Angelschein in Sachsen: Fischereischein, Kosten & Ablauf
„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Sachsen Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG).
In 5 Schritten zum Angelschein in Sachsen
- Vorbereitungslehrgang (30 Unterrichtsstunden) bei einem zugelassenen Anbieter besuchen – Sächsischer Landesfischereiverband, angeschlossener Anglerverband oder anderer zugelassener Träger; lückenloser Besuch aller Stunden ist Pflicht
- Antrag auf Ersterwerb des Fischereischeins beim Lehrgangsleiter einreichen – dieser meldet die Teilnehmer damit zugleich online zur Fischereiprüfung bei der Fischereibehörde an
- Fischereiprüfung ablegen: 60 Multiple-Choice-Fragen in 90 Minuten am Prüfungslokal vor Ort, Prüfungsgebühr 30 € entrichten
- Nach bestandener Prüfung Prüfungszeugnis erhalten und mit aktuellem Lichtbild, Personalausweiskopie und Sachkundenachweis den Fischereischein beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) beantragen, Verwaltungsgebühr (42 € für den Lebenszeitschein) zahlen
- Zusätzlich einen Erlaubnisschein (Angelkarte) für das gewünschte Gewässer beim Verein bzw. Bewirtschafter erwerben, um dort tatsächlich angeln zu dürfen
Was kostet der Angelschein in Sachsen?
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Vorbereitungslehrgang | ca. 90 bis 150 € je nach Verband/Anbieter (Beispiel Anglerverband Leipzig: 99 € ohne bzw. 134 € mit Lehrmaterial) – Preis ist nicht landeseinheitlich geregelt |
| Prüfungsgebühr | 30 € |
| Ausstellung des Scheins | 42 € einmalig für den Fischereischein auf Lebenszeit (Verwaltungsgebühr nach 10. Sächsischem Kostenverzeichnis, Stand Oktober 2021). Weitere Scheintypen: Besonderer Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung 7 €, Jugendfischereischein 9 €, Duplikat bei Verlust/Änderung 7 €, Gastfischereischein 15 € je Monat bzw. 75 € für 6 Monate. |
| Fischereiabgabe (jährlich) | Entfällt – in Sachsen wird aktuell (Stand 2026) keine Fischereiabgabe erhoben; laut Landesverband Sächsischer Angler zahlen Angler mit Wohnsitz in Sachsen, Niedersachsen und Bremen in ihrem Heimatland keine Fischereiabgabe. Mehrere Quellen datieren die Abschaffung auf eine Gesetzesänderung des SächsFischG von 2012, ein einzelnes amtliches Dokument mit diesem konkreten Datum war nicht auffindbar (siehe unklar). |
Zusammen rund 150 bis 220 € für Lehrgang, Prüfungsgebühr und einmalige Ausstellung des Lebenszeit-Scheins, zzgl. der laufenden Kosten für den jährlichen Erlaubnisschein/die Angelkarte des jeweiligen Gewässers. Die Spanne resultiert vor allem aus unterschiedlichen Lehrgangsgebühren der Verbände/Anbieter (kein Landestarif). Prüfungsgebühr und Ausstellungsgebühr sind dagegen landesweit einheitlich per Kostenverzeichnis festgelegt; eine zusätzliche jährliche Fischereiabgabe fällt in Sachsen nicht an. Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.
Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.
Die Fischereiprüfung in Sachsen
60 Multiple-Choice-Fragen aus einem Fragenkatalog der Fischereibehörde, verteilt auf 5 Sachgebiete zu je 12 Fragen (Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde/Artenkenntnis, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde). Bearbeitungszeit 90 Minuten, Beantwortung durch elektronische Eingabe im Antwort-Wahl-Verfahren (§ 22 Abs. 2 SächsFischVO). Kein separater praktischer Prüfungsteil vor Ort – die praktische Einweisung erfolgt im Lehrgang. In begründeten Einzelfällen kann die Fischereibehörde ausnahmsweise eine schriftliche oder mündliche Prüfung zulassen.
- Bestehensgrenze
- Mindestens 45 von 60 Fragen insgesamt UND mindestens 8 von 12 Fragen je Sachgebiet richtig beantwortet (§ 28 Abs. 1 SächsFischVO)
- Termine
- Mindestens einmal jährlich, landeseinheitlich von der Fischereibehörde festgesetzt; die konkreten Termine finden meist im Anschluss an die Lehrgänge bei den örtlichen Anglerverbänden statt und werden dort veröffentlicht.
- Anmeldung
- Antrag beim jeweiligen Lehrgangsleiter/Anglerverband einreichen – dieser erfasst die Anmeldung online bei der Fischereibehörde. Zuständige Behörde ist das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Referat Fischerei.
- Vorbereitung
- 30 Unterrichtsstunden (Theorie plus praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte und die tierschutzgerechte Behandlung gefangener Fische), durchgeführt vom Sächsischen Landesfischereiverband e. V., einem angeschlossenen Anglerverband oder anderen von der Fischereibehörde zugelassenen Anbietern (Zulassung der Lehrgangsleiter jeweils auf 2 Jahre befristet). Alternative Zulassung zur Prüfung ohne erneuten Lehrgang: wer einen Jugendfischereischein besitzt und seit mindestens 2 Jahren Mitglied eines Angelvereins ist, kann sich auch ohne den 30-Stunden-Lehrgang zur Prüfung anmelden (§ 24 Abs. 1 SächsFischVO) – die Prüfung selbst bleibt in jedem Fall Pflicht.
Angelschein in Sachsen online machen — was wirklich geht
Die Prüfung ist keine Online-Prüfung von zuhause: Sie wird zwar elektronisch am PC im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, muss aber verpflichtend an einem Prüfungslokal vor Ort abgelegt werden. Der Vorbereitungslehrgang wird von den zugelassenen Trägern in der Praxis überwiegend als Präsenzveranstaltung angeboten (z. B. als Wochenendkurs Freitagnachmittag bis Sonntag); die Verordnung verlangt den 'lückenlosen Besuch sämtlicher Unterrichtsstunden' (§ 24 SächsFischVO), macht aber keine explizite Aussage zu Online-/Hybrid-Formaten einzelner Anbieter.
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Jugendfischereischein Sachsen
Ab vollendetem 9. Lebensjahr ohne Fischereiprüfung erhältlich (Gebühr 9 €), gültig bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers – außer der/die Jugendliche ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein, dann auch unbegleitet erlaubt (§ 22 Abs. 1 SächsFischG).
Gültigkeit & Verlängerung
Der reguläre Fischereischein wird ausschließlich auf Lebenszeit (unbefristet) ausgestellt, § 20 Abs. 2 SächsFischG, Gebühr 42 € einmalig – befristete Jahres- oder Fünfjahresscheine gibt es für Erwachsene nicht mehr. Der Jugendfischereischein gilt befristet bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (Gebühr 9 €). Der Gastfischereischein gilt 1 Monat (15 €) oder in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate (75 €). Der Besondere Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung gilt ebenfalls auf Lebenszeit (7 €).
Das ist in Sachsen besonders
Sachsen erhebt keine Fischereiabgabe (laut LVSA neben Niedersachsen und Bremen bundesweit eine Ausnahme) und stellt den Fischereischein seither ausschließlich lebenslang gültig gegen eine einmalige Verwaltungsgebühr von 42 € aus – keine wiederkehrenden Jahresgebühren oder Abgabemarken. Zudem können Jugendliche mit Jugendfischereischein und mindestens zweijähriger Mitgliedschaft in einem Angelverein direkt zur Fischereiprüfung zugelassen werden, ohne den sonst vorgeschriebenen 30-Stunden-Lehrgang erneut zu besuchen (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 SächsFischVO).
Rechtsgrundlage & Quellen
Geprüft an: Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG), REVOSax · Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO), REVOSax · Fischereischein – Lehrgang – Prüfung (LfULG/Fischerei Sachsen) · Antrag zum Fischereischein und Öffnungszeiten (LfULG) · Angeln in Sachsen (LfULG) · Rechtliche Grundlagen Fischerei Sachsen (LfULG) · Laufzeiten und Kosten sächsischer Fischereischeine, LfULG, Stand Okt. 2021 (PDF) · Antragsformular Fischereischein-Ersterwerb (LfULG smul_lfulg_045) · Landesverband Sächsischer Angler e. V. (LVSA) – Der Weg zum Fischereischein · LVSA – Fischereischein (Gebühren/Gültigkeit) · LVSA – Voraussetzungen Fischereischein · LVSA – Infos zum Lehrgang (Anglerverband Leipzig) · LVSA – Information zur Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern (bestätigt keine Abgabe in Sachsen). Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.
Häufige Fragen
Was kostet der Angelschein in Sachsen?
rund 150 bis 220 € für Lehrgang, Prüfungsgebühr und einmalige Ausstellung des Lebenszeit-Scheins, zzgl. der laufenden Kosten für den jährlichen Erlaubnisschein/die Angelkarte des jeweiligen Gewässers Die Spanne resultiert vor allem aus unterschiedlichen Lehrgangsgebühren der Verbände/Anbieter (kein Landestarif). Prüfungsgebühr und Ausstellungsgebühr sind dagegen landesweit einheitlich per Kostenverzeichnis festgelegt; eine zusätzliche jährliche Fischereiabgabe fällt in Sachsen nicht an.
Wie läuft die Fischereiprüfung in Sachsen ab?
60 Multiple-Choice-Fragen aus einem Fragenkatalog der Fischereibehörde, verteilt auf 5 Sachgebiete zu je 12 Fragen (Allgemeine Fischkunde, Besondere Fischkunde/Artenkenntnis, Gewässerkunde, Gerätekunde, Gesetzeskunde). Bearbeitungszeit 90 Minuten, Beantwortung durch elektronische Eingabe im Antwort-Wahl-Verfahren (§ 22 Abs. 2 SächsFischVO). Kein separater praktischer Prüfungsteil vor Ort – die praktische Einweisung erfolgt im Lehrgang. In begründeten Einzelfällen kann die Fischereibehörde ausnahmsweise eine schriftliche oder mündliche Prüfung zulassen.
Kann man den Angelschein in Sachsen online machen?
Die Prüfung ist keine Online-Prüfung von zuhause: Sie wird zwar elektronisch am PC im Antwort-Wahl-Verfahren durchgeführt, muss aber verpflichtend an einem Prüfungslokal vor Ort abgelegt werden. Der Vorbereitungslehrgang wird von den zugelassenen Trägern in der Praxis überwiegend als Präsenzveranstaltung angeboten (z. B. als Wochenendkurs Freitagnachmittag bis Sonntag); die Verordnung verlangt den 'lückenlosen Besuch sämtlicher Unterrichtsstunden' (§ 24 SächsFischVO), macht aber keine explizite Aussage zu Online-/Hybrid-Formaten einzelner Anbieter.
Ab welchem Alter gibt es in Sachsen einen Jugendfischereischein?
Ab vollendetem 9. Lebensjahr ohne Fischereiprüfung erhältlich (Gebühr 9 €), gültig bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres. Angeln nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers – außer der/die Jugendliche ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein, dann auch unbegleitet erlaubt (§ 22 Abs. 1 SächsFischG).
Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen gültig?
Der reguläre Fischereischein wird ausschließlich auf Lebenszeit (unbefristet) ausgestellt, § 20 Abs. 2 SächsFischG, Gebühr 42 € einmalig – befristete Jahres- oder Fünfjahresscheine gibt es für Erwachsene nicht mehr. Der Jugendfischereischein gilt befristet bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres (Gebühr 9 €). Der Gastfischereischein gilt 1 Monat (15 €) oder in Ausnahmefällen bis zu 6 Monate (75 €). Der Besondere Fischereischein bei nachgewiesener Behinderung gilt ebenfalls auf Lebenszeit (7 €).
Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Sachsen?
Rechne mit einigen Wochen bis wenigen Monaten: Vorbereitungslehrgang (Umfang und Form siehe oben), Anmeldung zur Fischereiprüfung an einem festen Termin, danach Ausstellung des Scheins bei der Behörde. Kompakt- und Wochenendkurse verkürzen den Weg deutlich.
Wie schwer ist die Fischereiprüfung in Sachsen?
Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.
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Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Sachsen legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Sachsen. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Sachsen zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Sachsen wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Sachsen.
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