Fisch-Lexikon
Giebel (Silberkarausche)
Der Giebel ist ein hochrückiger, silbrig gefärbter Karpfenartiger ohne Barteln, der sich in vielen Gewässern stark ausgebreitet hat — und dabei leicht mit der vielerorts geschützten Karausche verwechselt wird.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Wissenschaftlich | Carassius gibelio |
| Gruppe | Friedfisch |
| Größe | Meist 15–30 cm; in nahrungsreichen Gewässern auch deutlich über 40 cm und mehrere Kilogramm. |
| Laichzeit | Mai bis Juli im flachen, pflanzenreichen Uferbereich. Eine Besonderheit: Viele Bestände bestehen fast ausschließlich aus Weibchen, die sich über Gynogenese vermehren — die Eier werden vom Sperma anderer Karpfenartiger nur zur Entwicklung angeregt. |
| Schonzeit / Mindestmaß | keine landesrechtliche Regelung — siehe unten |
Merkmale
Hochrückiger Körper mit großen Schuppen und silbrig-grauer bis messingfarbener Färbung. Entscheidend: keine Barteln — damit ist er sicher vom Karpfen zu unterscheiden. Gegenüber der Karausche ist der Rand der Rückenflosse gerade bis leicht eingebuchtet (bei der Karausche nach außen gewölbt), und die Färbung wirkt silbriger statt goldbraun.
Lebensraum
Sehr anpassungsfähig: Seen, Teiche, Altarme, Kanäle und träge Flussabschnitte. Der Giebel erträgt Sauerstoffmangel, hohe Temperaturen und starke Trübung besser als die meisten heimischen Arten und besiedelt deshalb auch stark belastete Gewässer.
Nahrung: Allesfresser: Zooplankton, Insektenlarven, Würmer, Schnecken sowie pflanzliches Material und Detritus.
Verwechslungsgefahr
Die wichtigste Verwechslung ist die Karausche, die in mehreren Bundesländern geschont ist (in Bayern und Berlin sogar ganzjährig, in Sachsen mit Schonzeit und Mindestmaß). Wer einen silbrigen, bartellosen Karpfenartigen fängt, sollte die Rückenflossenform prüfen und im Zweifel zurücksetzen.
Giebel angeln
Grund- und Posenangeln mit Mais, Made, Wurm oder Teig, meist auf kurze Distanz im Uferbereich. Der Giebel beißt vorsichtig und zupfend; feine Montagen sind im Vorteil.
Was rechtlich gilt
Der Giebel ist in den Landesfischereiverordnungen weder mit Schonzeit noch mit Mindestmaß geführt. Als gebietsfremde Art gilt in mehreren Ländern jedoch ein Zurücksetzverbot beziehungsweise eine Anlandepflicht, teils zusammen mit einem Aussetzungsverbot — im Saarland ist er dagegen ausdrücklich als einheimisch gelistet. Prüfe deshalb die Regelung deines Bundeslandes und die Gewässerordnung.
Ohne Landesregelung heißt nicht ohne Regeln: Die Gewässerordnung deines Angelgewässers kann eigene Mindestmaße, Schonzeiten oder Entnahmegrenzen festlegen — sie geht dem Landesrecht im Zweifel vor, soweit sie strenger ist. Maßgeblich ist immer deine Erlaubniskarte.
Weiter im Lexikon
Für die Arten mit eigener Schonzeit und eigenem Mindestmaß führt das Fisch-Lexikon ausführliche Angel-Guides. Ob dein Zielfisch heute entnommen werden darf, beantwortet der Fang-erlaubt-Checker; alle Regeln nach Bundesland stehen in der Schonzeiten-Übersicht.