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Faktencheck · Räumlicher Geltungsbereich

Nase in Rheinland-Pfalz: Die Schonzeit gilt nicht überall

Für die großen Flüsse nimmt die Verordnung die Art ausdrücklich aus.

Die verbreitete Angabe

Der Schonzeitraum für die Nase wird für Rheinland-Pfalz meist ohne Einschränkung genannt.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Nase Rheinland-Pfalz 15.03.–30.04. 30 cm LFischVO RLP, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Detail

Nase in Rheinland-Pfalz:

Warum die Angaben auseinandergehen

Räumlicher Geltungsbereich: Die Regel steht in der Verordnung, gilt dort aber ausdrücklich nur für bestimmte Gewässer oder Flussgebiete. In Übersichten wird sie oft als landesweit dargestellt.

Die Landesfischereiverordnung nimmt bestimmte Gewässer ausdrücklich aus. Welche das sind, steht unten bei den abweichenden Regeln. Gerade wer am großen Fluss angelt, sollte die Ausnahme kennen, statt den allgemeinen Zeitraum anzuwenden.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung)
Fundstelle
§ 17, § 20 Abs. 1 Nr. 6 LFischVO RLP
Fassung
Vom 14. Oktober 1985, fischartbezogene §§ 17–20 zuletzt geändert mit Wirkung ab 13. Mai 2021
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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