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Faktencheck · Übersehenes Höchstmaß

Hamburg: Entnahmefenster statt reiner Mindestmaße

Auch große Fische sind zurückzusetzen — die Obergrenze fehlt in vielen Übersichten.

Die verbreitete Angabe

Für Hamburg werden meist nur Mindestmaße genannt — die Angaben enden bei der Untergrenze.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Flussbarsch Hamburg keine Schonzeit 10–35 cm HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 (Fenster)
Europäischer Aal Hamburg keine Schonzeit 45–75 cm HmbFAnGDVO, § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1; § 12 (Aalschutz)

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Warum die Angaben auseinandergehen

Übersehenes Höchstmaß: Das Land arbeitet mit einem Entnahmefenster statt mit einem reinen Mindestmaß. Übersichten führen häufig nur die Untergrenze — die Obergrenze fällt weg.

Hamburg arbeitet bei mehreren Arten mit einem Entnahmefenster: Es gibt eine Unter- und eine Obergrenze. Ein besonders großer Fisch ist damit genauso zurückzusetzen wie ein untermaßiger. Der Gedanke dahinter ist Bestandsschutz — die großen, laichstarken Tiere bleiben im Gewässer.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Verordnung zur Durchführung des Hamburgischen Fischerei- und Angelgesetzes (HmbFAnGDVO)
Fundstelle
§ 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 (Fenster)
Fassung
Vom 4. Juni 2019, zuletzt geändert am 1. Februar 2022; Anlagen 1 und 2 seit 2019 unverändert
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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