Angelschein in Brandenburg: Fischereischein, Kosten & Ablauf
„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Brandenburg Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG), zuletzt geändert 2024, mit Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) und Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe.
In 6 Schritten zum Angelschein in Brandenburg
- Klären, ob überhaupt ein Fischereischein nötig ist: Wer ausschließlich mit der Friedfischhandangel auf Friedfische angeln will, braucht in Brandenburg keinen Schein und keine Prüfung — weiter direkt mit Schritt 5.
- Für Raubfischangeln: Anmeldung zur Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Wohnsitz-Landkreises/der kreisfreien Stadt oder bei einem anerkannten Prüfer; aktuelle Termine über die untere Fischereibehörde bzw. das LELF erfragen.
- Vorbereitung im Selbststudium (z. B. mit dem amtlichen Online-Testtool FischereischeinTEST) oder in einem freiwilligen Kurs; Prüfung ablegen (60 Fragen, Bestehensgrenze 45/60 sowie je Prüfungsgebiet mindestens die Hälfte); Prüfungsgebühr 25 € vor Ort in bar.
- Mit dem Prüfungszeugnis (Sachkundenachweis), Passbild und Personalausweis bei der unteren Fischereibehörde den Fischereischein beantragen (25 € für den lebenslang gültigen Schein) bzw. für 8- bis 17-Jährige den Jugendfischereischein (2,50 €).
- Fischereiabgabe entrichten (12 €/Jahr oder 40 € für 5 Jahre, ab 14 Jahren; unter 14 Jahren befreit) und die Abgabemarke/den Nachweis mitführen.
- Angelkarte (Erlaubnisschein) für das gewünschte Gewässer bei Angelverein, Fischereibetrieb oder Tourist-Info kaufen; Fischereiabgabe-Nachweis, ggf. Fischereischein/Jugendfischereischein und Personalausweis müssen beim Angeln stets mitgeführt werden.
Was kostet der Angelschein in Brandenburg?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Prüfungsgebühr | 25 Euro (amtlich für Brandenburg bestätigt, z. B. Stadt Brandenburg an der Havel und Verwaltungsportal Brandenburg), inklusive Prüfungszeugnis |
| Ausstellung des Scheins | Fischereischein auf Lebenszeit: 25 Euro; Jugendfischereischein: 2,50 Euro |
| Fischereiabgabe (jährlich) | 12 Euro pro Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre, ab vollendetem 14. Lebensjahr; Personen unter 14 Jahren sind von der Fischereiabgabe befreit (§ 2 Abs. 4 Fischereiabgabe-Verordnung) |
Zusammen Für den Raubfisch-Fischereischein einmalig rund 50 bis 60 € (Prüfungsgebühr 25 € + Ausstellung 25 €) zuzüglich jährlich 12 € Fischereiabgabe und der Kosten für die Angelkarte des Gewässers. Für reines Friedfischangeln (ohne Schein) fallen nur die 12 € Fischereiabgabe pro Jahr plus Angelkarte an.. Die Angelkarte (Erlaubnisschein) ist privatrechtlich geregelt und wird von Vereinen, Fischereibetrieben oder Tourismusstellen ausgegeben (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten); die Preise sind je nach Gewässer/Verein/Kreis verschieden und amtlich nicht einheitlich festgelegt. Kosten für freiwillige Vorbereitungskurse sind ebenfalls nicht amtlich geregelt und variieren je Anbieter. Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.
Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.
Die Fischerprüfung (Anglerprüfung) gemäß § 19 BbgFischG in Brandenburg
Schriftliche Prüfung in deutscher Sprache mit 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (je 12 Fragen: Fischkunde und -hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische, einschlägige Rechtsvorschriften), je Frage 3 Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice), Bearbeitungszeit 2 Stunden. Kein praktischer Prüfungsteil bekannt.
- Bestehensgrenze
- Mindestens 45 von 60 Fragen insgesamt richtig UND in jedem der fünf Prüfungsgebiete mindestens die Hälfte (6 von 12 Fragen) richtig beantwortet.
- Termine
- Mehrmals jährlich, Termine werden landkreisweise von den unteren Fischereibehörden bzw. gesammelt vom LELF (Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung) veröffentlicht, u. a. unter lelf.brandenburg.de (Rubrik Landwirtschaft > Fischerei > Anglerprüfung).
- Anmeldung
- Schriftliche Anmeldung bei der unteren Fischereibehörde des Wohnsitz-Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt oder bei einem von der Behörde anerkannten Prüfer; Mindestalter zum Prüfungstermin: vollendetes 14. Lebensjahr, bei Minderjährigen zusätzlich Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
- Vorbereitung
- Kein Lehrgang gesetzlich vorgeschrieben (amtlich bestätigt: Land Brandenburg – MLEUV). Selbststudium ist zulässig; Kreisanglerverbände und private Anbieter bieten freiwillige, meist mehrtägige Vorbereitungskurse (Wochenendformate, teils online als Webinar) an, ohne einheitliche amtliche Gebühr.
Angelschein in Brandenburg online machen — was wirklich geht
Vorbereitung: Das Land Brandenburg selbst stellt mit 'FischereischeinTEST' (fischereischeintest.brandenburg.de) ein offizielles kostenloses Online-Übungstool mit simulierten 60-Fragen-Tests bereit; das ist ausdrücklich nur Übung, keine echte Prüfung. Prüfung: Die eigentliche Fischerprüfung muss als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde bzw. einem anerkannten Prüfer abgelegt werden — einen amtlich anerkannten Online-Prüfungsweg gibt es nicht.
🎣 Übe die Prüfungsfragen kostenlos: Der Prüfungstrainer Brandenburg enthält den amtlichen Fragenkatalog nach Fächern sortiert — ohne Anmeldung, direkt im Browser.
Jugendfischereischein Brandenburg
Ab vollendetem 8. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ohne Anglerprüfung erhältlich (§ 17 Abs. 6 BbgFischG, 2,50 € Ausstellungsgebühr), berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Kinder unter 8 Jahren dürfen nur unter verantwortlicher Aufsicht einer volljährigen, fischereiausübungsberechtigten Person mit der Friedfischangel angeln (§ 18 Abs. 1 BbgFischG). Da Friedfischangeln in Brandenburg ohnehin generell keinen Schein erfordert, betrifft der Jugendfischereischein praktisch vor allem den Nachweis/die Formalie gegenüber Gewässerbewirtschaftern.
Gültigkeit & Verlängerung
Der (Erwachsenen-)Fischereischein wird ausschließlich unbefristet auf Lebenszeit erteilt (§ 17 Abs. 3 BbgFischG) — ein Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein existiert in Brandenburg nicht. Die Fischereiabgabe ist davon zu unterscheiden und muss separat jährlich (12 €) oder für 5 Jahre im Voraus (40 €) entrichtet werden. Der Jugendfischereischein gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (2,50 €).
Das ist in Brandenburg besonders
Brandenburg ist bundesweit die einzige Ausnahme: Seit 2006 ist das Friedfischangeln mit der Handangel für jedermann ohne Fischereischein und ohne Prüfung erlaubt (§ 17 Abs. 4 BbgFischG) — es genügen Fischereiabgabe (ab 14 Jahren) und eine Angelkarte fürs Gewässer. Ein Fischereischein nach bestandener Prüfung wird ausschließlich für die Raubfischangelei benötigt. Zusätzlich verzichtet Brandenburg als eines von wenigen Ländern ganz auf eine gesetzliche Lehrgangspflicht vor der Prüfung.
Rechtsgrundlage & Quellen
Geprüft an: BRAVORS Brandenburg – Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG), Volltext · BRAVORS Brandenburg – Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) · BRAVORS Brandenburg – Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe · MLEUV Brandenburg (Ministerium) – Anglerprüfung und Fischereischein · MLEUV Brandenburg (Ministerium) – Angelfischerei in Brandenburg, Allgemeine Hinweise · FischereischeinTEST – offizielles Online-Übungstool der Landesregierung Brandenburg · LELF Brandenburg – Termine Anglerprüfungen · Verwaltungsportal Brandenburg – Fischerprüfung ablegen · Verwaltungsportal Brandenburg – Fischereischein Ausstellung · Serviceportal Stadt Brandenburg an der Havel – Fischereischein beantragen · Service Brandenburg – Friedfischangeln ohne Fischereischein (Meldung) · Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) – Gewässerordnung · Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) – Angelkarten. Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Brandenburg?
Für den Raubfisch-Fischereischein einmalig rund 50 bis 60 € (Prüfungsgebühr 25 € + Ausstellung 25 €) zuzüglich jährlich 12 € Fischereiabgabe und der Kosten für die Angelkarte des Gewässers. Für reines Friedfischangeln (ohne Schein) fallen nur die 12 € Fischereiabgabe pro Jahr plus Angelkarte an. Die Angelkarte (Erlaubnisschein) ist privatrechtlich geregelt und wird von Vereinen, Fischereibetrieben oder Tourismusstellen ausgegeben (Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten); die Preise sind je nach Gewässer/Verein/Kreis verschieden und amtlich nicht einheitlich festgelegt. Kosten für freiwillige Vorbereitungskurse sind ebenfalls nicht amtlich geregelt und variieren je Anbieter.
Wie läuft die Fischerprüfung (Anglerprüfung) gemäß § 19 BbgFischG in Brandenburg ab?
Schriftliche Prüfung in deutscher Sprache mit 60 Fragen aus fünf Prüfungsgebieten (je 12 Fragen: Fischkunde und -hege, Gewässerpflege, Fanggeräte, Behandlung gefangener Fische, einschlägige Rechtsvorschriften), je Frage 3 Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice), Bearbeitungszeit 2 Stunden. Kein praktischer Prüfungsteil bekannt.
Kann man den Angelschein in Brandenburg online machen?
Vorbereitung: Das Land Brandenburg selbst stellt mit 'FischereischeinTEST' (fischereischeintest.brandenburg.de) ein offizielles kostenloses Online-Übungstool mit simulierten 60-Fragen-Tests bereit; das ist ausdrücklich nur Übung, keine echte Prüfung. Prüfung: Die eigentliche Fischerprüfung muss als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde bzw. einem anerkannten Prüfer abgelegt werden — einen amtlich anerkannten Online-Prüfungsweg gibt es nicht.
Ab welchem Alter gibt es in Brandenburg einen Jugendfischereischein?
Ab vollendetem 8. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, ohne Anglerprüfung erhältlich (§ 17 Abs. 6 BbgFischG, 2,50 € Ausstellungsgebühr), berechtigt zum Gebrauch der Friedfischhandangel. Kinder unter 8 Jahren dürfen nur unter verantwortlicher Aufsicht einer volljährigen, fischereiausübungsberechtigten Person mit der Friedfischangel angeln (§ 18 Abs. 1 BbgFischG). Da Friedfischangeln in Brandenburg ohnehin generell keinen Schein erfordert, betrifft der Jugendfischereischein praktisch vor allem den Nachweis/die Formalie gegenüber Gewässerbewirtschaftern.
Wie lange ist der Fischereischein in Brandenburg gültig?
Der (Erwachsenen-)Fischereischein wird ausschließlich unbefristet auf Lebenszeit erteilt (§ 17 Abs. 3 BbgFischG) — ein Jahres- oder 5-Jahres-Fischereischein existiert in Brandenburg nicht. Die Fischereiabgabe ist davon zu unterscheiden und muss separat jährlich (12 €) oder für 5 Jahre im Voraus (40 €) entrichtet werden. Der Jugendfischereischein gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (2,50 €).
Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Brandenburg?
Brandenburg verzichtet auf einen Pflichtlehrgang — du kannst dich direkt zur Fischerprüfung (Anglerprüfung) gemäß § 19 BbgFischG anmelden. Der Weg dauert damit so lange wie deine Vorbereitung plus die Wartezeit auf den Prüfungstermin; danach stellt die Behörde den Schein aus.
Wie schwer ist die Fischerprüfung (Anglerprüfung) gemäß § 19 BbgFischG in Brandenburg?
Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.
Weiter
Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Brandenburg legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Brandenburg. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Brandenburg zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Brandenburg wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Brandenburg.
Angelschein in anderen Bundesländern
- Angelschein Baden-Württemberg
- Angelschein Bayern
- Angelschein Berlin
- Angelschein Bremen
- Angelschein Hamburg
- Angelschein Hessen
- Angelschein Mecklenburg-Vorpommern
- Angelschein Niedersachsen
- Angelschein Nordrhein-Westfalen
- Angelschein Rheinland-Pfalz
- Angelschein Saarland
- Angelschein Sachsen
- Angelschein Sachsen-Anhalt
- Angelschein Schleswig-Holstein
- Angelschein Thüringen