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Setzkescher · Rheinland-Pfalz

Setzkescher in Rheinland-Pfalz: erlaubt oder verboten?

Nur unter Auflagen

Was dahintersteht

§ 26 LFischO lässt zum Hältern nur Setzkescher aus Textilien zu, die mindestens 3,5 m lang sind und deren Ringe 50 cm Durchmesser aufweisen. Beim Anbringen muss der Kescher auf die komplette Länge gespannt und mindestens 2,5 m eingetaucht sein. Der Drahtsetzkescher ist verboten; bei Wellenschlag und in Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern unzulässig. Verstöße sind nach § 49 Nr. 10 LFischO Ordnungswidrigkeiten.

Abweichungen & Sonderfälle in Rheinland-Pfalz

Gilt fürRegelung
DrahtsetzkescherAusdrücklich verboten (§ 26 LFischO) — zulässig sind ausschließlich Setzkescher aus Textilien.
Vereins- und PachtgewässerGewässerordnungen dürfen strengere Regeln setzen und die Setzkescher-Nutzung ganz untersagen.

Nach Landesrecht bzw. der jeweils genannten Sonderregelung. Ohne Gewähr.

Rechtsgrundlage & Stand

RechtsgrundlageLandesfischereiordnung Rheinland-Pfalz (FischGDV RP)
Fundstelle§ 26 Sätze 1–4 LFischO (Sanktion: § 49 Nr. 10)
Fassung / Stand§ 26 in der ab 13.05.2021 gültigen Fassung; Verordnung zuletzt geändert am 11.02.2026 (GVBl. S. 44, 50)
Amtlicher Texthttps://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-NNLRP00005A7E

Am amtlichen Text geprüft. Die Gewässerordnung kann strenger sein. Ohne Gewähr.

Setzkescher: worum es geht

Ein Setzkescher hältert gefangene Fische lebend im Wasser. Rechtlich ist das eine Tierschutzfrage: Nach dem Tierschutzgesetz des Bundes darf niemandem ohne vernünftigen Grund vermeidbares Leiden zugefügt werden. Einige Länder verbieten die Lebendhälterung deshalb ausdrücklich, andere lassen sie unter Auflagen zu — etwa knotenloses Material, ausreichende Größe, Lage in strömungsberuhigtem Wasser und eine Begrenzung auf den Fangtag.

Häufige Fragen

Welche Anforderungen muss ein Setzkescher erfüllen?

Wo die Hälterung zulässig ist, verlangen die Verordnungen typischerweise: ausreichend geräumig, knotenloses und weiches Netzmaterial, vollständig und ausgestreckt im Wasser liegend, in strömungsberuhigter Zone, mit ausreichender Sauerstoffversorgung. Die konkreten Vorgaben und Maße stehen in der Landesverordnung — die Detailseite nennt sie mit Paragraph.

Darf ich gehälterte Fische wieder zurücksetzen?

Das hängt vom Land ab. Manche Verordnungen bestimmen ausdrücklich, dass gehälterte Fische nicht zurückgesetzt werden dürfen — die Hälterung gilt dann als Entscheidung zur Entnahme. Wo das so geregelt ist, weisen wir es auf der Länderseite aus.

Gilt das Tierschutzgesetz zusätzlich zum Landesrecht?

Ja. Das Tierschutzgesetz des Bundes gilt immer und zusätzlich. Selbst dort, wo das Landesrecht die Hälterung erlaubt, bleibt sie nur zulässig, solange dem Fisch dabei keine vermeidbaren Schmerzen, Leiden oder Schäden entstehen. Die Hälterungsdauer ist auf das Nötigste zu begrenzen.

Weiter prüfen

Die übrigen Regeln in Rheinland-Pfalz stehen auf eigenen Seiten: Nachtangeln Rheinland-PfalzBlei-Verbot Rheinland-Pfalz. Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz findest du in der Übersicht Rheinland-Pfalz; ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker.

Setzkescher in anderen Bundesländern

Alle 16 Bundesländer im Vergleich