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Angelschein machen

Angelschein in Bayern: Fischereischein, Kosten & Ablauf

„Angelschein" ist die Alltagssprache — amtlich heißt das Dokument in Bayern Fischereischein. Rechtsgrundlage ist Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG), Kapitel 5 (Art. 46–50), mit Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG), Zweiter/Dritter Teil (§§ 3–10).

In 5 Schritten zum Angelschein in Bayern

  1. Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr für die Online-Prüfungsanmeldung registrieren unter fischerpruefung-online.bayern.de.
  2. Mindestens 30-stündigen Vorbereitungslehrgang bei einem zugelassenen Anbieter (z. B. Kreisgruppe des Landesfischereiverbands Bayern) absolvieren und Teilnahme nachweisen lassen.
  3. Prüfungsgebühr (50 €) online bezahlen und zur staatlichen Fischerprüfung anmelden; die computerbasierte Prüfung (60 Fragen, 60 Minuten) an einem festgelegten Prüfungslokal ablegen.
  4. Mit dem Prüfungszeugnis bei der Wohnsitzgemeinde den Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (35 € Verwaltungsgebühr, ab 14 Jahren möglich) und die Fischereiabgabe entrichten (40 € für 5 Jahre oder altersabhängige Einmalzahlung, max. 400 €).
  5. Für das gewünschte Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein/eine Angelkarte beim jeweiligen Fischereiberechtigten oder Verein besorgen — der Fischereischein allein berechtigt noch nicht zum Fischen an einem bestimmten Gewässer.

Was kostet der Angelschein in Bayern?

PostenBetrag
VorbereitungslehrgangKein landesweiter Festpreis; abhängig vom Kursanbieter (Kreisgruppen des Landesfischereiverbands Bayern u. a. zugelassene Anbieter), am Markt beispielsweise rund 150–250 €
Prüfungsgebühr50 € (inkl. Prüfungszeugnis bzw. Ergebnismitteilung, § 5 Abs. 1 AVBayFiG)
Ausstellung des Scheins35 € Verwaltungsgebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit; 7,50 € für den Jahresfischereischein für Gäste ohne Wohnsitz in Bayern (max. 3 zusammenhängende Monate/Jahr)
Fischereiabgabe (jährlich)Bei Zahlung für jeweils 5 aufeinanderfolgende Jahre: 40 €. Bei Einmalzahlung für die gesamte Lebenszeit altersabhängig nach der Formel (70 − Lebensalter)/5 × 40 € abzüglich 20 % (§ 9 AVBayFiG) — z. B. rund 352 € im Alter von 14–16, 320 € mit 17–22, sinkend bis 32 € ab 63 Jahren; gesetzlicher Höchstbetrag 400 € (Art. 50 Abs. 1 BayFiG). Für den Jahresfischereischein (Gäste) 15 €. 50 % Ermäßigung u. a. für Jugendliche mit bestandener Prüfung (bei 5-Jahres-Zahlung) und für Menschen mit bestimmten Behinderungen.

Zusammen Beim erstmaligen Erwerb rund 275 bis 400 € (Prüfungsgebühr + Lehrgang + Ausstellung + Fischereiabgabe für 5 Jahre); bei Einmalzahlung der Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit statt der 5-Jahres-Rate kann allein die Abgabe je nach Alter zusätzlich bis zu rund 350–450 € betragen. Die Spanne entsteht vor allem durch die frei kalkulierten Lehrgangspreise der einzelnen Kursanbieter sowie durch die Wahl zwischen 5-Jahres-Rate und altersabhängiger Einmalzahlung der Fischereiabgabe; Prüfungsgebühr, Ausstellungsgebühr und Fischereiabgabe-Sätze selbst sind dagegen bayernweit einheitlich in AVBayFiG geregelt (keine kommunale Varianz wie in manchen anderen Bundesländern). Angaben ohne Gewähr — die kommunalen Gebühren setzt jede Gemeinde selbst fest.

Wie sich das im Bundesvergleich einordnet, zeigt die Übersicht Was kostet ein Angelschein? mit allen 16 Bundesländern.

Die Staatliche Fischerprüfung (Art. 48 BayFiG) in Bayern

60 Minuten Bearbeitungszeit, 60 Multiple-Choice-Fragen (elektronisch am PC), davon je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer/Fischhege, Fanggeräte/fischereiliche Praxis/Behandlung gefangener Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften (Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz-/Tierseuchenrecht). Kein separater praktischer oder mündlicher Prüfungsteil (§ 4 Abs. 4 AVBayFiG).

Bestehensgrenze
Nicht bestanden, wenn mehr als ein Viertel aller 60 Fragen falsch/unbeantwortet ist ODER mehr als die Hälfte der Fragen (mehr als 6 von 12) eines einzelnen Prüfungsgebiets falsch/unbeantwortet ist (§ 8 Abs. 1 AVBayFiG).
Termine
Ganzjährige Anmeldung ohne feste Anmeldefristen; der Landesfischereiverband Bayern e.V. legt bedarfsgerecht Termine und Prüfungslokale an verschiedenen Orten in Bayern fest, veröffentlicht auf fischerpruefung-online.bayern.de.
Anmeldung
Online-Registrierung und -Anmeldung über fischerpruefung-online.bayern.de; Zulassung nur mit Mindestalter 12 (am Prüfungstag vollendet), nachgewiesener Lehrgangsteilnahme und bezahlter Prüfungsgebühr. Prüfungsbehörde ist die Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei, Starnberg), die Durchführung ist dem Landesfischereiverband Bayern e.V. übertragen.
Vorbereitung
Mindestens 30 Unterrichtsstunden Pflicht-Vorbereitungslehrgang nach Ausbildungsplan der Prüfungsbehörde, inkl. praktischer Einweisung in Fanggeräte und Behandlung gefangener Fische; muss alle 5 Prüfungsgebiete abdecken (§ 6 AVBayFiG). Anbieter sind u. a. Kreisgruppen des Landesfischereiverbands Bayern e.V. sowie weitere von der Prüfungsbehörde zugelassene Kursleiter; ein landesweit einheitlicher Preis ist nicht vorgeschrieben.

Angelschein in Bayern online machen — was wirklich geht

Die Prüfung ist ein computerbasiertes 'Online-Verfahren' (§ 4 Abs. 1 AVBayFiG), wird aber NICHT von zuhause abgelegt, sondern verpflichtend an bereitgestellten PCs in einem festgelegten, beaufsichtigten Prüfungslokal vor Ort. Der vorgeschriebene 30-stündige Vorbereitungslehrgang kann je nach Anbieter teilweise in Präsenz oder online/im Selbststudium erfolgen (Übersicht anerkannter Anbieter über fischerpruefung-online.bayern.de) — ein rein prüfungsfreier Online-Weg zum Fischereischein existiert in Bayern nicht.

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Jugendfischereischein Bayern: was stattdessen gilt

Der Jugendfischereischein wurde zum 1.1.2025 als eigenes Dokument abgeschafft — die Berechtigung steht seither unmittelbar im Gesetz und wurde dabei ausgeweitet: Das Mindestalter sank von 10 auf 7 Jahre (§ 11 des Zweiten Modernisierungsgesetzes vom 23.12.2024, GVBl. 2024 S. 619). Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers sind und über einen eigenen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer verfügen (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Der reguläre Fischereischein auf Lebenszeit selbst kann frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden (Art. 47 Abs. 3 BayFiG); an der Prüfung darf ab 12 Jahren teilgenommen werden.

Gültigkeit & Verlängerung

Regelfall ist der Fischereischein auf Lebenszeit (unbeschränkte Geltungsdauer), erhältlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres nach bestandener Fischerprüfung (Art. 47 Abs. 1 und 3 BayFiG). Die dazugehörige Fischereiabgabe wird unabhängig von der Schein-Gültigkeit gewählt: entweder einmalig für die gesamte Lebenszeit oder in Raten für jeweils 5 aufeinanderfolgende Jahre, die dann bei Ablauf erneut zu entrichten sind (§ 10 AVBayFiG). Daneben gibt es einen Jahresfischereischein für Personen ohne Wohnsitz in Bayern, gültig 1 Jahr, beschränkt auf max. 3 vom Antragsteller bestimmte zusammenhängende Monate, ohne Pflicht zur Fischerprüfung (§ 3 Nr. 1 AVBayFiG).

Das ist in Bayern besonders

Bayern hat zum 1.1.2025 als Reaktion auf eine Gesetzesänderung ('mehr Eigenverantwortung, weniger Bürokratie') den separaten Jugendfischereischein komplett abgeschafft: Kinder dürfen jetzt schon ab dem vollendeten 7. Lebensjahr (statt zuvor 10) in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers und mit eigenem Erlaubnisschein angeln, ganz ohne eigenen Fischereischein und ohne Verwaltungsverfahren. Gleichzeitig entfiel die frühere Pflicht, Erlaubnisscheine behördlich stempeln/besiegeln zu lassen.

Rechtsgrundlage & Quellen

Geprüft an: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG), Kapitel 5, Art. 46–50 (Bürgerservice gesetze-bayern.de) · Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG) (Bürgerservice gesetze-bayern.de) · Staatliche Fischerprüfung Bayern – Institut für Fischerei (LfL) · Staatliche Fischerprüfung Bayern – Online-Anmeldeportal · Fischerprüfung; Anmeldung und Teilnahme – BayernPortal · Fischereischein; Beantragung – BayernPortal · Fischereiabgabe; Zahlung – BayernPortal · Fischereischein beantragen – Landeshauptstadt München · Fischerprüfung | Landesfischereiverband Bayern e.V. · Bayerisches Fischereigesetz: Die Änderungen seit 2025 (BayFiG und AVBayFiG) – Fischereiverband Oberbayern. Stand August 2026. Ohne Gewähr — verbindlich ist die amtliche Fundstelle.

Häufige Fragen

Was kostet der Angelschein in Bayern?

Beim erstmaligen Erwerb rund 275 bis 400 € (Prüfungsgebühr + Lehrgang + Ausstellung + Fischereiabgabe für 5 Jahre); bei Einmalzahlung der Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit statt der 5-Jahres-Rate kann allein die Abgabe je nach Alter zusätzlich bis zu rund 350–450 € betragen Die Spanne entsteht vor allem durch die frei kalkulierten Lehrgangspreise der einzelnen Kursanbieter sowie durch die Wahl zwischen 5-Jahres-Rate und altersabhängiger Einmalzahlung der Fischereiabgabe; Prüfungsgebühr, Ausstellungsgebühr und Fischereiabgabe-Sätze selbst sind dagegen bayernweit einheitlich in AVBayFiG geregelt (keine kommunale Varianz wie in manchen anderen Bundesländern).

Wie läuft die Staatliche Fischerprüfung (Art. 48 BayFiG) in Bayern ab?

60 Minuten Bearbeitungszeit, 60 Multiple-Choice-Fragen (elektronisch am PC), davon je 12 Fragen aus den 5 Prüfungsgebieten Fischkunde, Gewässerkunde, Schutz und Pflege der Fischgewässer/Fischhege, Fanggeräte/fischereiliche Praxis/Behandlung gefangener Fische sowie einschlägige Rechtsvorschriften (Fischerei-, Wasser-, Naturschutz-, Tierschutz-/Tierseuchenrecht). Kein separater praktischer oder mündlicher Prüfungsteil (§ 4 Abs. 4 AVBayFiG).

Kann man den Angelschein in Bayern online machen?

Die Prüfung ist ein computerbasiertes 'Online-Verfahren' (§ 4 Abs. 1 AVBayFiG), wird aber NICHT von zuhause abgelegt, sondern verpflichtend an bereitgestellten PCs in einem festgelegten, beaufsichtigten Prüfungslokal vor Ort. Der vorgeschriebene 30-stündige Vorbereitungslehrgang kann je nach Anbieter teilweise in Präsenz oder online/im Selbststudium erfolgen (Übersicht anerkannter Anbieter über fischerpruefung-online.bayern.de) — ein rein prüfungsfreier Online-Weg zum Fischereischein existiert in Bayern nicht.

Können Kinder und Jugendliche in Bayern angeln?

Der Jugendfischereischein wurde zum 1.1.2025 als eigenes Dokument abgeschafft — die Berechtigung steht seither unmittelbar im Gesetz und wurde dabei ausgeweitet: Das Mindestalter sank von 10 auf 7 Jahre (§ 11 des Zweiten Modernisierungsgesetzes vom 23.12.2024, GVBl. 2024 S. 619). Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr dürfen ohne eigenen Fischereischein angeln, wenn sie in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers sind und über einen eigenen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer verfügen (Art. 47 Abs. 2 BayFiG). Der reguläre Fischereischein auf Lebenszeit selbst kann frühestens ab Vollendung des 14. Lebensjahres nach bestandener Fischerprüfung erteilt werden (Art. 47 Abs. 3 BayFiG); an der Prüfung darf ab 12 Jahren teilgenommen werden.

Wie lange ist der Fischereischein in Bayern gültig?

Regelfall ist der Fischereischein auf Lebenszeit (unbeschränkte Geltungsdauer), erhältlich ab Vollendung des 14. Lebensjahres nach bestandener Fischerprüfung (Art. 47 Abs. 1 und 3 BayFiG). Die dazugehörige Fischereiabgabe wird unabhängig von der Schein-Gültigkeit gewählt: entweder einmalig für die gesamte Lebenszeit oder in Raten für jeweils 5 aufeinanderfolgende Jahre, die dann bei Ablauf erneut zu entrichten sind (§ 10 AVBayFiG). Daneben gibt es einen Jahresfischereischein für Personen ohne Wohnsitz in Bayern, gültig 1 Jahr, beschränkt auf max. 3 vom Antragsteller bestimmte zusammenhängende Monate, ohne Pflicht zur Fischerprüfung (§ 3 Nr. 1 AVBayFiG).

Wie lange dauert der Weg zum Angelschein in Bayern?

Rechne mit einigen Wochen bis wenigen Monaten: Vorbereitungslehrgang (Umfang und Form siehe oben), Anmeldung zur Staatliche Fischerprüfung (Art. 48 BayFiG) an einem festen Termin, danach Ausstellung des Scheins bei der Behörde. Kompakt- und Wochenendkurse verkürzen den Weg deutlich.

Wie schwer ist die Staatliche Fischerprüfung (Art. 48 BayFiG) in Bayern?

Die Prüfung ist gut machbar: Geprüft wird aus einem bekannten Themen- bzw. Fragenkatalog, und die weitaus meisten Teilnehmenden bestehen im ersten Anlauf. Wer den Katalog seines Landes durcharbeitet, geht vorbereitet hinein — den genauen Ablauf beschreibt der Abschnitt oben.

Weiter

Ohne Prüfung ans Wasser? Was in Bayern legal möglich ist, steht auf Angeln ohne Angelschein Bayern. Mit dem Schein in der Tasche brauchst du noch eine Angelkarte für dein Gewässer — die Angelgewässer in Bayern zeigen je See den Herausgeber. Welche Fische in Bayern wann geschont sind, steht in der Schonzeiten-Übersicht Bayern.

Angelschein in anderen Bundesländern

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