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Angelschein machen

Angelschein in Sachsen-Anhalt: Fischereischein, Kosten & Ablauf

„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Sachsen-Anhalt Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG LSA) vom 31.08.1993, mit Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (DVO-FischG LSA) vom 11.01.1994 und Fischerprüfungsordnung (FischPrüfO LSA) vom 14.11.1994.

In 5 Schritten zum Angelschein in Sachsen-Anhalt

  1. 30-stündigen Vorbereitungslehrgang bei einem Angelverein bzw. Kreisverband des Landesanglerverbands Sachsen-Anhalt (oder einem anderen anerkannten Anbieter) besuchen.
  2. Zur Fischerprüfung bei der für den Wohnsitz zuständigen unteren Fischereibehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) anmelden – spätestens 4 Wochen vor dem Termin, inkl. Zahlung der Prüfungsgebühr (60 € bzw. 30 € bis 18 Jahre).
  3. Fischerprüfung ablegen: schriftlicher Teil (60 Multiple-Choice-Fragen, mind. 45 richtig) sowie mündlicher Prüfungsteil.
  4. Mit dem Prüfungszeugnis den Fischereischein bei der zuständigen Fischereibehörde beantragen und Ausstellungsgebühr (je nach gewählter Laufzeit) sowie Fischereiabgabe entrichten.
  5. Für das gewünschte Gewässer zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein/eine Angelkarte bei einem Fischereiausübungsberechtigten (meist ein Angelverein) erwerben.

Was kostet der Angelschein in Sachsen-Anhalt?

PostenBetrag
Prüfungsgebühr60 € (Fischerprüfung, ab 18 Jahre) bzw. 30 € (bis 18 Jahre); Friedfischfischerprüfung 55 € (ab 18 Jahre) bzw. 25 € (bis 18 Jahre) – lt. Gebührenübersicht des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt
Ausstellung des Scheins10 € pro Jahr bei 1–4 Jahren Laufzeit, 40 € pauschal bei 5 Jahren, 150 € bei Lebenszeit-Schein; für Scheine bis 18 Jahre 4 € pro Jahr; Sonderfischereischein 4 € pro Jahr (1–5 Jahre) bzw. 65 € (Lebenszeit)
Fischereiabgabe (jährlich)6 € pro Jahr für den regulären Fischereischein (§ 28 FischG LSA) und den Friedfischfischereischein (§ 29 Abs. 3 FischG LSA), 125 € bei Lebenszeit-Schein; 1 € pro Jahr für Jugend-/Friedfischfischereischein von Minderjährigen und Sonderfischereischein (§ 7 DVO-FischG LSA)

Zusammen rund 100 bis 150 € für Prüfungsgebühr, Ausstellung und Fischereiabgabe eines mehrjährigen (z. B. 5-Jahres-)Fischereischeins; rund 335 € bei einem Schein auf Lebenszeit (60 € Prüfung + 150 € Ausstellung + 125 € Abgabe) – jeweils ohne Lehrgangsgebühr und ohne die zusätzlich nötige Angelkarte/den Erlaubnisschein am gewählten Gewässer. Die Spanne ergibt sich vor allem aus der gewählten Laufzeit des Scheins (1–5 Jahre oder Lebenszeit) und aus vereinsabhängigen Lehrgangsgebühren, die gesetzlich nicht festgelegt sind. Prüfungs-, Ausstellungs- und Abgabengebühren selbst sind landesweit einheitlich (keine kommunale Varianz wie in manchen anderen Bundesländern); die Kosten der gewässerbezogenen Angelkarte variieren dagegen je nach Verein/Gewässer und sind hier nicht enthalten. Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.

Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.

Die Fischerprüfung (staatliche Prüfung vor der unteren Fischereibehörde) in Sachsen-Anhalt

60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice, A/B/C), verteilt auf die vier Fachgebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde; zusätzlich ein mündlicher Prüfungsteil mit Schwerpunkt Fischereiordnung des Landes und Verhalten bei der Fischereiausübung. Für die separate, leichtere Friedfischfischerprüfung gelten reduzierte Anforderungen.

Bestehensgrenze
Mindestens 45 von 60 Fragen richtig beantwortet (= 75 %) im schriftlichen Teil.
Termine
Mindestens 1x jährlich, vielerorts auch 2x jährlich; Termin und Ort werden von der unteren Fischereibehörde (Landkreis/kreisfreie Stadt) festgelegt und mindestens rund 8 Wochen vorher bekanntgegeben. Aktuelle Termine und Prüfungsorte im amtlichen Portal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de.
Anmeldung
Bei der für den Wohnsitz des Prüflings zuständigen unteren Fischereibehörde (meist Ordnungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt), spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin inklusive Zahlung der Prüfungsgebühr.
Vorbereitung
30 Unterrichtsstunden Vorbereitungslehrgang (theoretischer Teil sowie praktische Einweisung in Fanggeräte und Behandlung gefangener Fische), Pflicht seit 1.1.2006 (§ 31 Abs. 1 FischG LSA); angeboten meist von Angelvereinen bzw. Kreisverbänden des Landesanglerverbands Sachsen-Anhalt e.V. Ein landesweit einheitlicher Preis ist nicht vorgeschrieben.

Angelschein in Sachsen-Anhalt online machen — was wirklich geht

Die Vorbereitung/das Lernen ist über das amtliche Portal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de mit einer Online-Prüfungssimulation möglich. Die eigentliche staatliche Fischerprüfung selbst muss jedoch als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde abgelegt werden; einen amtlich zugelassenen, vollständig online ablegbaren Prüfungsweg gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.

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Jugendfischereischein Sachsen-Anhalt

Der Jugendfischereischein wurde durch den Friedfischfischereischein ersetzt — beschlossen vom Landtag am 05.03.2026 (Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes, LT-Drs. 8/6357), in Kraft seit dem 31.03.2026. Wichtig für die Einordnung: Das Mindestalter von 8 Jahren ist keine Neuerung, denn schon § 29 Abs. 1 a. F. sah den Jugendfischereischein ab dem vollendeten 8. Lebensjahr vor. Neu ist vielmehr, dass der Schein nicht mehr mit 18 ausläuft (die frühere Wiederholungsprüfung entfällt) und dass der reguläre Fischereischein bereits ab 12 statt ab 14 Jahren möglich ist. Der Friedfischfischereischein setzt eine bestandene Friedfischfischerprüfung voraus und berechtigt nur zum Friedfischfang; alte Jugendfischereischeine gelten für ihre Ausstellungsdauer weiter (§ 57 Abs. 2 n. F.). Kosten bis 18 Jahre: 25 € Prüfungsgebühr, 4 € je Jahr Ausstellung, 1 € je Jahr Fischereiabgabe.

Gültigkeit & Verlängerung

Fischereischeine werden wahlweise für 1 bis 5 Jahre oder auf Lebenszeit erteilt (§ 28 FischG LSA i. V. m. der Ausstellungsgebührenstaffel); die Ausstellungsgebühr steigt mit der gewählten Laufzeit (siehe kosten.ausstellung).

Das ist in Sachsen-Anhalt besonders

Sachsen-Anhalt hat sein Fischereigesetz 2026 novelliert (Landtagsbeschluss 04./05.03.2026): Der bisherige Jugendfischereischein entfällt zugunsten eines Friedfischfischereischeins bereits ab dem vollendeten 8. Lebensjahr, und die Altersgrenze für den vollen Fischereischein mit kompletter Angelberechtigung sank von 14 auf 12 Jahre. Damit zählt Sachsen-Anhalt zu den Bundesländern mit dem niedrigsten Einstiegsalter für die volle staatliche Angelberechtigung.

Rechtsgrundlage & Quellen

Geprüft an: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (LVWA) – Fischereischein und Fischerprüfung · Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. – Fischereischein · Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. – Fischerprüfung · Landesanglerverband Sachsen-Anhalt e.V. – Änderungen im Fischereigesetz (Novelle 2026) · Verordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes (DVO-FischG LSA vom 11.01.1994, GVBl. LSA 1994, 8) · Landesrecht Sachsen-Anhalt – Fischereigesetz (FischG LSA) · Fischerprüfung Sachsen-Anhalt – amtliches Prüfungsportal (Termine, Übungssimulation). Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

Häufige Fragen

Was kostet der Angelschein in Sachsen-Anhalt?

rund 100 bis 150 € für Prüfungsgebühr, Ausstellung und Fischereiabgabe eines mehrjährigen (z. B. 5-Jahres-)Fischereischeins; rund 335 € bei einem Schein auf Lebenszeit (60 € Prüfung + 150 € Ausstellung + 125 € Abgabe) – jeweils ohne Lehrgangsgebühr und ohne die zusätzlich nötige Angelkarte/den Erlaubnisschein am gewählten Gewässer Die Spanne ergibt sich vor allem aus der gewählten Laufzeit des Scheins (1–5 Jahre oder Lebenszeit) und aus vereinsabhängigen Lehrgangsgebühren, die gesetzlich nicht festgelegt sind. Prüfungs-, Ausstellungs- und Abgabengebühren selbst sind landesweit einheitlich (keine kommunale Varianz wie in manchen anderen Bundesländern); die Kosten der gewässerbezogenen Angelkarte variieren dagegen je nach Verein/Gewässer und sind hier nicht enthalten.

Wie läuft die Fischerprüfung (staatliche Prüfung vor der unteren Fischereibehörde) in Sachsen-Anhalt ab?

60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice, A/B/C), verteilt auf die vier Fachgebiete Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Gesetzeskunde; zusätzlich ein mündlicher Prüfungsteil mit Schwerpunkt Fischereiordnung des Landes und Verhalten bei der Fischereiausübung. Für die separate, leichtere Friedfischfischerprüfung gelten reduzierte Anforderungen.

Kann man den Angelschein in Sachsen-Anhalt online machen?

Die Vorbereitung/das Lernen ist über das amtliche Portal fischerpruefung.sachsen-anhalt.de mit einer Online-Prüfungssimulation möglich. Die eigentliche staatliche Fischerprüfung selbst muss jedoch als Präsenztermin bei der unteren Fischereibehörde abgelegt werden; einen amtlich zugelassenen, vollständig online ablegbaren Prüfungsweg gibt es in Sachsen-Anhalt nicht.

Ab welchem Alter gibt es in Sachsen-Anhalt einen Jugendfischereischein?

Der Jugendfischereischein wurde durch den Friedfischfischereischein ersetzt — beschlossen vom Landtag am 05.03.2026 (Zweites Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes, LT-Drs. 8/6357), in Kraft seit dem 31.03.2026. Wichtig für die Einordnung: Das Mindestalter von 8 Jahren ist keine Neuerung, denn schon § 29 Abs. 1 a. F. sah den Jugendfischereischein ab dem vollendeten 8. Lebensjahr vor. Neu ist vielmehr, dass der Schein nicht mehr mit 18 ausläuft (die frühere Wiederholungsprüfung entfällt) und dass der reguläre Fischereischein bereits ab 12 statt ab 14 Jahren möglich ist. Der Friedfischfischereischein setzt eine bestandene Friedfischfischerprüfung voraus und berechtigt nur zum Friedfischfang; alte Jugendfischereischeine gelten für ihre Ausstellungsdauer weiter (§ 57 Abs. 2 n. F.). Kosten bis 18 Jahre: 25 € Prüfungsgebühr, 4 € je Jahr Ausstellung, 1 € je Jahr Fischereiabgabe.

Wie lange ist der Fischereischein in Sachsen-Anhalt gültig?

Fischereischeine werden wahlweise für 1 bis 5 Jahre oder auf Lebenszeit erteilt (§ 28 FischG LSA i. V. m. der Ausstellungsgebührenstaffel); die Ausstellungsgebühr steigt mit der gewählten Laufzeit (siehe kosten.ausstellung).

Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Sachsen-Anhalt?

Rechne mit einigen Wochen bis wenigen Monaten: Vorbereitungslehrgang (Umfang und Form siehe oben), Anmeldung zur Fischerprüfung (staatliche Prüfung vor der unteren Fischereibehörde) an einem festen Termin, danach Ausstellung des Scheins bei der Behörde. Kompakt- und Wochenendkurse verkürzen den Weg deutlich.

Wie schwer ist die Fischerprüfung (staatliche Prüfung vor der unteren Fischereibehörde) in Sachsen-Anhalt?

Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.

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Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Sachsen-Anhalt legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Sachsen-Anhalt. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Sachsen-Anhalt zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Sachsen-Anhalt wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Sachsen-Anhalt.

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