Angelschein in Rheinland-Pfalz (RLP): Fischereischein, Kosten & Ablauf
„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Rheinland-Pfalz Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG) – grundlegend reformierte Neufassung, verkündet im GVBl. am 11.02.2026 (S. 44), in Kraft seit 19.02.2026; dazu die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (FischGDV).
In 5 Schritten zum Angelschein in Rheinland-Pfalz
- Vorbereitungslehrgang (mind. 30 Std., davon mind. 8 Std. Praxis) bei einem örtlichen Fischereiverein/-verband oder online über den Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz absolvieren.
- Zur staatlichen Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Wohnsitz-Landkreises/der Stadt anmelden – spätestens 4 Wochen vor einem der vier jährlichen Termine (1. Freitag im März, Juni, September, Dezember) – und die Prüfungsgebühr (50 €, ermäßigt 40 €) fristgerecht überweisen.
- Schriftliche Fischerprüfung ablegen (50 Fragen aus 5 Sachgebieten, 2 Stunden, je Sachgebiet mind. 7 von 10 Fragen richtig).
- Mit dem Prüfungszeugnis bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung des Wohnorts den Fischereischein beantragen (seit 19.02.2026 lebenslang gültig) und die Fischereiabgabe entrichten.
- Für das gewünschte Gewässer zusätzlich einen Erlaubnis-/Angelschein bzw. eine Jahres-/Gastkarte beim jeweiligen Bewirtschafter (Fischereiverein, -verband oder Gewässereigentümer) erwerben.
Was kostet der Angelschein in Rheinland-Pfalz?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Vorbereitungslehrgang | Je nach Anbieter unterschiedlich; der Online-Kurs des Landesfischereiverbands RLP kostet z. B. 119 € (Erwachsene) bzw. 99 € (unter 18 Jahre, Schwerbehinderung, ALG-II) zzgl. 90 € für den verpflichtenden Praxistag – Präsenzlehrgänge örtlicher Fischereivereine können abweichen. Größenordnung insgesamt rund 150 bis 250 €, je nach Gemeinde/Anbieter verschieden. |
| Prüfungsgebühr | 50,00 € regulär, 40,00 € ermäßigt (Schüler, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung sowie bestimmte soziale Gruppen) – landesweit einheitlich mehrfach bei unteren Fischereibehörden bestätigt. |
| Ausstellung des Scheins | Für den seit 19.02.2026 lebenslang gültigen Fischereischein war zum Recherchezeitpunkt (2026) keine landesweit einheitliche, amtlich veröffentlichte Ausstellungsgebühr auffindbar – laut Landesfischereiverband müssen dazu noch Rechtsverordnungen des zuständigen Ministeriums (MKUEM) erlassen werden. Vor der Reform verlangten Kommunen für den Jahresfischereischein rund 9–17 €, für den Fünfjahresfischereischein rund 35–55 € (ermäßigt niedriger); mehrere Verwaltungen führten diese alte Gebührenstruktur zum Recherchezeitpunkt in ihren Bürgerservice-Portalen noch fort. Verbindliche Auskunft erteilt die Wohnsitzgemeinde. |
| Fischereiabgabe (jährlich) | Muss für jedes Kalenderjahr entrichtet werden, in dem in Rheinland-Pfalz geangelt wird; laut Serviceportal RLP künftig auch digital zahlbar. Eine einheitliche amtliche Betragsangabe für die Fischereiabgabe nach der Reform war nicht auffindbar – je nach Gemeinde/Kreis verschieden bzw. noch nicht abschließend geregelt. |
Zusammen Realistisch rund 250 bis 350 € einmalig für Lehrgang, Praxistag, Prüfungsgebühr und Ausstellung des (jetzt lebenslang gültigen) Fischereischeins zusammen, je nach Gemeinde und Lehrgangsanbieter verschieden; hinzu kommt jährlich die Fischereiabgabe in unklarer Höhe.. Die Spanne ergibt sich zum einen aus unterschiedlichen Lehrgangspreisen je Anbieter, zum anderen aus der laufenden Übergangsphase seit der Gesetzesreform vom 19.02.2026: Die neue einheitliche Ausstellungsgebühr für den lebenslangen Schein sowie die Fischereiabgabe-Höhe sind amtlich noch nicht flächendeckend veröffentlicht. Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.
Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.
Die Staatliche Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz
Schriftliche Prüfung mit landeseinheitlichem Fragebogen: 50 Multiple-Choice-Fragen (3 Antwortmöglichkeiten je Frage, 10 Fragen je Fachgebiet) aus den fünf Sachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde/Tier- und Naturschutz. Bearbeitungszeit 2 Stunden. Ein gesonderter praktischer Prüfungsteil ist nicht vorgesehen (die 8 Praxisstunden sind Teil des Vorbereitungslehrgangs); in begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss eine mündliche Befragung zulassen.
- Bestehensgrenze
- In jedem der fünf Sachgebiete müssen mindestens 7 von 10 Fragen richtig beantwortet werden.
- Termine
- Landesweit einheitlich bis zu viermal jährlich, jeweils am ersten Freitag der Monate März, Juni, September und Dezember; die Prüfung wird reihum von den unteren Fischereibehörden der Landkreise/kreisfreien Städte durchgeführt und die Termine auf deren Webseiten sowie über den Landesfischereiverband veröffentlicht.
- Anmeldung
- Schriftlich bzw. online bei der zuständigen unteren Fischereibehörde (Kreisverwaltung/Stadtverwaltung des Wohnorts), spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin; die Prüfungsgebühr ist in der Regel rund 2 Wochen vor dem Termin zu überweisen.
- Vorbereitung
- Mindestens 30 Unterrichtsstunden (davon mindestens 8 Stunden praktische Einweisung/Praxistag), wahlweise als Präsenzlehrgang bei einem Fischereiverein/-verband oder als Online-Kurs (mind. 22 Stunden Selbststudium plus 8-stündiger Präsenz-Praxistag) über den Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz. Eine Teilnahmebescheinigung ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung.
Angelschein in Rheinland-Pfalz online machen — was wirklich geht
Die Vorbereitung kann größtenteils online erfolgen (E-Learning-Kurs des Landesfischereiverbands, mind. 22 Std. Selbststudium), der 8-stündige Praxistag ist jedoch in Präsenz vorgeschrieben. Die staatliche Prüfung selbst ist ausschließlich als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises/der Stadt abzulegen; einen amtlich zugelassenen Online-Prüfungsweg gibt es nicht.
🎣 Zum Üben: Der Prüfungstrainer deckt bislang die Fragenkataloge mehrerer Bundesländer ab. Viele Themen — Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde — sind bundesweit gleich und lassen sich damit auch in Rheinland-Pfalz gut vorbereiten.
Jugendfischereischein Rheinland-Pfalz
Der eigenständige Jugendfischereischein ist ersatzlos entfallen — durch das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 11.02.2026 (GVBl. Nr. 2 vom 18.02.2026, S. 44), in Kraft seit dem 19.02.2026. Nach § 33 Abs. 4 LFischG dürfen Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne eigenen Fischereischein und ohne Prüfung angeln, wenn sie von einer Person ab 18 Jahren mit gültigem Fischereischein begleitet werden, die stets bereit und in der Lage sein muss, unmittelbar einzugreifen. Vor dem vollendeten 10. Lebensjahr sind das Abködern lebender Fische sowie das Betäuben und Töten ausgenommen. Wichtig: Der Nachweis der Fischereiabgabe (3,60 € je Kalenderjahr bei Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz) bleibt auch für Kinder erforderlich — ganz ohne Papier geht es also nicht. Mehrere Kommunen (z. B. Landkreis Mainz-Bingen, Landkreis Bad Kreuznach) beschrieben auf ihren Bürgerservice-Seiten zum Recherchezeitpunkt (2026) noch das alte Verfahren mit eigenem, gebührenpflichtigem 'gelbem' Jugendfischereischein (7–16 Jahre, ohne Prüfung, jährlich zu erneuern) – hier empfiehlt sich vor Ort eine Nachfrage bei der Wohnsitzgemeinde, da die praktische Umsetzung der Reform laut Landesfischereiverband noch läuft.
Gültigkeit & Verlängerung
Seit der Gesetzesreform vom 19.02.2026 gilt der Fischereischein grundsätzlich lebenslang – eine reguläre Verlängerung entfällt. Er kann künftig auch digital oder im Scheckkartenformat geführt werden. Vor der Reform gab es einen Jahresfischereischein und einen Fünfjahresfischereischein; einige Kommunen bieten bzw. beschreiben diese Varianten auf ihren Portalen zum Recherchezeitpunkt (2026) noch, was auf eine laufende Umstellungsphase in der Verwaltungspraxis hindeutet. Für Menschen mit Behinderung, die keine reguläre Prüfung ablegen können, gibt es einen gesonderten Sonderfischereischein.
Das ist in Rheinland-Pfalz besonders
Rheinland-Pfalz hat sein Fischereirecht zum 19.02.2026 grundlegend reformiert: Der Fischereischein gilt seither lebenslang statt befristet, kann digital oder im Scheckkartenformat geführt werden, und der bisherige eigene Jugendfischereischein entfällt zugunsten eines Begleitangel-Modells, bei dem 7- bis 17-Jährige ohne eigenen Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers angeln dürfen. Die praktische Umsetzung bei den Kommunen (Gebühren, Formulare) befand sich zum Recherchezeitpunkt (2026) noch in der Übergangsphase.
Rechtsgrundlage & Quellen
Geprüft an: Landesrecht Rheinland-Pfalz – Landesfischereigesetz (LFischG), Gesamtausgabe/Inhaltsverzeichnis · Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. – Neues Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz in Kraft · Landesfischereiverband Rheinland-Pfalz e.V. – Fischereiausbildung (Prüfung, Lehrgang, Gebühren) · Serviceportal Rheinland-Pfalz – Fischereischein Ausstellung (Informationsstand 25.06.2026) · Serviceportal Rheinland-Pfalz – Fischerprüfung machen · Landkreis Mainz-Bingen – Fischereirecht (Fischereischein, Fischerprüfung, Jugendfischereischein) · Kreisverwaltung Bad Kreuznach – Fischerei (Fischerprüfung, Jugendfischereischein) · Westerwaldkreis – Fischerei (Fischereischein, Fischerprüfung) · Eifelkreis Bitburg-Prüm – Fischerei, Abnahme Fischerprüfung · Rhein-Pfalz-Kreis – Ablauf der Fischerprüfung · Landeshauptstadt Mainz – Fischereischein beantragen. Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Rheinland-Pfalz?
Realistisch rund 250 bis 350 € einmalig für Lehrgang, Praxistag, Prüfungsgebühr und Ausstellung des (jetzt lebenslang gültigen) Fischereischeins zusammen, je nach Gemeinde und Lehrgangsanbieter verschieden; hinzu kommt jährlich die Fischereiabgabe in unklarer Höhe. Die Spanne ergibt sich zum einen aus unterschiedlichen Lehrgangspreisen je Anbieter, zum anderen aus der laufenden Übergangsphase seit der Gesetzesreform vom 19.02.2026: Die neue einheitliche Ausstellungsgebühr für den lebenslangen Schein sowie die Fischereiabgabe-Höhe sind amtlich noch nicht flächendeckend veröffentlicht.
Wie läuft die Staatliche Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ab?
Schriftliche Prüfung mit landeseinheitlichem Fragebogen: 50 Multiple-Choice-Fragen (3 Antwortmöglichkeiten je Frage, 10 Fragen je Fachgebiet) aus den fünf Sachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde/Tier- und Naturschutz. Bearbeitungszeit 2 Stunden. Ein gesonderter praktischer Prüfungsteil ist nicht vorgesehen (die 8 Praxisstunden sind Teil des Vorbereitungslehrgangs); in begründeten Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss eine mündliche Befragung zulassen.
Kann man den Angelschein in Rheinland-Pfalz online machen?
Die Vorbereitung kann größtenteils online erfolgen (E-Learning-Kurs des Landesfischereiverbands, mind. 22 Std. Selbststudium), der 8-stündige Praxistag ist jedoch in Präsenz vorgeschrieben. Die staatliche Prüfung selbst ist ausschließlich als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde des Landkreises/der Stadt abzulegen; einen amtlich zugelassenen Online-Prüfungsweg gibt es nicht.
Ab welchem Alter gibt es in Rheinland-Pfalz einen Jugendfischereischein?
Der eigenständige Jugendfischereischein ist ersatzlos entfallen — durch das Landesgesetz zur Änderung fischereirechtlicher Vorschriften vom 11.02.2026 (GVBl. Nr. 2 vom 18.02.2026, S. 44), in Kraft seit dem 19.02.2026. Nach § 33 Abs. 4 LFischG dürfen Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. bis vor dem vollendeten 18. Lebensjahr ohne eigenen Fischereischein und ohne Prüfung angeln, wenn sie von einer Person ab 18 Jahren mit gültigem Fischereischein begleitet werden, die stets bereit und in der Lage sein muss, unmittelbar einzugreifen. Vor dem vollendeten 10. Lebensjahr sind das Abködern lebender Fische sowie das Betäuben und Töten ausgenommen. Wichtig: Der Nachweis der Fischereiabgabe (3,60 € je Kalenderjahr bei Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz) bleibt auch für Kinder erforderlich — ganz ohne Papier geht es also nicht. Mehrere Kommunen (z. B. Landkreis Mainz-Bingen, Landkreis Bad Kreuznach) beschrieben auf ihren Bürgerservice-Seiten zum Recherchezeitpunkt (2026) noch das alte Verfahren mit eigenem, gebührenpflichtigem 'gelbem' Jugendfischereischein (7–16 Jahre, ohne Prüfung, jährlich zu erneuern) – hier empfiehlt sich vor Ort eine Nachfrage bei der Wohnsitzgemeinde, da die praktische Umsetzung der Reform laut Landesfischereiverband noch läuft.
Wie lange ist der Fischereischein in Rheinland-Pfalz gültig?
Seit der Gesetzesreform vom 19.02.2026 gilt der Fischereischein grundsätzlich lebenslang – eine reguläre Verlängerung entfällt. Er kann künftig auch digital oder im Scheckkartenformat geführt werden. Vor der Reform gab es einen Jahresfischereischein und einen Fünfjahresfischereischein; einige Kommunen bieten bzw. beschreiben diese Varianten auf ihren Portalen zum Recherchezeitpunkt (2026) noch, was auf eine laufende Umstellungsphase in der Verwaltungspraxis hindeutet. Für Menschen mit Behinderung, die keine reguläre Prüfung ablegen können, gibt es einen gesonderten Sonderfischereischein.
Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Rheinland-Pfalz?
Rechne mit einigen Wochen bis wenigen Monaten: Vorbereitungslehrgang (Umfang und Form siehe oben), Anmeldung zur Staatliche Fischerprüfung an einem festen Termin, danach Ausstellung des Scheins bei der Behörde. Kompakt- und Wochenendkurse verkürzen den Weg deutlich.
Wie schwer ist die Staatliche Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz?
Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.
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Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Rheinland-Pfalz legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Rheinland-Pfalz. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Rheinland-Pfalz zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Rheinland-Pfalz wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Rheinland-Pfalz.
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