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Angelschein machen

Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern (MV): Fischereischein, Kosten & Ablauf

„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Mecklenburg-Vorpommern Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V), zuletzt geändert 7. August 2024.

In 5 Schritten zum Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern

  1. Anmeldung zur Fischereischeinprüfung schriftlich bei der zuständigen Prüfungsbehörde (Amt/amtsfreie Gemeinde), spätestens 1 Woche vor dem Termin — Vorbereitung per Lehrgang (z. B. Landesanglerverband) oder im Selbststudium
  2. Fischereischeinprüfung ablegen (60 Fragen, 90 Minuten, mind. 45 richtig sowie mind. 6 je Sachgebiet) und bei Bestehen das Prüfungszeugnis erhalten
  3. Fischereischein auf Lebenszeit bei der örtlichen Ordnungsbehörde des Hauptwohnsitzes beantragen (Prüfungszeugnis, Passbild, Personalausweis; Gebühr 8 Euro)
  4. Fischereiabgabemarke (10 Euro/Jahr) erwerben und in den Schein einkleben
  5. Fischereierlaubnis (Angelkarte) für das gewünschte Gewässer beim jeweiligen Fischereiberechtigten bzw. Angelverein erwerben — erst mit allen drei Dokumenten (Schein, Abgabenachweis, Erlaubnisschein) darf geangelt werden

Was kostet der Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern?

PostenBetrag
VorbereitungslehrgangFreiwillig, daher preislich variabel: laut Landesanglerverband M-V (Stand 2024) ca. 110 Euro für Erwachsene bzw. 75 Euro für 10- bis 17-Jährige (Präsenzkurs); Online-Kurse privater Anbieter können abweichen
Prüfungsgebühr25 Euro (ab 18 Jahre), 15 Euro (unter 18 Jahre) — Kostenverordnung für Amtshandlungen in der Land- und Ernährungswirtschaft (KostLEVO M-V)
Ausstellung des Scheins8 Euro für den Fischereischein auf Lebenszeit (bis zu 10 Euro bei erhöhtem Verwaltungsaufwand). Touristenfischereischein: 24 Euro Erstausstellung in Papierform (23 Euro digital), je Verlängerung im selben Kalenderjahr 13 Euro (§3 Abs. 3 FSchVO M-V)
Fischereiabgabe (jährlich)10 Euro je angefangenes Kalenderjahr (§3 Abs. 1 FSchVO M-V, gesetzlicher Rahmen 6–25 Euro nach §9 Abs. 2 LFischG M-V). Im Touristenfischereischein-Betrag bereits enthalten.

Zusammen Weg mit Prüfung (Fischereischein auf Lebenszeit): im ersten Jahr rund 45 bis 150 Euro (Prüfungsgebühr + Ausstellung + Fischereiabgabe, je nach freiwilligem Lehrgang), danach nur noch 10 Euro/Jahr Fischereiabgabe. Prüfungsfreier Touristenfischereischein: 24 Euro für bis zu 28 Tage, jede Verlängerung 13 Euro — jeweils zzgl. der gewässerbezogenen Angelerlaubnis, die je nach Gemeinde/Verein/Gewässer verschieden ist.. Prüfungsgebühr ist altersabhängig gestaffelt (25/15 Euro); die Ausstellungsgebühr kann kommunal bei erhöhtem Aufwand um bis zu 25% aufgeschlagen werden; der Lehrgang ist freiwillig und daher nicht landesweit einheitlich bepreist; die Kosten der Angelerlaubnis für das konkrete Gewässer sind je nach Gemeinde/Kreis/Verein unterschiedlich und hier nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.

Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.

Die Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

60 Fragen aus 5 Sachgebieten (Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde, Rechtskunde), je 12 Fragen pro Sachgebiet, Multiple-Choice, 90 Minuten, kein gesonderter Praxisteil (§3, §5 FSchPrVO M-V).

Bestehensgrenze
Mindestens 6 von 12 Fragen je Sachgebiet UND insgesamt mindestens 45 von 60 Fragen richtig (§8 FSchPrVO M-V). Beliebig oft wiederholbar (§10 FSchPrVO M-V).
Termine
Mehrmals jährlich, dezentral bei den Ämtern/amtsfreien Gemeinden bzw. organisiert über den Landesanglerverband M-V; Bekanntgabe spätestens einen Monat vorher (§2 Abs. 1 FSchPrVO M-V). Eine zentrale landesweite Terminliste führt der LAV M-V.
Anmeldung
Schriftlich bei der zuständigen Prüfungsbehörde (Amtsvorsteher des Amtes bzw. Bürgermeister der amtsfreien Gemeinde), spätestens eine Woche vor dem Prüfungstermin (§2 Abs. 2 FSchPrVO M-V). Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter nötig.
Vorbereitung
Kein Pflichtlehrgang — laut Landesamt (LALLF) ist die Vorbereitung sowohl per Lehrgang als auch im Selbststudium zulässig. Der Landesanglerverband M-V bietet Präsenz- und Online-Kurse an (mind. 30 Unterrichtsstunden, i. d. R. an 2–3 Wochenenden bzw. innerhalb von 4 Wochen); Kursgebühr laut LAV M-V (Stand 2024): 110 Euro für Erwachsene, 75 Euro für 10- bis 17-Jährige.

Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern online machen — was wirklich geht

Vorbereitung: Online-Kurse und ein interaktiver Online-Trainer sind verfügbar (u. a. beim Landesanglerverband M-V). Die Prüfung selbst muss als Präsenztermin bei der zuständigen Prüfungsbehörde vor Ort abgelegt werden — eine Online-Prüfung gibt es nicht.

🎣 Zum Üben: Der Prüfungstrainer deckt bislang die Fragenkataloge mehrerer Bundesländer ab. Viele Themen — Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde — sind bundesweit gleich und lassen sich damit auch in Mecklenburg-Vorpommern gut vorbereiten.

Jugendfischereischein Mecklenburg-Vorpommern: was stattdessen gilt

Einen eigenständigen Jugendfischereischein gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Der reguläre Fischereischein auf Lebenszeit kann schon ab Vollendung des 10. Lebensjahres beantragt werden (bestandene Fischereischeinprüfung vorausgesetzt, Prüfungsgebühr ermäßigt auf 15 Euro), scheinpflichtig ist die Fischereiausübung aber erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (§7 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 LFischG M-V).

Gültigkeit & Verlängerung

Fischereischein auf Lebenszeit: unbefristet gültig, es ist lediglich jährlich die Fischereiabgabemarke (10 Euro) zu erneuern und einzukleben (§2 Abs. 2 LFischG M-V). Zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein): jeweils bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, innerhalb eines Kalenderjahres beliebig oft wiederholbar/verlängerbar (§1 Abs. 3 FSchVO M-V).

Das ist in Mecklenburg-Vorpommern besonders

Mecklenburg-Vorpommern bietet neben dem regulären, prüfungspflichtigen Fischereischein auf Lebenszeit einen eigenen prüfungsfreien 'Touristenfischereischein' (zeitlich befristeter Fischereischein): Er wird ohne Fischereischeinprüfung für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage erteilt (Erstausstellung 24 Euro, darin 8 Euro Verwaltungsgebühr, 10 Euro Fischereiabgabe, 1 Euro Broschüre und 5 Euro Sonderfischereiabgabe enthalten; digital 23 Euro) und kann im selben Kalenderjahr beliebig oft für je 13 Euro verlängert werden. Statt einer Prüfung verpflichtet sich die antragstellende Person, sich das nötige Wissen aus der amtlichen Broschüre 'Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern' anzueignen (§1 Abs. 3 FSchVO M-V); er gilt für Einheimische wie Auswärtige gleichermaßen. Seit 1. September 2025 müssen zudem auch Gastangler aus anderen Bundesländern die M-V-Fischereiabgabe zusätzlich entrichten, unabhängig davon, ob sie bereits in ihrem Heimatland eine Fischereiabgabe entrichtet haben (§3 Abs. 2a FSchVO M-V, Änderung 24. Juli 2025).

Rechtsgrundlage & Quellen

Geprüft an: Landesfischereigesetz M-V (LFischG M-V), Arbeitskopie mit Änderungen 2024 - LALLF · Fischereischeinverordnung M-V (FSchVO M-V), Arbeitskopie mit Änderungen 2025 - LALLF · Fischereischeinprüfungsverordnung M-V (FSchPrVO M-V) - LALLF · LALLF M-V: Fischereischeinprüfung · LALLF M-V: Touristenfischereischein · LALLF M-V: Fischereidokumente (allgemein) · LALLF M-V: Fischereischein (regulär) · LALLF M-V: Gebühren und Entgelte · LALLF M-V: Rechtsvorschriften (Landesrecht Fischerei) · Landeshauptstadt Schwerin: Fischereischein auf Lebenszeit beantragen · Landesanglerverband M-V e.V.: Fischereischeinlehrgang · Landesanglerverband M-V e.V.: Gesetzliche Grundlagen · Landesanglerverband M-V e.V.: Prüfungstermine. Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

Häufige Fragen

Was kostet der Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern?

Weg mit Prüfung (Fischereischein auf Lebenszeit): im ersten Jahr rund 45 bis 150 Euro (Prüfungsgebühr + Ausstellung + Fischereiabgabe, je nach freiwilligem Lehrgang), danach nur noch 10 Euro/Jahr Fischereiabgabe. Prüfungsfreier Touristenfischereischein: 24 Euro für bis zu 28 Tage, jede Verlängerung 13 Euro — jeweils zzgl. der gewässerbezogenen Angelerlaubnis, die je nach Gemeinde/Verein/Gewässer verschieden ist. Prüfungsgebühr ist altersabhängig gestaffelt (25/15 Euro); die Ausstellungsgebühr kann kommunal bei erhöhtem Aufwand um bis zu 25% aufgeschlagen werden; der Lehrgang ist freiwillig und daher nicht landesweit einheitlich bepreist; die Kosten der Angelerlaubnis für das konkrete Gewässer sind je nach Gemeinde/Kreis/Verein unterschiedlich und hier nicht enthalten.

Wie läuft die Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern ab?

60 Fragen aus 5 Sachgebieten (Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde, Gerätekunde, Gewässerkunde, Rechtskunde), je 12 Fragen pro Sachgebiet, Multiple-Choice, 90 Minuten, kein gesonderter Praxisteil (§3, §5 FSchPrVO M-V).

Kann man den Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern online machen?

Vorbereitung: Online-Kurse und ein interaktiver Online-Trainer sind verfügbar (u. a. beim Landesanglerverband M-V). Die Prüfung selbst muss als Präsenztermin bei der zuständigen Prüfungsbehörde vor Ort abgelegt werden — eine Online-Prüfung gibt es nicht.

Können Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern angeln?

Einen eigenständigen Jugendfischereischein gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Der reguläre Fischereischein auf Lebenszeit kann schon ab Vollendung des 10. Lebensjahres beantragt werden (bestandene Fischereischeinprüfung vorausgesetzt, Prüfungsgebühr ermäßigt auf 15 Euro), scheinpflichtig ist die Fischereiausübung aber erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (§7 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 LFischG M-V).

Wie lange ist der Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern gültig?

Fischereischein auf Lebenszeit: unbefristet gültig, es ist lediglich jährlich die Fischereiabgabemarke (10 Euro) zu erneuern und einzukleben (§2 Abs. 2 LFischG M-V). Zeitlich befristeter Fischereischein (Touristenfischereischein): jeweils bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, innerhalb eines Kalenderjahres beliebig oft wiederholbar/verlängerbar (§1 Abs. 3 FSchVO M-V).

Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern?

Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf einen Pflichtlehrgang — du kannst dich direkt zur Fischereischeinprüfung anmelden. Der Weg dauert damit so lange wie deine Vorbereitung plus die Wartezeit auf den Prüfungstermin; danach stellt die Behörde den Schein aus.

Wie schwer ist die Fischereischeinprüfung in Mecklenburg-Vorpommern?

Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.

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Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Mecklenburg-Vorpommern legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Mecklenburg-Vorpommern. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Mecklenburg-Vorpommern zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Mecklenburg-Vorpommern wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Mecklenburg-Vorpommern.

Angelschein in anderen Bundesländern

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