Faktencheck · Ausnahme als Regel
Quappe in Sachsen: ganzjährig geschont
Ein Datumszeitraum gilt hier nur als Ausnahme für benannte Gewässer.
Die verbreitete Angabe
Für die Quappe werden je nach Quelle Winter-Schonzeiten genannt, wie sie andere Länder kennen.
Was im Verordnungstext steht
| Art | Bundesland | Schonzeit | Maß | Fundstelle |
|---|---|---|---|---|
| Quappe (Rutte, Trüsche) | Sachsen | ganzjährig geschont | 30 cm | SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 29 |
Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.
Abweichende Regeln im Detail
Quappe (Rutte, Trüsche) in Sachsen:
- Elbe, Vereinigte Mulde, Weiße Elster — Schonzeit 01.01.–31.03. — Maß 30 cm
Warum die Angaben auseinandergehen
Ausnahme als Regel: Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.
Sachsen stellt die Art grundsätzlich ganzjährig unter Schutz; ein datierter Zeitraum greift nur als Ausnahme für ausdrücklich benannte Gewässer. Wer die Ausnahme für die Regel hält, entnimmt die Quappe dort, wo sie durchgehend geschont ist.
Quelle & Stand
- Rechtsgrundlage
- Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
- Fundstelle
- Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 29
- Fassung
- Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
- Quelle abgerufen am
- 19. Juli 2026 · amtlicher Volltext
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