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Faktencheck · Ausnahme als Regel

Quappe in Sachsen: ganzjährig geschont

Ein Datumszeitraum gilt hier nur als Ausnahme für benannte Gewässer.

Die verbreitete Angabe

Für die Quappe werden je nach Quelle Winter-Schonzeiten genannt, wie sie andere Länder kennen.

Was im Verordnungstext steht

Art Bundesland Schonzeit Maß Fundstelle
Quappe (Rutte, Trüsche) Sachsen ganzjährig geschont 30 cm SächsFischVO, Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 29

Werte nach Landesrecht, geprüft am amtlichen Verordnungstext. Ohne Gewähr.

Abweichende Regeln im Detail

Quappe (Rutte, Trüsche) in Sachsen:

Warum die Angaben auseinandergehen

Ausnahme als Regel: Die Verordnung nennt einen Grundsatz und dazu eine eng umgrenzte Ausnahme. Verbreitet wird die Ausnahme als allgemeine Regel wiedergegeben.

Sachsen stellt die Art grundsätzlich ganzjährig unter Schutz; ein datierter Zeitraum greift nur als Ausnahme für ausdrücklich benannte Gewässer. Wer die Ausnahme für die Regel hält, entnimmt die Quappe dort, wo sie durchgehend geschont ist.

Quelle & Stand

Rechtsgrundlage
Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO)
Fundstelle
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Nr. 29
Fassung
Vom 22. April 2022 (SächsGVBl. S. 318), gültig ab 1. Juni 2022
Quelle abgerufen am
19. Juli 2026 · amtlicher Volltext

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