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Angelschein machen

Angelschein in Baden-Württemberg: Fischereischein, Kosten & Ablauf

„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Baden-Württemberg Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG).

In 5 Schritten zum Angelschein in Baden-Württemberg

  1. Vorbereitungslehrgang (mind. 32 Zeitstunden, Präsenz- oder Online-Theorie plus verpflichtender Praxistag) bei einem vom Regierungspräsidium anerkannten Anbieter absolvieren und Teilnahmebescheinigung erhalten.
  2. Innerhalb von 2 Jahren nach Lehrgangsende und mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg zur staatlichen Fischerprüfung anmelden (Mindestalter 10 Jahre am Prüfungstag).
  3. Schriftliche Fischerprüfung ablegen (60 Fragen, 2 Stunden, mindestens 45 richtig und je Sachgebiet mindestens die Hälfte) und bei Bestehen das Prüfungszeugnis erhalten.
  4. Mit Prüfungszeugnis, Personalausweis/Reisepass und Passbild bei der Wohnsitzgemeinde den Fischereischein beantragen und Ausstellungsgebühr sowie erste Fischereiabgabe (12 €/Jahr, wahlweise für 1, 5 oder 10 Jahre) bezahlen.
  5. Für das gewünschte Gewässer einen Erlaubnisschein bzw. eine Angelkarte beim Fischereiberechtigten, Pächter oder Angelverein erwerben, bevor die Fischerei ausgeübt wird.

Was kostet der Angelschein in Baden-Württemberg?

PostenBetrag
VorbereitungslehrgangKein landeseinheitlicher Preis gesetzlich festgelegt (abhängig vom Anbieter/Kreisverein); der Landesfischereiverband selbst nennt für seinen eigenen Lehrgang rund 260 € für Erwachsene bzw. rund 210 € für unter 18-Jährige (Theorieteil, ohne Praxistag)
Prüfungsgebührrund 50 € laut Landesfischereiverband; keine gesetzlich fixierte Landesgebühr, da der Verband als beliehene Prüfungsstelle die Prüfungsentgelte selbst festlegt
Ausstellung des ScheinsWird von der Wohnsitzgemeinde nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben und ist deshalb je nach Gemeinde/Kreis verschieden, z. B. Stadt Karlsruhe (amtl. Gebührenverzeichnis): Neuausstellung auf Lebenszeit 32 €, Ersatzausstellung 24 €
Fischereiabgabe (jährlich)12 € je Kalenderjahr (§ 12 Abs. 1 LFischVO in der seit 1.1.2024 geltenden Fassung, GBl. 2023 Nr. 19 S. 411); wahlweise als Einmalzahlung für 1, 5 oder 10 aufeinanderfolgende Kalenderjahre entrichtbar. Inhaber eines Jugendfischereischeins sind von der Abgabe befreit (§ 36 Abs. 1 FischG)

Zusammen für Erwachsene realistisch rund 300 bis 400 € im ersten Jahr (Lehrgang inkl. Praxistag + Prüfungsgebühr + Ausstellungsgebühr + erste Fischereiabgabe), danach nur noch 12 € jährliche Fischereiabgabe plus die Kosten für Erlaubnisschein/Angelkarte am gewünschten Gewässer. Lehrgangs- und Ausstellungskosten sind nicht landeseinheitlich geregelt: der Lehrgangspreis hängt vom gewählten Anbieter ab, die Ausstellungsgebühr wird von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde nach dem Kommunalabgabengesetz festgesetzt und schwankt deshalb je nach Gemeinde/Kreis Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.

Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.

Die Staatliche Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Schriftliche Prüfung mit 60 Fragen aus allen 5 Sachgebieten (je 12 Fragen pro Sachgebiet), Bearbeitungszeit 2 Stunden. Multiple-Choice-Format mit je 3 Antwortmöglichkeiten pro Frage, von denen 1 bis 2 richtig sind (Angabe des Landesfischereiverbands). Kein eigener praktischer Prüfungsteil am Prüfungstag selbst – die praktischen Inhalte (u. a. Betäuben/Töten von Fischen) werden ausschließlich im Praxistag des Vorbereitungslehrgangs vermittelt und dort überprüft.

Bestehensgrenze
Mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet, davon in jedem der 5 Sachgebiete mindestens die Hälfte der Fragen richtig (§ 17 Abs. 4 LFischVO).
Termine
3 landeseinheitliche Termine pro Jahr, festgelegt vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. und im Staatsanzeiger bekannt gegeben (2026: 25. April, 18. Juli, 21. November).
Anmeldung
Antrag beim Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V., dem die Abnahme der Prüfung durch Beleihung übertragen ist (§ 31 Abs. 3 FischG, § 15 LFischVO); Antrag mindestens 4 Wochen vor Prüfungstermin und spätestens 2 Jahre nach Ende des anerkannten Vorbereitungslehrgangs. Voraussetzung: Teilnahmenachweis des Lehrgangs, Mindestalter 10 Jahre am Prüfungstag.
Vorbereitung
Vorbereitungslehrgang von mindestens 32 Zeitstunden (Anlage zu § 16 Abs. 1 LFischVO): Allgemeine Fischkunde (4 Std.), Spezielle Fischkunde (4 Std.), Gewässerökologie/Fischhege (8 Std.), Gerätekunde/Fangtechnik/Behandlung/Verwertung (3 Std. Theorie + 8 Std. Praxistag), Fischereirecht (5 Std.). Der theoretische Teil darf als Präsenz- oder als Online-Kurs durchgeführt werden, der praktische Praxistag ist in jedem Fall in Präsenz Pflicht. Lehrgänge müssen vom zuständigen Regierungspräsidium anerkannt sein (seit 31.03.2020 landesweit zuständig: Regierungspräsidium Karlsruhe); Anbieter sind u. a. der Landesfischereiverband Baden-Württemberg und seine Kreis-/Ortsvereine.

Angelschein in Baden-Württemberg online machen — was wirklich geht

Der theoretische Teil des Vorbereitungslehrgangs darf online absolviert werden (seit Oktober 2020 amtlich anerkannt), der praktische Praxistag ist zwingend in Präsenz. Die staatliche Fischerprüfung selbst ist eine schriftliche Präsenzprüfung an festen, landeseinheitlichen Terminen; ein Online-Weg zur Ablegung der Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen (mündliche Prüfung nur in Ausnahmefällen laut § 17 Abs. 1 LFischVO).

🎣 Zum Üben: Der Prüfungstrainer deckt bislang die Fragenkataloge mehrerer Bundesländer ab. Viele Themen — Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde — sind bundesweit gleich und lassen sich damit auch in Baden-Württemberg gut vorbereiten.

Jugendfischereischein Baden-Württemberg

Für Personen, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter wurde zum 24.10.2024 von 10 auf 7 Jahre gesenkt (Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften vom 15.10.2024, GBl. 2024 Nr. 85; der Änderungsbefehl ersetzt in § 32 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 FischG das Wort „zehnte" durch „siebte"). Der Schein ist ohne staatliche Fischerprüfung erhältlich und gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Jugendliche 16 wird. Er berechtigt nur zum Angeln unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten Person mit gültigem Fischereischein; eine Fischereiabgabe fällt nicht an (§ 36 Abs. 1 Satz 4 FischG). Die Ausstellungsgebühr setzen die Gemeinden fest und ist deshalb nicht landeseinheitlich. An der Fischerprüfung selbst darf weiterhin erst ab 10 Jahren teilgenommen werden (§ 15 LFischVO).

Gültigkeit & Verlängerung

Der Fischereischein wird in Baden-Württemberg regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt (§ 31 Abs. 6 FischG). Ein Jahresfischereischein wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, wenn nach einer Rechtsverordnung auf den Sachkundenachweis verzichtet wird. Gültig ist der Lebenszeit-Schein nur, solange der Nachweis der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr (oder den vorausbezahlten 5-/10-Jahres-Zeitraum) erbracht ist.

Das ist in Baden-Württemberg besonders

Die Abnahme der staatlichen Fischerprüfung ist per Gesetz vollständig dem Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. übertragen (Beleihung nach § 31 Abs. 3 FischG) – nicht den Landratsämtern wie in manchen anderen Ländern. Zugleich lässt Baden-Württemberg seit Oktober 2020 den theoretischen Teil des Vorbereitungslehrgangs offiziell als Online-Kurs zu, kombiniert mit einem zwingenden Präsenz-Praxistag; die Prüfung selbst bleibt aber ein fester Präsenztermin.

Rechtsgrundlage & Quellen

Geprüft an: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG), Volltext · Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFischVO), Volltext inkl. Leitfaden-Anlage · Gesetzblatt für Baden-Württemberg Nr. 19/2023 – Änderungsverordnung Fischereiabgabe (8 € auf 12 €, ab 1.1.2024) · Regierungspräsidien Baden-Württemberg – Fischereiwesen (zuständige Fischereibehörde, Anerkennung Vorbereitungslehrgänge) · Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. – Wie werde ich Angler? · Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. – Anmeldung zur staatlichen Fischerprüfung · Landesfischereiverband Baden-Württemberg e. V. – Fragenkatalog zur Fischerprüfung · Stadt Karlsruhe – Bürgerdienste: Fischereischein (Gebühren, Unterlagen). Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

Häufige Fragen

Was kostet der Angelschein in Baden-Württemberg?

für Erwachsene realistisch rund 300 bis 400 € im ersten Jahr (Lehrgang inkl. Praxistag + Prüfungsgebühr + Ausstellungsgebühr + erste Fischereiabgabe), danach nur noch 12 € jährliche Fischereiabgabe plus die Kosten für Erlaubnisschein/Angelkarte am gewünschten Gewässer Lehrgangs- und Ausstellungskosten sind nicht landeseinheitlich geregelt: der Lehrgangspreis hängt vom gewählten Anbieter ab, die Ausstellungsgebühr wird von der jeweiligen Wohnsitzgemeinde nach dem Kommunalabgabengesetz festgesetzt und schwankt deshalb je nach Gemeinde/Kreis

Wie läuft die Staatliche Fischerprüfung in Baden-Württemberg ab?

Schriftliche Prüfung mit 60 Fragen aus allen 5 Sachgebieten (je 12 Fragen pro Sachgebiet), Bearbeitungszeit 2 Stunden. Multiple-Choice-Format mit je 3 Antwortmöglichkeiten pro Frage, von denen 1 bis 2 richtig sind (Angabe des Landesfischereiverbands). Kein eigener praktischer Prüfungsteil am Prüfungstag selbst – die praktischen Inhalte (u. a. Betäuben/Töten von Fischen) werden ausschließlich im Praxistag des Vorbereitungslehrgangs vermittelt und dort überprüft.

Kann man den Angelschein in Baden-Württemberg online machen?

Der theoretische Teil des Vorbereitungslehrgangs darf online absolviert werden (seit Oktober 2020 amtlich anerkannt), der praktische Praxistag ist zwingend in Präsenz. Die staatliche Fischerprüfung selbst ist eine schriftliche Präsenzprüfung an festen, landeseinheitlichen Terminen; ein Online-Weg zur Ablegung der Prüfung ist gesetzlich nicht vorgesehen (mündliche Prüfung nur in Ausnahmefällen laut § 17 Abs. 1 LFischVO).

Ab welchem Alter gibt es in Baden-Württemberg einen Jugendfischereischein?

Für Personen, die das 7., aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Das Mindestalter wurde zum 24.10.2024 von 10 auf 7 Jahre gesenkt (Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften vom 15.10.2024, GBl. 2024 Nr. 85; der Änderungsbefehl ersetzt in § 32 Abs. 1 und § 33 Abs. 1 Nr. 1 FischG das Wort „zehnte" durch „siebte"). Der Schein ist ohne staatliche Fischerprüfung erhältlich und gilt bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem der Jugendliche 16 wird. Er berechtigt nur zum Angeln unter Aufsicht einer mindestens 18 Jahre alten Person mit gültigem Fischereischein; eine Fischereiabgabe fällt nicht an (§ 36 Abs. 1 Satz 4 FischG). Die Ausstellungsgebühr setzen die Gemeinden fest und ist deshalb nicht landeseinheitlich. An der Fischerprüfung selbst darf weiterhin erst ab 10 Jahren teilgenommen werden (§ 15 LFischVO).

Wie lange ist der Fischereischein in Baden-Württemberg gültig?

Der Fischereischein wird in Baden-Württemberg regelmäßig auf Lebenszeit ausgestellt (§ 31 Abs. 6 FischG). Ein Jahresfischereischein wird nur in Ausnahmefällen ausgestellt, wenn nach einer Rechtsverordnung auf den Sachkundenachweis verzichtet wird. Gültig ist der Lebenszeit-Schein nur, solange der Nachweis der Fischereiabgabe für das laufende Kalenderjahr (oder den vorausbezahlten 5-/10-Jahres-Zeitraum) erbracht ist.

Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Baden-Württemberg?

Rechne mit einigen Wochen bis wenigen Monaten: Vorbereitungslehrgang (Umfang und Form siehe oben), Anmeldung zur Staatliche Fischerprüfung an einem festen Termin, danach Ausstellung des Scheins bei der Behörde. Kompakt- und Wochenendkurse verkürzen den Weg deutlich.

Wie schwer ist die Staatliche Fischerprüfung in Baden-Württemberg?

Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.

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Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Baden-Württemberg legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Baden-Württemberg. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Baden-Württemberg zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Baden-Württemberg wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Baden-Württemberg.

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