremische Binnenfischereiverordnung, § 4 Abs. 1 Nr. 1 c (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 9 (Mindestmaß)

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Warum die Angaben auseinandergehen

Ausnahme als Regel: Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.

Bremen fasst Hecht, Zander und Barsch als Raubfische zusammen und schont sie im selben Zeitraum; für den Barsch gilt zusätzlich ein Mindestmaß. Wer die bundesweit übliche Faustregel „Barsch ist immer frei" anwendet, liegt hier daneben.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Bremische Binnenfischereiverordnung
Fundstelle
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 a (Schonzeit); § 3 Abs. 2 Nr. 3 (Mindestmaß)
Fassung
Vom 30. September 2011, seit dem 3. November 2011 in Kraft; am 19. Juli 2026 geltende Fassung
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

Weiter prüfen

Alle Werte im Zusammenhang stehen auf den Detailseiten: Schonzeit Barsch BremenSchonzeit Hecht BremenSchonzeit Zander Bremen . Für ein konkretes Datum antwortet der Fang-erlaubt-Checker; welche Novellen wir erfasst haben, zeigt der Änderungs-Überblick.

Weitere Fälle im Faktencheck

Alle Fälle im Überblick